Kantonaler Gesetzesentwurf als Gegenvorschlag zur Einbürgerungsinitiative - Regierungsrat verabschiedet schlankeres und besser strukturiertes Bürgerrechtsgesetz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den Entwurf zum neuen kantonalen Bürgerrechtsgesetz zu Handen des Grossen Rates verabschiedet. Auslöser der Totalrevision waren zum einen das neue Bürgerrechtsgesetz des Bundes und zum anderen die Einbürgerungsinitiative der Schweizerischen Volkspartei Basel-Stadt, zu welcher der Gesetzesentwurf den Gegenvorschlag darstellt. Der kantonale Handlungsspielraum – sowohl für Verschärfungen als auch Erleichterungen im Einbürgerungsverfahren – ist mit dem neuen Bundesrecht deutlich kleiner geworden. Das neue kantonale Regelwerk vereinfacht aber die Abläufe und Zuständigkeiten, ist systematischer aufgebaut und mit 28 statt 43 Paragrafen deutlich schlanker als das heutige Gesetz.
Die wichtigsten Änderungen im Bürgerrechtswesen betreffen die bundesrechtlichen Voraussetzungen, um ein Gesuch um Aufnahme in das Bürgerrecht zu stellen. So müssen Gesuchsteller neu die Niederlassungsbewilligung («C-Bewilligung») besitzen, wogegen die Mindestdauer des Aufenthaltes in der Schweiz von zwölf auf zehn Jahre verkürzt wird. Die Jahre im Jugendalter werden weiterhin doppelt gezählt, jedoch vom achten bis zum 18. anstatt wie bisher vom zehnten bis zum zwanzigsten Lebensjahr. Durch diese Verschiebung wird verstärkt berücksichtigt, dass Jugendliche beim Spracherwerb und durch die Schul- und Berufsbildung raschere Integrationsfortschritte verzeichnen als Erwachsene.
Die geforderte Wohnsitzdauer in Kanton und Gemeinde darf gemäss Bundesrecht nicht weniger als zwei und nicht mehr als fünf Jahre betragen. Im Kanton Basel-Stadt soll gemäss Gesetzesentwurf weiterhin die Mindestdauer von zwei Jahren für Kanton und Gemeinden vorgeschrieben sein. Anzupassen galt es das kantonale Gesetz beim erleichterten Wohnsitzwechsel während des Verfahrens. Künftig können Gesuchsteller – Schweizer und Ausländer – nach der Zusicherung der Aufnahme in das kommunale Bürgerrecht in einen anderen Kanton oder eine andere Gemeinde wegziehen.
Verschärfungen erfährt das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz durch die im neuen Bürgerrecht des Bundes verankerten Integrationskriterien. So stellt der Sozialhilfebezug neu von Bundesrechts wegen ein Hindernis für die Aufnahme in das Bürgerrecht dar. Eine Aufnahme in das Bürgerrecht ist demnach nicht möglich, wenn drei Jahre vor der Gesuchseinreichung oder während des Verfahrens um Aufnahme in das Bürgerrecht Sozialhilfe bezogen wurde, ausser die bezogene Sozialhilfe wird zurückerstattet. Diese Anforderungen liegen über denjenigen des bisher geltenden kantonalen Rechts, das den blossen Willen zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung genügen lässt.
Eine Verschärfung sieht der Bund auch beim strafrechtlichen Leumund vor. Nach neuem Bundesrecht ist eine Aufnahme in das Bürgerrecht ausgeschlossen, solange ein Eintrag im Strafregister besteht, der für die Einbürgerungsbehörden des Bundes und der Kantone einsehbar ist. In der Konsequenz sollen straffällige Ausländerinnen und Ausländer somit künftig länger zuwarten müssen, bis sie ein Gesuch um Aufnahme in das Bürgerrecht stellen können.
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, dem Gesetzesentwurf als Gegenvorschlag zur Initiative «Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern (Einbürgerungsinitiative)» der Schweizerischen Volkspartei Basel-Stadt zuzustimmen und die Initiative sowie den Gegenvorschlag dem Stimmvolk vorzulegen. Im gleichen Zug soll die Ablehnung der Initiative empfohlen werden. Der Regierungsrat sieht die Anliegen der Initiative – keine Einbürgerung von Kriminellen und ohne Niederlassungsbewilligung – im neuen Bundesrecht bereits enthalten. Im Zusammenhang mit der Vorlage beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, zwei parlamentarische Vorstösse (Anzug Danielle Kaufmann, SP, betreffend «Rücksichtsnahme auf Analphabetismus, Illettrismus, und fehlende Schulbildung beim Sprachnachweis für die Einbürgerung» und Edibe Gölgeli, SP, betreffend «Vereinfachung der Einbürgerung» als erledigt abzuschreiben.
Parallel zur Gesetzesrevision überprüft das Justiz- und Sicherheitsdepartement gemeinsam mit den Bürgergemeinden Basel, Riehen und Bettingen die Abläufe, Prozesse und Gebühren des Einbürgerungsverfahrens. Das Reformprojekt zeitigt nur wenige finanzielle Auswirkungen und kann innerhalb der bestehenden Budgets umgesetzt werden.