Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat…
- dem Grossen Rat beantragt, die formulierte Kantonale Volksinitiative „für eine zeitgemässe finanzielle Absicherung von Magistratspersonen (Keine goldenen Fallschirme mit Steuergeldern)“ den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Ablehnung und ohne Gegenvorschlag zum Entscheid vorzulegen. Die aktuelle Regelung des Ruhegehalts wurde mit der Revision des Pensionskassengesetzes per 1. Januar 2016 eingeführt. Dabei wurden die Ruhegehälter für Regierungsratsmitglieder – abhängig vom Rücktrittsalter – um bis zu mehr als 50 Prozent gekürzt. Eine erneute Anpassung ist aus Sicht des Regierungsrates nicht angezeigt. (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin Zentraler Personaldienst, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
- dem Grossen Rat beantragt, zwei parlamentarische Vorstösse zum Thema Bildungslandschaften (Anzug Sarah Wyss, SP, betreffend Nachhaltigkeit bei den Bildungslandschaften in Kooperation mit der Quartier- und Stadtentwicklung im Präsidialdepartement“ und Anzug Danielle Kaufmann, SP, betreffend „Ausbau der Bildungslandschaften“) als erledigt abzuschreiben. Ziele der Bildungslandschaften sind einerseits die optimale Gestaltung der Übergänge in der individuellen Bildungsbiografie der Kinder, andererseits soll erreicht werden, dass sich die Kinder und Jugendlichen selbständig im Quartier bewegen können. Bei allen Projekten standen die vertiefte, inhaltliche Zusammenarbeit mit den Institutionen im Frühbereich sowie die Vernetzung mit Elternorganisationen und Freizeiteinrichtungen aus dem Quartier im Mittelpunkt. (Auskunft: Dieter Baur, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Mark Eichner, FDP) betreffend „Gewerbeflächen für klassische Handwerksbetriebe auf dem Hafenareal“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat begrüsst das Ziel, dass Gewerbetreibende weiterhin im Kanton und so auch in der Nähe des Hafens angesiedelt sind und setzt auch auf eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen. Eine permanente Ausscheidung von Gewerbefläche auf dem Hafenareal für klassische Handwerksbetriebe beurteilt er jedoch nicht als zielführend bzw. realisierbar und lehnt sie aus wirtschaftspolitischer Sicht ab. (Auskunft: Samuel Hess, Geschäftsleitungsmitglied Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
- in einer totalrevidierten Taxiverordnung die Ausführungsbestimmungen zum Taxigesetz erlassen. Nach der öffentlichen Vernehmlassungen wurden im Entwurf einige Ergänzungen und Präzisierungen vorgenommen, wobei die die Verbesserung der Dienstleistungsqualität ein zentrales Anliegen geblieben ist. Zudem hat der Regierungsrat eine Tarifverordnung zum Taxigesetz erlassen. Die beiden neuen Verordnungen werden am 1. Mai zusammen mit dem neuen Taxigesetz in Kraft treten. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
- das Finanzdepartement zusammen mit den Bau- Und Verkehrsdepartement beauftragt, für die künftige Nutzung des Erdgeschosses im BVD-Sitz am Münsterplatz 10 als Touristeninformation und Bistro einen Betreiber zu suchen. Ziel ist die Inbetriebnahme im Herbst 2018. (Auskunft: Dr. Rolf Borner, Geschäftsleiter Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 28)
- den Bericht des Gesundheitsdepartements über die Verwendung des Alkoholzehntels im Jahr 2016 genehmigt und die Verteilung des Alkoholzehntel für das Jahr 2017 gemäss Antrag bewilligt. Für das Jahr 2016 betrugen die Einnahmen des Kantons Basel-Stadt aus der Spirituosensteuer 572‘896 Franken. (Auskunft: Eveline Bohnenblust, Leiterin Sucht, Gesundheitsdepartement, 061 267 89 27)
- Kenntnis genommen vom Bericht des Gesundheitsdepartements über die Verwendung der Spielsuchtabgabe im Jahr 2016 und über die Mittelverwendung im Jahr 2017 im Kanton Basel-Stadt. Aufgrund der interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht und Bewilligung von Lotterien und Wetten sind die Lotteriegesellschaften verpflichtet, 0,5 Prozent der erzielten Bruttospielerträge in Form einer Spielsuchtabgabe an die Kantone auszuzahlen. (Auskunft: Eveline Bohnenblust, Leiterin Sucht, Gesundheitsdepartement, 061 267 89 27)
- gemäss den Bestimmungen des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel den Jahresabschluss und den Leistungsbericht der Universität Basel zur Kenntnis genommen und seinen diesbezüglichen Bericht an den Grossen Rat verabschiedet. Der Regierungsrat stellt mit Befriedigung fest, dass sich die dritte Leistungsperiode der Universität seit Abschluss des Staatsvertrages erfolgreich entwickelt. Ob der strategische Plan sich in der anstehenden Periode 2018 bis 2021 einhalten lässt, muss sich angesichts verschiedener Herausforderungen noch weisen. Es ist dem Regierungsrat deshalb ein erstrangiges Anliegen, auf der Basis der partnerschaftlichen Vereinbarung (80 Mio. Franken für die Stärkung der Partnerschaft in den Jahren 2016 bis 2019) eine tragfähige Grundlage für die kommende Leistungsperiode zu finden, damit die Universität ihr hohes Qualitätsniveau halten kann. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
- gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel für das Studienjahr 2017/2018 die Anwendung der Zulassungsbeschränkung zum Studium der Humanmedizin, der Zahnmedizin und zum Bachelorstudium Sportwissenschaften an der Universität Basel genehmigt. In allen drei Studienrichtungen überschreiten die Voranmeldungen die Studienkapazität deutlich. Für die Zulassung zum Studium der Medizin werden deshalb unter der Federführung der Schweizerischen Hochschulkonferenz gesamtschweizerisch koordinierte Eignungstests durchgeführt. Neben dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft die Durchführung des Numerus Clausus genehmigt. (Auskunft: Joakim Rüegger, Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 04)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung von Bankengesetz und Bankenverordnung gutgeheissen. Mit der Vorlage wird der Fintech-Bereich angemessen reguliert, unnötige Marktzugangshürden können so abgebaut werden. Unter dem Begriff Fintech werden Unternehmen zusammengefasst, die ihrer Kundschaft digitalisierte Finanzdienstleistungen anbieten. (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 02)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Anpassungen an den verschiedenen Verordnungen zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 begrüsst. Einzig beim Verkehr sollten die CO2-Grenzwerte für Neuwagen an die strengeren EU-Grenzwerte angepasst werden. Ebenso soll gemäss Regierungsrat die Rückerstattung der CO2-Abgabe bei Wärme-Kraft-Koppelungsanlagen an die Einhaltung der Luftreinhalte-Grenzwerte geknüpft werden. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zu diversen vorgesehenen Verordnungsanpassungen im Rahmen des Fernmelde- und des Radio- und Fernsehgesetzes unter anderem befürwortet, dass Radioveranstalter, die heute eine Konzession mit Leistungsauftrag, aber ohne Gebührenanteil haben, keine Konzessionierungspflicht mehr haben. Auslöser dafür ist die künftige Verbreitung über DAB+ anstelle von UKW. Der Regierungsrat fordert aber für diese Stationen einen garantierten Zugang zu einer digitalen Verbreitung. Da mit dem Systemwechsel verbindliche Anforderungen an die Erbringung eines Service Public für diese Veranstalter entfallen, ist die Weiterexistenz der SRF-Regionaljournale aus Sicht des Regierungsrates unabdingbar. Dies auch, um weiterhin eine Krisenkommunikation sicher zu stellen. (Auskunft: Samuel Hess, Geschäftsleitungsmitglied Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zum vorgesehenen Landwirtschaftlichen Verordnungspaket im Wesentlichen auf die Stellungnahme des Kantons Basel-Landschaft verwiesen. Der Partnerkanton stellt den Vollzug des Landwirtschaftsrechts in Basel-Stadt sicher. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 23 20)
- 42 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.