Stellungnahme des Regierungsrates zum GPK-Bericht zu den Basler Verkehrs-Betrieben
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat seine Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu den Basler Verkehrs-Betrieben verabschiedet. Er geht mit der GPK einig, dass dem Betriebsklima und der Mitarbeiterzufriedenheit künftig mehr Beachtung zu schenken ist, und wird seine Erwartungen in der Eignerstrategie 2018-2021 explizit festhalten. Der Regierungsrat verzichtet hingegen darauf, dem Grossen Rat einen Nachtragskredit für die Finanzierungsbeteiligung der BVB am französischen Abschnitt der Verlängerung der Tramlinie 3 zu beantragen. Der Beitrag wurde inzwischen formell korrekt vereinbart und die BVB wird den Beitrag nach Abschluss der Betriebsvereinbarung mit Saint-Louis Agglomération leisten.
Der Regierungsrat hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) zu den Basler Verkehrs-Betrieben auseinandergesetzt und eine Stellungnahme zu Handen der GPK und des Grossen Rates verabschiedet. Darin dankt er der GPK für den detaillierten Bericht, der zum einen Hinweise auf weiteres Verbesserungspotenzial gibt und anderseits offenkundige Informationsdefizite aufzeigt. In die Stellungnahme der Regierung ist auch die Stellungnahme der Basler Verkehrs-Betriebe eingeflossen, die die BVB zu Handen des Regierungsrates verfasst hat.
Mitarbeiterzufriedenheit und Betriebsklima
In seiner Stellungnahme betont der Regierungsrat, dass ihm eine hohe Mitarbeiterzufriedenheit generell ein wichtiges Anliegen ist – selbstverständlich auch bei der BVB. Entsprechend sollen die Ziele zur Personalpolitik in der Eignerstrategie für die BVB 2018-2021 detaillierter formuliert werden, als das bis anhin der Fall war. Ihm ist bewusst, dass die BVB hier einem gewissen Zielkonflikt unterliegt: Der Regierungsrat erwartet gemäss der aktuellen Eignerstrategie, im betrieblichen Bereich konkurrenzfähig gegenüber anderen Anbietern des öffentlichen Verkehrs zu werden. Diese Veränderungen, denen sich die BVB unterziehen muss und will, sind substanziell und reichen bis tief in die Betriebskultur. Der angestrebte Wandel hin zu einem zukunftsfähigen ÖV-Unternehmen führt zwangsläufig zu einer vorübergehenden Verunsicherung, was auch die GPK in ihrem Bericht einräumte. Gelingen kann der Wandel dennoch nur, wenn die Mitarbeitenden möglichst eng einbezogen werden. Der Regierungsrat erwartet von der BVB, der Mitarbeiterzufriedenheit künftig wieder mehr Beachtung zu schenken und entsprechende Massnahmen zu deren Verbesserung prioritär zu behandeln. Insbesondere ist das Tempo der Optimierungen zu drosseln, die Mitarbeitenden sollen stärker in den Transformationsprozess einbezogen werden.
Finanzierungsbeteiligung der BVB an das französische Teilprojekt Tram 3
Die Einschätzung der GPK zur Finanzierungsbeteiligung der BVB am französischen Abschnitt der Verlängerung der Tramlinie 3 teilt der Regierungsrat teilweise. Aus Sicht des Regierungsrats wurde der Beitrag der BVB Ende 2011/Anfang 2012 auf Ersuchen des Vorstehers des BVD von den damaligen Vertretern der BVB in Aussicht gestellt. Auch ist der Regierungsrat der Ansicht, dass die BVB sehr wohl befugt war, den französischen Projektpartnern eine derartige Zahlung in Aussicht zu stellen. Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft, die zum selben Schluss kam. Die Haltung der GPK, das Zahlungsversprechen sei deswegen rechtlich unzulässig, weil keine Gegenleistung vereinbart wurde, kann der Regierungsrat nicht teilen. Es handelte sich hierbei um einen Investitionsbeitrag vergleichbar den Zahlungen des Bundes aus dem Agglomerationsprogramm. Solchen Subventionszahlungen steht nie eine Gegenleistung im herkömmlichen Sinn gegenüber, da in eine Infrastruktur investiert wird, die gerade nicht dem Geldgeber gehört.
Was der Regierungsrat bedauert, ist der Umstand, dass die Kommunikation der mündlichen Vereinbarung 2012 ausschliesslich den französischen Partnern überlassen wurde sowie dass eine zeitnahe und rechtlich korrekte Formalisierung der Finanzierungszusage ausgeblieben war. Diesbezüglich funktionierte die Aufsicht durch das Bau- und Verkehrsdepartement mangelhaft. Beide Faktoren haben Raum für Spekulationen gelassen, was in jeder Hinsicht zu bedauern ist. Da die korrekte vertragliche Regelung inzwischen nachgeholt wurde, sieht der Regierungsrat jedoch keinen Anlass, dem Grossen Rat einen Nachtragskredit für die Finanzierungsbeteiligung zu beantragen. Die BVB wird den Beitrag nach Abschluss der Betriebsvereinbarung mit Saint-Louis Agglomération aus eigenen Mitteln leisten.
Erste Untersuchung der GPK zu den Basler Verkehrs-Betrieben 2014
Mit Blick auf die erste Untersuchung der GPK vor rund drei Jahren nimmt der Regierungsrat erfreut zur Kenntnis, dass die GPK dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der BVB attestiert, grosse Anstrengungen unternommen und in Sachen Compliance Fortschritte erzielt zu haben. 2014 formulierte die GPK sieben Empfehlungen an den Regierungsrat. Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden unterdessen vollumfänglich umgesetzt, soweit sie dem inzwischen revidierten Organisationsgesetz der BVB entsprechen. Auch die Empfehlungen, die die GPK damals an die BVB formuliert hat, erachtet der Regierungsrat als weitestgehend umgesetzt.
Debatte im Grossen Rat
Der GPK-Bericht zu den Basler Verkehrs-Betrieben ist für die Grossrats-Sitzung vom 13. September traktandiert. Es war dem Regierungsrat ein Anliegen, den Mitgliedern des Grossen Rates seine Stellungnahme im Voraus bekannt zu machen, damit eine gute Vorbereitung für eine konstruktive Debatte möglich ist. Zugleich hat er heute gemeinsam mit der BVB die Öffentlichkeit über den Inhalt seiner Stellungnahme orientiert.