Die Mehrwertabgabe Basel-Stadt wird an aktuelle Bedürfnisse angepasst
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Basler Mehrwertabgabe (MWA) trägt massgeblich zur Erhöhung der Lebensqualität Basels bei. Sie dient zum Ausgleich der inneren Verdichtung zu Gunsten der Wohnumfeldaufwertung durch öffentliche Grünanlagen. Anlässlich der Einführung einer Mehrwertabgabe auf Bundesebene sollen bei der bereits 1977 eingeführten Basler MWA bestehende Lücken geschlossen und die Abgabe an die aktuellen Bedürfnisse Basels angepasst werden. Unter anderem werden die Berechnung vereinfacht, der Abgabesatz auf 40 Prozent reduziert und die Zweckbindung erweitert.
Die Basler Mehrwertabgabe aus dem Jahre 1977 wird anlässlich der Einführung einer Mehrwertabgabe auf Bundesebene revidiert. Mit dieser Revision werden die gesetzlichen Grundlagen für die Berechnung der MWA in speziellen Nutzungszonen neu geschaffen oder präzisiert: Dies betrifft die Industrie- und Gewerbezone (Zone 7), die Stadt- und Dorfbildschutzzone, die Bahnareale und die Zone für Nutzungen im öffentlichen Interesse. In diesen Gebieten werden seit einiger Zeit teilweise erhebliche städtebauliche Veränderungen vorgenommen, die regelmässig zu planungsbedingten Mehrwerten führen. Deswegen ist eine gesetzliche Verankerung der Berechnungsweise der MWA in diesen Zonen angezeigt. Die damit verbundene Klärung in diesen speziellen Nutzungszonen erhöht die Akzeptanz der MWA und somit der Verdichtungsprojekte als Voraussetzung für zusätzlichen Wohn- und Geschäftsraum in Basel.
Des Weiteren soll auf die Abzugsfähigkeit von Abbruch- und Altlastenkosten verzichtet werden, dafür soll der Abgabesatz künftig von 50% auf 40% sinken. Diese administrative Vereinfachung erleichtert die Festlegung der MWA, ohne beim Kanton nennenswerte Einnahmeausfälle zu verursachen.
Mit der vorliegenden Revision wird auch die Zweckbindung der MWA erweitert. Heute beschränkt sich deren Verwendung auf die Schaffung oder Aufwertung öffentlicher Grünanlagen. Künftig sollen mit der Abgabe auch öffentliche Freiräume, die ganz allgemein der Wohnumfeldaufwertung dienen, finanziert werden können. Schliesslich wird im Gesetz auch neu ermöglicht, dass die MWA ausnahmsweise auch für die Gestaltung von öffentlichen Grünanlagen ausserhalb des Stadt- oder Kantonsgebiets verwendet werden kann, sofern diese unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzen und überwiegend von der Basler Bevölkerung genutzt werden. Damit wird verschiedenen politischen Vorstössen aus dem Grossen Rat Rechnung getragen. Ein Beispiel dafür ist der Margarethenpark, der vor allem von Bewohnerinnen und Bewohnern des Gundeli genutzt wird, aber auf Binninger Boden liegt. Zur Vorlage fand eine Vernehmlassung statt, nun geht sie an den Grossen Rat.