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Kantonales Einführungsgesetz zum eidgenössischen Geldspielgesetz ab 1. Januar 2021 in Kraft

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum neuen Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele genehmigt. Das kantonale Einführungsgesetz und die dazugehörige Verordnung treten am 1. Januar 2021 in Kraft.

Der Grosse Rat hat das neue Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) am 24. Juni 2020 verabschiedet. Der knapp und liberal gehaltene Erlass regelt die Zulässigkeit der Grossspiele und enthält wenige ergänzende Bestimmungen zu den Kleinspielen. Zudem wird die Spielsuchtprävention gestärkt und ein Gebührenrahmen festgelegt.

Mit der nun genehmigten Verordnung zum EG BGS (VO EG BGS) werden die erforderlichen Ausführungsbestimmungen erlassen und die zuständigen Behörden für die Bewilligung und Aufsicht von Kleinspielen, für die Zusprechung der Reingewinne von Grossspielen sowie für die Bekämpfung von Spielsucht bestimmt.

Künftig wird die Kantonspolizei als Bewilligungs-, Melde- und Aufsichtsbehörde fungieren. Mit der Verordnung werden ferner koordinierte Abläufe zwischen der Bewilligungsbehörde und der für die Einhaltung der Vorgaben zum Spielerschutz bei kleinen Pokerturnieren verantwortlichen Abteilung Sucht des Gesundheitsdepartements sichergestellt.

An den Zuständigkeiten, dem Verfahren und den Kriterien für die Mittelvergabe der dem Kanton Basel-Stadt zufliessenden Gelder von Swisslos (Swisslos-Fonds und Swisslos-Sportfonds) ändert sich mit der VO EG BGS übrigens nichts.

Weitere Auskünfte

Justiz- und Sicherheitsdepartement Medienreferat, Tel. +41 61 267 49 49