Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- die Abstimmung über folgende kantonalen Vorlagen auf das Abstimmungswochenende vom 17. Mai 2020 festgelegt.
- Kantonale Volksinitiative „Aktive Basler Jugendkultur stärken: Trinkgeldinitiative“
- Grossratsbeschluss betreffend Ausgabenbewilligung zur Realisierung des Hafenbeckens 3 vorbehältlich des Zustandekommens des Referendums. (Dem Referendumskomitee wird die Frist zur Abgabe seiner Stellungnahme für die Abstimmungserläuterungen um sechs Tage verlängert.)(Auskunft: Marco Greiner, Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher, Staatskanzlei, Tel. 061 267 86 36) - dem Grossen Rat eine Teilrevision des Sozialhilfegesetzes beantragt. Um den Ausbau und die Diversifizierung der Arbeitsplätze nach dem Lohnmodell i-Job voranzubringen und so den Auftrag des Grossen Rats nach 250 Plätzen zu erfüllen, soll auch in der kantonalen Verwaltung ein Angebot an i-Job-Plätzen für Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger mit Leistungseinschränkung bereitgestellt werden können. Bisher erschweren die Vorgaben des öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisses dieses Vorhaben. Deshalb muss im Rahmen des Lohnmodells i-Job für diese definierte Personengruppe eine Anstellung nach Privatrecht ermöglicht werden, wie dies bei allen anderen i-Job-Einsatzbetrieben der Fall ist. Die dazu vom Personalgesetz verlangte gesetzliche Grundlage wird im kantonalen Sozialhilfegesetz geschaffen. (Auskunft: Jacqueline Lätsch, Amtsleitung Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 16 93)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Edibe Gölgeli, SP) betreffend „Stimmrecht für Einwohnerinnen und Einwohner ohne Schweizer Bürgerrecht“ zur Erfüllung innerhalb von zwei Jahren zu überweisen. Der Anteil der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton Basel-Stadt liegt aktuell bei über 35 Prozent. Drei Viertel davon sind in der Schweiz geboren oder wohnen seit mehr als zehn Jahren im Kanton. Erwachsenen Personen ohne Bürgerrecht soll ermöglicht werden, sich an den lokalen demokratischen Prozessen beteiligen zu können und das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene auszuüben, sofern sie seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben. (Auskunft: Michael Wilke, Leiter Diversität und Integration, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 44 54)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Luca Urgese (FDP) betreffend „Digital statt Papier – Baugesuche elektronisch einreichen“ zur Erfüllung zu überweisen. Der Regierungsrat beurteilt die Digitalisierung als Chance, um den Service public modern, effizient, bürgernah und kundenorientiert zu gestalten. Dies auch im Bereich der Bewilligungsverfahren. Das Angebot eines durchgängig digitalen Baubewilligungsprozesses ist per 2022 geplant. Vorgezogen soll die digitale Eingabe von Baugesuchen über ein eKonto möglich sein. (Auskunft: Benedikt Stäheli, Leiter Informatik und Prozesse, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 61 86)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Patricia von Falkenstein (LDP) betreffend „Pauschalspesen auch für Kleinunternehmen“ als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat ist bereit, die bestehende Praxis zu überprüfen. Momentan akzeptiert der Kanton Basel-Stadt nur von Unternehmen mit mindestens fünf spesenberechtigten Personen Pauschalspesenreglemente für Repräsentations- und Kleinauslagen. Die Steuerverwaltung bietet für Unternehmen, welche Pauschalspesen ausrichten möchten, jedoch weniger als fünf Empfänger aufweisen, die Lösung einer individuellen Spesenvereinbarung an (Auskunft: Marc Enz, stellvertretender Leiter der Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 89 80)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Michelle Lachenmeier betreffend „Agogik im Alter: Stationäre Leistungen für behinderte Personen im AHV-Alter“ als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat anerkennt, dass es Fälle von Personen im AHV-Alter geben kann, die aufgrund einer behinderungsbedingten Beeinträchtigung nicht mehr selbstständig wohnen können und daher auf einen Heimeintritt angewiesen sind. Er ist bereit, im Detail zu prüfen, ob für diese Personen in jedem Fall ein geeignetes Heimangebot zur Verfügung steht. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
- dem Grossen Rat beantragt, zwei parlamentarische Vorstösse zum Thema Kinderbetreuung (Anzug Franziska Roth-Bräm, SP, betreffend „bedarfsgerechten Tagesferien und bedarfsgerechten Tagesstrukturen für die jüngsten Kinder“ und Anzug Kaspar Sutter, SP, betreffend „familiengerechte Ferienbetreuung in den Tagesstrukturen“ abzuschreiben. Seit dem Schuljahr 2019/2020 wird zusätzlich zu den Tagesstrukturen die Ferienbetreuung in den Schulen durchgeführt. Dieses Angebot ergänzt die Tagesferien und ermöglicht den Erziehungsberechtigten, ihre Kinder an einzelnen Tagen betreuen zu lassen. Die Rückmeldungen der Erziehungsberechtigten nach der Durchführung in den Herbstferien 2019 waren sehr positiv. Eine Ausweitung des neuen Angebots ist derzeit nicht angezeigt. (Auskunft: Dieter Baur, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Beat K. Schaller, SVP) betreffend „MINT-Fächer ganzheitlich fördern“ abzuschreiben. Mit der Einführung des Lehrplans 21 per Schuljahr 2015/16 stieg die Anzahl Unterrichtslektionen in den naturwissenschaftlichen Fächern. Die MINT-Förderung ist an den Volksschulen des Kantons Basel-Stadt seit 2016 ein Schwerpunkt. Für die Beschaffung von Lehrmitteln und Unterrichtsmaterial im Bereich MINT standen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Ausbildung der Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz in den MINT-Fächern erfolgt auf hohem Niveau. Die FHNW leitet das nationale Projekt «Nationales Netzwerk MINT-Bildung» und ist an der Entwicklung von Lehrmitteln beteiligt. Die Erkenntnisse aus diesen und weiteren Bereichen fliessen in die Ausbildung der Lehrpersonen ein. Die FHNW und die Universität Basel sind dabei sehr bestrebt, den Anteil an Absolventinnen in den MINT-Fächern zu steigern. (Auskunft: Dieter Baur, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- in der Beantwortung der Petition „Für eine Sportstadt Basel“ darauf hingewiesen, dass das Anliegen im Rahmen der Behandlung der Motion Thomas Gander (SP) betreffend „kosten- und gebührenfreie Nutzung der kantonalen Sport- und Bewegungsanlagen für die organisierten Basler Sportvereine“ abschliessend behandelt wird. (Auskunft: Thomas Mächler, Bereichsleiter Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 85 00)
- dem Grossen Rat beantragt, dem Beitritt des Kantons Basel-Stadt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Ausbildungskosten von universitären Hochschulen zuzustimmen. Die Schweizerische Konferenz der Erziehungsdirektoren hat die Grundlagen für die interkantonale Finanzierung der universitären Hochschulen modernisiert. Die darauf basierenden Zahlungen zwischen den Kantonen bilden die Voraussetzung für den gleichberechtigten Zugang der Studierenden zu allen kantonalen universitären Hochschulen. Mit der revidierten Universitätsvereinbarung wird ein kostenbasiertes System für die Berechnung der Tarife eingeführt, die heute für sechs Kantone geltenden Rabatte werden aufgehoben. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
- in der kantonalen Berufsbildungsverordnung eine neue Bestimmung zu den höheren Fachschulen aufgenommen. Diese stellt die möglichen Bildungsanbieter im Kanton dar und erteilt insbesondere auch den kantonalen Anbietern mittels Delegationsnorm die Kompetenz, die Studien- und Prüfungsreglemente zu erlassen. Damit wird den bundesrechtlichen Vorgaben und der dynamischen Rechtsentwicklung im Bereich der höheren Fachschulen Rechnung getragen. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
- vom Kurzbericht der Fachhochschule Nordwestschweiz zum Budget 2020 Kenntnis genommen. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
- die Änderung des Normalarbeitsvertrags mit zwingenden Mindestlöhnen für die im Detailhandel Basel-Stadt angestellten Personen genehmigt. Die Geltungsdauer beträgt – wie auch bei den übrigen Bestimmungen – drei Jahre ab dem 1. Juli 2020. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Revision zahlreicher Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz begrüsst. Dieses wurde im Jahr 2017 einer Teilrevision unterzogen und schafft adäquate Rahmenbedingungen für einen dynamischen Markt. (Auskunft: Samuel Hess, Leiter Bereich Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Anpassungen der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz mit einigen Präzisierungsvorschlägen grundsätzlich begrüsst. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Verordnungsrevision im Rahmen der beruflichen Vorsorge begrüsst. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 60)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Anpassung der Verrechnungssteuerverordnung abgelehnt. Die Neuregelung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei unverteilten Erbschaften bietet gegenüber der bisherigen keine wesentlichen Vorteile. Die mit der Revision beabsichtigen Vorteile vermögen die damit verbundenen Nachteile nicht zu kompensieren. Das bisherige System, wonach die Erben die Verrechnungssteuer am letzten Wohnsitz des Erblassers zurückzufordern haben, hat sich grundsätzlich bewährt. Demzufolge ist die Revision in diesem Punkt abzulehnen. Auch die Lösung, wonach die Bundesbediensteten den Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer neu bei der veranlagenden Steuerbehörde zu stellen haben, ist abzulehnen. (Auskunft: Marc Enz, stellvertretender Leiter der Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 89 80)
- 148 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- 14 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- anstelle der zurückgetretenen Dr. Eva Herzog für den Rest der laufenden Amtsperiode in den Verwaltungsrat der Schweizer Salinen AG gewählt:
- o Dr. Tanja Soland
- anstelle des zurückgetretenen Renato Pessi für den Rest der laufenden Amtsperiode in den Akademierat der Musik-Akademie Basel gewählt:
- o Salomé Im Hof.
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.