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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Jürg Stöcklin (GB) betreffend «Anpassung von § 7 Energiegesetz» zur Erfüllung zu überweisen. Das Anliegen der Motion unterstützt die Bemühungen des Regierungsrates, die CO2-Emissionen im Kanton zu senken. Mit einer Anpassung des Energiegesetzes kann gewährleistet werden, dass alle Betreiber von Wärmenetzen dieselben Vorgaben im Bereich der CO2-Emissionen erfüllen müssen. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Patricia von Falkenstein (LDP) betreffend Erkenntnisse aus der Corona-Krise und ihrer Bewältigung zur Erfüllung zu überweisen. Er teilt die Auffassung, dass es von grosser Wichtigkeit ist, aus der aktuellen Situation zu lernen, die Erfahrungen zu analysieren und die Bewältigung dieser Krise nicht zuletzt auch im Hinblick auf künftige Ereignisse aufzuarbeiten. Dies wird eine der wichtigsten Aufgaben sein, sobald die Pandemie eingedämmt sein wird. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Raffaela Hanauer (GB) betreffend «Ausschilderung und Signalisierung von Pendler- und Basisrouten gemäss dem Teilrichtplan Velo» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat beabsichtigt, die bestehende Velowegweisung zu überarbeiten, um die Erkennbarkeit von übergeordneten Velorouten in der Agglomeration Basel zu verbessern. Dies erfolgt zugunsten von durchgängigen Velorouten in der Region in Abstimmung mit der Agglomeration Basel. (Auskunft: Evelyn Preller, Verkehrsinfrastruktur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 82 98)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Alexander Gröflin (SVP) betreffend «Einführung der Volksmotion» nicht zu überweisen. Nach Auffassung des Regierungsrats bringt die Volksmotion aufgrund des weitgehenden Initiativrechts sowie des gut ausgebauten Petitionsrechts keinen massgeblichen Mehrwert für die Volksrechte in Basel-Stadt. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Christian C. Moesch (FDP) betreffend «Aufhebung des steuerlichen Selbstbehalts bei der Geltendmachung von Abzügen für Krankheitskosten»  nicht zu überweisen. Mit der Motion soll das Steuergesetz dahingehend revidiert werden, dass der steuerliche Selbstbehalt von 5 Prozent aufgehoben wird und damit die selbstgetragenen Krankheitskosten ab dem ersten Franken zum Abzug zugelassen sind Der Regierungsrat erachtet dies im Lichte der steuerharmonisierungsrechtlichen Vorgaben rechtlich für unzulässig und für nicht sinnvoll. Die Aufhebung des Selbstbehaltes entfaltet keine zielgenaue Wirkung, zudem würde sie zu hohen Steuermindereinnahmen führen. (Auskunft: Tibor Hochreutener, Stv. Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 62)
  • im Bericht an den Grossen Rat zur Motion Joel Thüring (SVP) betreffend «kundenfreundliche Öffnungszeiten beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat» zum Ausdruck gebracht, dass das Bau- und Gastgewerbeinspektorat den Kundenservice deutlich verbessert hat. Es ist ganztags durchgehend per Telefon und E-Mail erreichbar. Während für die typischerweise komplexen Beratungen im Bereich Baubewilligungen sinnvollerweise ein Termin vereinbart werden sollte, ist die Abteilung Gastgewerbebewilligungen ganztags und ohne Voranmeldung erreichbar. Auch der Zugang zu Planauflagen wurde deutlich vereinfacht. Das in der Motion bezeichnete Anliegen ist damit erfüllt. Die Einführung des digitalen Baubewilligungsverfahrens ab 2022 wird das Verfahren noch kundenfreundlicher gestalten und beschleunigen. Gemäss dem Regierungsrat ist die vorliegende Motion rechtlich unzulässig, da sie die Gewaltentrennung missachtet. Inhaltlich ist das Anliegen unbestritten. (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Leiterin Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 94).
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Thomas Widmer-Huber (CVP-EVP) betreffend «Konjunkturprogramm Basel-Stadt 200 Millionen mit Massnahmen zur Bekämpfung der Rezession durch Investition in eine nachhaltige Klimapolitik» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat erachtet die bisherige direkte Unterstützung der durch die Conona-Pandemie betroffenen Unternehmen als wirksamer. Konjunkturprogramme sind hingegen schwieriger zu steuern und greifen oft erst, wenn sich die Wirtschaft bereits wieder im Aufschwung befindet. Hinzu kommt, dass eine Verknüpfung mit dem Thema Klima nicht zielführend ist, weil Unternehmen, welche in diesem Bereich tätig sind, bis jetzt kaum von der Corona-Pandemie betroffen sind. Der Regierungsrat will den parlamentarischen Vorstoss hingegen zum Anlass nehmen, um die Klimathematik noch besser in die Standortpolitik des Kantons zu verankern. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Basler Papiermühle gestaffelt erhöhte Staatsbeiträge von 272‘137 Franken für das Jahr 2021 und jährlich 411‘137 Franken für die Jahre 2022–2024 (insgesamt 1‘505‘548 Franken) zu bewilligen. Die Basler Papiermühle ermöglicht einem breiten regionalen und internationalen Publikum das Erlebnis einer einzigartigen Mischung aus Museum und Produktionswerkstätten. Als eines der wenigen europäischen Museen pflegt und bewahrt die Basler Papiermühle historische Techniken an einem authentischen Ort. (Auskunft: Jeanette Voirol, Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • die am 27. Oktober 2020 beschlossene Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm insbesondere für Hotellerie und Gastronomie angepasst. Ergänzt wurden Unternehmen aus der Wertschöpfungskette der Eventbranche, welche neu auch am kantonalen Unterstützungsprogramm teilnehmen können. (Auskunft: Ivica Perkovic, Leiter Finanzen, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 65 91)
  • in der Behindertenhilfe die Normkostenwerte per 2021 bestätigt und unter Berücksichtigung der prognostizierten Teuerung die Normkostenzielwerte 2023 festgelegt. Der aktuelle Beschluss bestätigt denjenigen vom Vorjahr und löst deshalb gegenüber dem Budget 2021 keine weiteren Kosten aus. Mit Inkrafttreten des Behindertenhilfegesetzes am 1. Januar 2017 wechselte die Behindertenhilfe zur bedarfsbasierten, normkostendeckenden Leistungsfinanzierung. (Auskunft: Christoph Fenner, Abteilung Behindertenhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 84 78)
  • den partnerschaftlichen Baurechtsvertrag zur Abgabe der Liegenschaft Rheintalweg 91 in Riehen genehmigt. (Auskunft: Dr. Barbara Neidhart, Leiterin Kommunikation & Marketing, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)
  • die Vereinbarungen mit den IWB betreffend die Leistungsaufträge zur Erbringung von öffentlichen Leistungen aktualisiert. Die IWB erbringt im Auftrag des Kantons Leistungen im Bereich öffentliche Beleuchtung, Uhren und Brunnen. (Auskunft: Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • festgelegt, dass am Wochenende vom 7. März 2020 keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung kommen.
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagenen Anpassungen am Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schiene grundsätzlich begrüsst. Sie sind vorwiegend technischer Natur. (Auskunft: Bettina Rahuel, Planungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 70)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung, „Freiwilliger Abbau von Reserven und Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen“ grundsätzlich begrüsst. Der Regierungsrat vertritt aber die Ansicht, dass die Anpassung unter Ausschöpfung des gesetzlichen Spielraums verbindlicher ausgestaltet werden sollte. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie die vorgesehenen Teilrevisionen der Leitungsverordnung, der Niederspannungs-lnstallationsverordnung, der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen und der Energieeffizienzverordnung begrüsst. Die entsprechenden Revisionen sind primär technischer Natur. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sowie die vorgesehene Totalrevision des Zollgesetzes zum neuen Zollabgabengesetz grundsätzlich begrüsst. Viele im Kanton Basel-Stadt angesiedelte Unternehmen sind international tätig und entsprechend wichtig ist es, diesen Unternehmen effiziente Zollprozesse zu bieten. Bemängelt wird, dass der Entwurf der öffentlichen Statistik als Steuerungsinformation für den Kanton noch zu wenig Rechnung trägt. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Baurekurskommission Basel-Stadt gewählt:
    o   Andreas Lutz als neues ordentliches Mitglied
    o   Christian Morath als neues Ersatzmitglied

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.