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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • mittels Zwischenbericht über den aktuellen Stand der Umsetzung der Motionen Strahm (LDP), Christ (GLP)sowie Haller (FDP) bezüglich Festsetzung des Eigenmietwerts berichtet. Zahlreiche Argumente sprechen gegen deren Umsetzung. Folglich wird dem Grossen Rat beantragt, die Motionen Christ und Haller abzuschreiben. Weil die Systematik der Besteuerung des Wohneigentums seit Jahren stark umstritten ist, soll die Motion Strahm in einen Anzug umgewandelt und der Regierungsrat beauftragt werden, eine Analyse des baselstädtischen Eigenmietwertsystems durchzuführen. (Auskunft: Tibor Hochreutener, Stv. Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 62)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Luca Urgese (FDP) betreffend «bikantonale PUK für bikantonale Geschäfte und Institutionen» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat teilt das Motionsanliegen, bei der Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Landschaft eine möglichst klare und lückenlose parlamentarische Aufsicht zu gewährleisten. Das Instrument der Motion erscheint hier aber nicht als sinnvoll, da der Regierungsrat die angestrebte Vertragsänderung nicht einseitig vornehmen kann. (Auskunft: Dr. Andreas Huber, Rechtsabteilung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 42)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Tonja Zürcher (BastA!) betreffend "einer unabhängigen Beschwerdestelle» als Anzug zu überweisen. Die Motion greift in den verfassungsrechtlich geschützten Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats ein. Der Regierungsrat möchte die Motion aber zum Anlass nehmen, die Aufgabenteilung zwischen der Beschwerdestelle des Justiz- und Sicherheitsdepartements sowie der Ombudsstelle ergebnisoffen zu prüfen. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Esther Keller (GLP) betreffend Erhöhung der Velofreundlichkeit der Basler Innenstadt nicht zu überweisen. Für den Regierungsrat haben in der Fussgängerzone Sicherheit und Komfort der Fussgängerinnen und Fussgänger Vorrang. Deshalb lehnt er die Motion zur Öffnung von Fussgängerzonen für den Veloverkehr zu gewissen Tageszeiten ab. (Auskunft: Romeo di Nucci, Stv. Leiter Verkehrstechnik, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 64)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Tonja Zürcher (BastA!) auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend «Öffnung der Grenzen» abzuschreiben. Auf diesem Weg sollen Bundesparlament und Bundesbehörden ersucht werden, die im Rahmen der Corona-Verordnung 3 erlassene umfangreiche Einreiseverweigerung aufzuheben und sich dafür einzusetzen, dass keine Grenzen mehr geschlossen werden. Der Regierungsrat hat grosses Verständnis für die beiden Anliegen, sieht aber sowohl die Aufhebung umfangreicher Einreiseverweigerungen als auch den Einsatz von Bundesparlament und Bundesrat gegen weitere Grenzschliessungen als zwischenzeitlich erfüllt an. (Auskunft: Marco Greiner, Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher, Staatskanzlei, Tel. 061 267 86 36)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Antrag Beatrice Messerli (GB) und Barbara Heer (SP) auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend «Wahrnehmung des Parlamentsmandates während des Mutterschaftsurlaubs» zuzustimmen. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen, wonach Frauen nach der Geburt eines Kindes ihr ne­benamtliches Parlamentariermandat wahrnehmen können, ohne den Anspruch auf Mutterschafts­entschädigung zu verlieren. Die Ziele des Mutterschaftsurlaubs – Förderung einer engen Mutter-Kind-Bindung und Verhinderung eines zu frühen Wiedereinstiegs in die Erwerbstätigkeit – sind nicht in Gefahr, wenn die Mutter für einige Stunden an Sitzungen des Grossen Rats teilnimmt. (Auskunft: Mike Oberholzer, Leiter Ausgleichskasse Basel-Stadt, Tel. 061 685 22 00)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Antrag Beda Baumgartner (SP) und Oliver Bolliger (SP) auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend «Aufnahme von Menschen aus Griechenland und Auslastung der Asylzentren» abzulehnen. Auch wenn im Kerninhalt unbestritten, ist es nicht sinnvoll, den Antrag in vorliegender Form zuzulassen. Der Kanton Basel-Stadt bemüht sich weiterhin, den Bund zur Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge in Notlagen zu bewegen. Das Anliegen wird im Kanton von weiten Teilen der Zivilbevölkerung, auch der Gemeinde Riehen oder der Römisch-Katholischen Kirche mitgetragen. (Auskunft: Renata Gäumann, Koordination Asyl- und Flüchtlingswesen, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 17 67)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Stephan Luethi-Brüderlin (SP)betreffend Werbung auf BVB-Trams und Bussen abzuschreiben. Wie bereits in den Jahren 2016 und 2018 dargelegt, unterstützt der Regierungsrat, dass die BVB mit dem Vertrieb von Werbeflächen an und in ihren Fahrzeugen erhebliche Zusatzeinnahmen generiert. Durch den aktuellen Rückgang der Einnahmen aus Einzelticket- und Mehrfahrtenkartenverkäufen aufgrund der drastisch verminderten Anzahl Fahrgäste während der COVID-19 Pandemie, stellt der Gewinn aus den Werbeflächen für die BVB eine unverzichtbare Einnahmequelle dar. (Auskunft: Peter, Erismann, Bau- und Verkehrsdepartement, Stv. Leiter Generalsekretariat, Tel. 061 267 91 63)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Franziska Reinhard (SP) betreffend «autofreie Sonntage auf der Wettsteinbrücke für eine lebendige Innenstadt Basel» abzuschreiben. Der Regierungsrat bezweifelt, dass eine monatliche Sperrung der Wettsteinbrücke einen wesentlichen Beitrag für eine lebendige Innenstadt leisten könnte. Die Wettsteinbrücke ist zudem als wichtige Verkehrsachse für regelmässige Sperrungen ungeeignet. Der Regierungsrat befürwortet aber weiterhin Strassensperrungen für Veranstaltungen, bei denen der Organisationsaufwand von privater Seite getragen wird und das öffentliche Interesse an der Veranstaltung die verursachten Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmenden überwiegt. (Auskunft: Martin Dolleschel, Mobilitätsstrategie Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 67)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Christophe Haller (FDP) betreffend «bessere verkehrstechnische Erschliessung des Grossraum Basel – Jura» abzuschreiben. Die Region hat in den letzten Jahren einiges beim Bund erreicht, indem die Partner ihre Kräfte grenzüberschreitend gebündelt und sich auf ein abgestimmtes Angebotskonzept für die trinationale S-Bahn Basel geeinigt haben, und indem die beiden Basel ihre Prioritäten beim Ausbau der Hochleistungsstrassen abgestimmt haben. Der Regierungsrat wird in seinen Anstrengungen gegenüber dem Bund die Kräfte bündeln und konsequent auf diesen Grundlagen aufbauen. (Auskunft: Simon Kettner, Mobilität/Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.061 267 81 19)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug David Wüest-Rudin (GLP) betreffend «Aufnahme von “Smart City” als strategisches Ziel im nächsten Legislaturplan» stehen zu lassen und seinen Anzug betreffend Smart City Pilotquartier abzuschreiben. Basel-Stadt nutzt den Smart City-Ansatz für die nachhaltige Entwicklung. So sind zahlreiche Projekte in der Verwaltung wie auch das Smart City Lab Basel erfolgreich unterwegs. Der vielversprechende Ansatz der Smart City soll sowohl auf dem Smart City-Pilotareal auf dem Wolf als auch für die anderen Arealentwicklungen aktiviert und im Rahmen einer integralen Stadtentwicklung eingesetzt werden. Die strategische Ausrichtung der kommenden Legislatur liegt in der Verantwortung des neu gewählten Regierungsrates, der im Februar 2021 mit seiner Arbeit beginnt. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • in der Beantwortung der Petition „Stopp die Baumfällungen am Tellplatz“ geschrieben, dass er vom vorgesehen Vorgehen bezüglich Baumersatz inkl. Baumstandortverbesserungen ab sieht. Stattdessen werden die Bäume so lange stehengelassen, wie es der individuelle Gesundheitszustand der Bäume erlaubt. Ersatz- und Verbesserungsmassnahmen werden erst vorgenommen, wenn jeweils alle Bäume derselben Rabatte aufgrund ihres Zustandes und des damit verbundenen Sicherheitsrisikos entfernt werden mussten. Die Situation wird im Rahmen der Sanierung der Güterstrasse (2023–2025) erneut beurteilt. (Auskunft: Thomas Gerspach, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 45)
  • dem Grossen Rat eine Teilrevision des Gesetzes betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt beantragt. Damit sollen bewährte Institute der Kantonspolizei formell-rechtlich verankert werden und kantonale oder bundesrechtlichen Vorgaben um dem Grossen Rat, den Anzug Franziska Reinhard und Konsorten abzuschreiben gesetzt werden. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • die Verordnung zum Stadtbelebungsfonds erlassen. Die Schaffung eines Stadtbelebungsfonds ist die Antwort von Regierung und Parlament auf die Kantonale Gesetzesinitiative „Stadtbelebung durch vernünftige Parkgebühren“. Aus dem Fonds können Beiträge für Projekte oder Aktionen gesprochen werden, die auf nachhaltige Weise die Entwicklung der Basler Innenstadt als attraktiven Ausgeh- und Shoppingstandort fördern. Für die Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2025 wurde der Fondsrat des Stadtbelebungsfonds wie folgt bestellt
    o   Lukas Ott
    o   Luca Olivieri
    o   Matthias Böhm
    o   Maurus Ebneter
    o   Daniel Egloff
    o   Tanja Klein
    o   Catherine Leonhardt
    o   Nadine Minder-Bloch
    o   Miriam Frey
    (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • die Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt insofern geändert, als die Liste grundsätzlich ambulant durchzuführender Untersuchungen und Behandlungen um drei Eingriffskategorien erweitert wurde. Gleichzeitig erfolgte eine Anpassung an die bundesrechtlichen Vorgaben. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • die Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte und der Oberärztinnen und Oberärzte an staatlichen Spitälern und in Dienststellen der kantonalen Verwaltung vom 9. September 2003 aufgehoben. Damit werden die beim Kanton Basel-Stadt angestellten Ärztinnen und Ärzte bezüglich Anstellungsbedingungen den übrigen Kantonsangestellten gleichgestellt. Die Entlöhnung der Assistenzärzte erfolgt nach der Lohntabelle betreffend Ausbildungsverhältnisse. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • die Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung geändert. Mit Inkraftreten der EL-Reform anfangs 2021 soll der Vollzug der Ergänzungsleistungen und Beihilfen für Personen mit Wohnsitz in Riehen oder Bettingen, der während mehr als dreissig Jahren durch die Gemeindeverwaltungen erbracht wurde, wieder an das Amt für Sozialbeiträge übertragen werden. Die Modalitäten der Aufgabenübertragung werden zwischen dem Kanton Basel-Stadt und den Einwohnergemeinden Riehen sowie Bettingen vertraglich geregelt. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • die Verordnung betreffend vorzeitige Pensionierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt geändert. Mit Inkrafttreten der EL-Reform per 1. Januar 2021 können Arbeitnehmende, die das 58. Altersjahr vollendet haben und entlassen werden, ihre Vorsorgeleistungen bei der Pensionskasse ihres bisherigen Arbeitgebenden weiter versichern. Damit auch Mitarbeitende des Kantons ab dem 58. Altersjahr, die bei einer Kündigung infolge Stellenaufhebung mit einer vorzeitigen Pensionierung nicht einverstanden sind, von dieser Regelung Gebrauch machen können, wird die Verordnung betreffend vorzeitige Pensionierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt entsprechend angepasst. (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin HR Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • die Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen angepasst. Dabei wurde insbesondere der Geltungsbereich der definierten Maximalbeiträge für hauswirtschaftliche Leistungen präzisiert. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • unveränderte Lohnansätze per 1. Januar 2021 beschlossen. Gemäss Lohngesetz werden die Ansätze jeweils auf den 1. Januar entsprechend dem Basler Index der Konsumentenpreise vom November des Vorjahres neu festgesetzt. Nach Angaben des Statistischen Amtes des Kantons Basel-Stadt beträgt die November-Jahresteuerung 2020 im Kanton Basel-Stadt minus 0,5 Prozent. (Auskunft: Andrea Wiedemann, Leiterin HR Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
  • dem Verein Genusswoche Basel für die Jahre 2021 bis 2024 Ausgaben in der Höhe von insgesamt Fr. 280‘000 bewilligt. Die Genusswoche Basel hat sich seit 2019 als jährliche kommunikative Plattform für die diversen Angebote der regionalen und nachhaltigen Esskultur etabliert. Die Trägerschaft bewirbt sich zudem im Namen des Kantons Basel-Stadt als «Genussstadt der Schweiz» 2022. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • eine Teilrevision des Freizeitgartengesetzes bis zum 17. März 2021 in die Vernehmlassung geschickt. Das bewusst kurz gehaltene Gesetz ist seit Mitte 2013 in Kraft und hat sich grundsätzlich bewährt. In der Praxis zeigte sich jedoch, dass einige Präzisierungen und Ergänzungen formeller Natur nötig sind. Die Teilrevision wurde unter Einbezug der Freizeitgartenkommission erarbeitet und entspricht den Anliegen der Freizeitgartenvereine. https://www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/vernehmlassungen.html (Auskunft: Joël Lässer, Rechtsabteilung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 91 12)
  • die Unterzeichnung der Programmvereinbarung 2021-2024 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Basel-Stadt bewilligt. In der Programmvereinbarung betreffend die Programmziele und deren Finanzierung im Bereich Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz sind die Auszahlungsmodalitäten und die Höhe der Tranchen für die Dauer der Programmvereinbarung geregelt. (Auskunft: Dirk Schmid, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 44)
  • Unterstützungsbeiträge für die Einrichtung Chratten in den Jahren 2021 und 2022 in Höhe von insgesamt Fr. 2‘461‘742.50 Fr. (2021: Fr. 1‘113‘432.50, 2022: Fr. 1‘348‘310) bewilligt. Das Angebot richtet sich an Klientinnen und Klienten mit substanzgebundenen Suchtproblemen und bietet sechs Plätze in der Einrichtung Chratten an (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27)
  • das Budget 2021 der Swisslos-Sportfonds-Kommission wird genehmigt. Es geht bei einem Aufwand von 2‘935‘000 Franken und einem Ertrag von 3‘265‘000 Franken von einem Einnahmenüberschuss von 330‘000 Franken aus. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision der Verordnung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen über den Tierschutz beim Schlachten grundsätzlich begrüsst. Die revidierte Verordnung trägt den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen, dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und der Praktikabilität in der Umsetzung des Tierschutzes beim Schlachten Rechnung. Unter tierschutz- und lebensmittelrelevanten Aspekten ist es jedoch aus Sicht des Regierungsrates erforderlich, die Verordnung durch die Aufnahme des Kammerschusses (auch sogenannter Blattschuss) als alternative Betäubungs- bzw. Tötungsmethode für das Gehegewild zu ergänzen. (Auskunft: Dr. Michel Laszlo, Kantonstierarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 58 34)
  • 6 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.