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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • beschlossen, den Stimmberechtigten am Wochenende vom 29. November 2020, folgende kantonalen Vorlagen zu unterbreiten:
    1. Kantonale Initiative «Aktive Basler Jugendkultur stärken: Trinkgeld-Initiative»;
    2. Grossratsbeschluss vom 12. Februar 2020 betreffend Ausgabenbewilligung zur Realisierung des Hafenbeckens 3
    3. Grossratsbeschluss vom 23. April 2020 betreffend Änderung des Gesetzes über die Wohnraumförderung (Wohnraumfördergesetz, WRFG)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Andreas Zappalà (FDP) betreffend Vereinfachung bei der Berechnung der Grundstückgewinnsteuer abzuschreiben und im Steuergesetz den bisherigen Realwert per 1. Januar 1977 durch den Realwert per 31. Dezember 2001 zu ersetzen. Das bedeutet, dass bei Geltendmachung des Realwerts 2001 die vor dem 1. Januar 2002 vorgenommenen wertvermehrenden Aufwendungen nicht mehr mittels Belegen nachgewiesen werden müssen. Die heutige, komplizierte Ermittlung des Steuersatzes durch eine Kombination aus Besitzdauerabzug und Spekulationszuschlag wird durch ein einfacheres System mit linearem Steuersatz unter Berücksichtigung der Besitzesdauer pro Jahr ersetzt. Die Vorlage führt zu Mindereinnahmen von geschätzt fünf bis sechs Millionen Franken jährlich. (Auskunft: Marc Enz, stellvertretender Leiter der Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 89 80).
  • die Verordnung über das Grundbuch und die Verordnung über die amtliche Vermessung geändert. Damit werden – neben weiteren kleineren Anpassungen -  die Strassenparzellen in ihrer Gesamtheit in Allmendparzellen umgewandelt und im Grundbuch geführt. Wenn Allmend mit einer Dienstbarkeit belastet werden soll, ist in Zukunft keine einzelfallweise Überführung durch den Regierungsrat mehr notwendig. Dienstbarkeiten können entsprechend der Zuständigkeitsregelung gemäss Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes schneller und mit weniger Verwaltungsaufwand errichtet werden. (Auskunft: Annatina Wirz, Leiterin Grundbuch Basel-Stadt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 84)
  • den Bericht zur Entwicklung der Motorfahrzeugsteuereinnahmen seit dem 1. Januar 2018 zur Kenntnis genommen. Der Bestand an Personenwagen, die mit alternativen ökologischeren Energien angetrieben werden, nimmt langsam zu. Allerdings zeigt sich, dass die Lenkungswirkung der Motorfahrzeugsteuer begrenzt ist, da die Steuerbelastung nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten eines Personenwagens (Anschaffungs- und Betriebskosten) darstellt. So werden Personenwagen im Schnitt immer länger gefahren, obwohl bis dato mit höherem Fahrzeugalter aufgrund des Malus die Motorfahrzeugsteuerbelastung stieg (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • den Leistungsbericht, die Jahresrechnung und den Jahresbericht 2019 des Swiss TPH zur Kenntnis genommen. Dabei hat der Regierungsrat festgestellt, dass den Anforderungen des kantonalen Leistungsauftrags und der Leistungsvereinbarung des Swiss TPH mit dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation entsprochen worden ist. (Auskunft: Dr. Ariane Bürgin, Leiterin Bereich Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Revision der Verordnung über die Krankenversicherung -Planungskriterien und der Bestimmungen zur Tarifermittlung in der vorgeschlagenen Form und zum jetzigen Zeitpunkt abgelehnt. Der Regierungsrat beurteilt den Mehrnutzen gegenüber den heute geltenden Verordnungsbestimmungen als sehr gering. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes und des Versicherungsaufsichtsgesetzes grundsätzlich begrüsst. Der Regierungsrat beantragt aber, dass die Versicherer zwingend eine Branchenlösung vereinbaren müssen. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme, die die datenschutzrechtlich erforderlichen Rechtsgrundlagen schafft, damit namentlich das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) auch künftig über die für die Aufgabenerfüllung nötigen Personendaten verfügt. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision von Artikel 41 der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen begrüsst. Mit der vom Bund vorgeschlagenen Auszahlung der halben Sicherheitspauschale während maximal eines Jahres können die zuständigen Behörden personell und strukturell angemessen auf die wenig berechenbaren Schwankungen im Asylbereich reagieren. Dies ist für die Planung und Steuerung des kantonalen Asylwesens von zentraler Bedeutung. (Auskunft: Renata Gäumann, Koordination Asyl- und Flüchtlingswesen, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 17 67)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.