Zur Entwicklung der Gesundheitskosten und Prämien im Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat den sechsten Bericht über die „Leistungs-, Kosten- und Prämienenwicklung sowie Massnahmen zur Dämpfung der Gesundheitskosten“ verabschiedet und ihn zur Kenntnisnahme an den Grossen Rat weitergeleitet. Die verschiedenen kostendämpfenden Massnahmen zeigen Wirkung. Weitere Anstrengungen zur Kostendämpfung sind jedoch notwendig. Bis Ende 2020 werden von sieben Krankenversicherern rund 13,5 Millionen Franken an baselstädtische Versicherte zurückbezahlt, aufgrund zu hoher Prämieneinnahmen im Jahr 2019. Diese Summe entspricht rund 1,5 Prämienpunkten der gesamten Prämieneinnahmen im vergangenen Jahr. Einen künftigen Meilenstein werden sodann die gleichlautenden Spitallisten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft bilden, die per 1. Juli 2021 in Kraft treten sollen.
Der Bericht gibt einen Überblick über die Kostenentwicklung im Kanton Basel-Stadt in den verschiedenen Leistungsbereichen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mit Hauptfokus auf das Berichtsjahr 2019. Im vorliegenden Bericht wurden auf Wunsch der Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rats die Auswirkungen der demografischen Struktur der Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt auf die OKP-Kosten untersucht. Die Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt ist im Durchschnitt älter als im landesweiten Vergleich und weist insbesondere den schweizweit höchsten Anteil an über 80-jährigen Personen auf. In der Untersuchung zeigt sich, dass rund ein Viertel der Kostendifferenz zwischen Basel-Stadt und dem schweizerischen Durchschnitt auf Strukturunterschiede in der Demografie zurückzuführen sind. Die Entwicklung der Kosten ist auch sehr stark abhängig von Massnahmen, die auf Bundes-, interkantonaler und grenzüberschreitender Ebene getroffen werden. Diese Einflüsse werden im Bericht ebenfalls beschrieben.
Erfreulich für den Kanton Basel-Stadt ist, dass der Anstieg der Leistungskosten zwischen 2015 und 2019 mit im Durchschnitt 1,4 Prozent jährlich tiefer ausfällt als im schweizerischen Durchschnitt mit 2,3 Prozent jährlich. Bei den Kostengruppen fällt insbesondere der Anstieg bei der Langzeitpflege auf. Die Leistungen in den Pflegeheimen sind um 8,8 Prozent und jene der Spitex sogar um 9,7 Prozent gewachsen. Doch auch bei diesen Kostengruppen fällt der Anstieg im Kanton Basel-Stadt tiefer aus als im schweizerischen Durchschnitt.
Erfreulich für den Kanton Basel-Stadt ist weiter, dass sich die Prämiensituation im Kanton sehr stabil zeigt. Dies gilt insbesondere auch für das kommende Jahr. Bei den effektiv bezahlten Prämien pro versicherte Person (mittlere Prämie über alle Altersklassen) gibt es für das Jahr 2021 eine Nullrunde, was unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt (plus 0,5 Prozent). Der Anstieg bei der durchschnittlichen Standardprämie (Referenzprämie für Erwachsene mit Franchise 300 Franken und Unfallversicherung) beträgt für das nächste Jahr im Kanton Basel-Stadt 1 Prozent, was nur leicht über dem schweizerischen Durchschnitt liegt (plus 0,8 Prozent).
Zu viel bezahlte Prämien führen zu Reserveaufbau
Der Kanton Basel-Stadt ist der Ansicht, dass das Potenzial für eine moderatere Entwicklung der Prämien oder gar Prämiensenkungen im Kanton gegeben wäre. Die Krankenversicherer konnten im Kanton Basel-Stadt bedeutende Reserven aufbauen. Das Gesundheitsdepartement hat diese Tatsache gegenüber dem zuständigen Bundesamt für Gesundheit (BAG) immer wieder moniert, so auch im Rahmen der Stellungnahmen zu den Prämieneingaben 2020 und 2021. Dass im Kanton Basel-Stadt zu viele Prämien bezahlt wurden, zeigt sich daran, dass das BAG am 18. September 2020 Prämienrückzahlungen von sieben Krankenversicherern in der Höhe von insgesamt 13,5 Millionen Franken an die baselstädtischen Versicherten für das Jahr 2019 genehmigt hat. Diese Summe entspricht 1,5 Prämienprozenten der gesamten Prämieneinnahmen im vergangenen Jahr und ist für das Gesundheitsdepartement eine Bestätigung, dass tiefere Prämien möglich gewesen wären. Der Kanton Basel-Stadt wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Situation in den nächsten Jahren korrigiert wird. Die Vernehmlassung des Bundesrats zum freiwilligen Reserveabbau in der Krankenversicherung bietet hierfür eine Gelegenheit.
Kostendämpfende Massnahmen zeigen Wirkung
Die kostendämpfenden Massnahmen des Bundes und des Kantons zeigen insgesamt Wirkung. Damit sich die OKP-Kosten im Kanton Basel-Stadt auch in den kommenden Jahren dem nationalen Durchschnitt annähern, müssen die kantonalen und regionalen Anstrengungen zur Eindämmung des Ausgabenwachstums jedoch weiterverfolgt werden. Ein bedeutender Meilenstein wird dabei die Umsetzung des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zur gemeinsamen Gesundheitsregion sein, die im Jahr 2021 in gleichlautende Spitallisten münden wird. Diese werden sich künftig noch stärker am medizinischen Bedarf ausrichten. Das Bewerbungsverfahren für die Leistungsaufträge der Spitäler auf der gemeinsamen Spitalliste wurde am 4. September 2019 eröffnet. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde die ursprünglich geplante Inkraftsetzung per 1. Januar 2021 auf den 1. Juli 2021 verschoben. In diesem Zusammenhang ist auch die kürzlich von den eidgenössischen Räten verabschiedete Vorlage über die Zulassung von Leistungserbringern im ambulanten Bereich von Bedeutung. Sie entspricht einer langjährigen Forderung der Kantone und soll ebenfalls per 1. Juli 2021 in Kraft treten. Der Staatsvertrag über die gemeinsame Gesundheitsregion sieht auch für die ambulante Steuerung eine gemeinsame Umsetzung durch die beiden Kantone vor.
Darüber hinaus soll im Kanton Basel-Stadt die Liste der medizinischen Eingriffe erweitert werden, die gemäss dem Prinzip „ambulant vor stationär“ (AVOS) durchzuführen sind. Per 1. Januar 2021 wird die Liste von Eingriffen, die in erster Linie ambulant durchgeführt werden sollen, im Einvernehmen mit dem Kanton Basel-Landschaft von 13 auf 16 Eingriffe erweitert. Schliesslich wird es in Zukunft wichtig sein, vermehrt Massnahmen zur koordinierten und integrierten Versorgung zu fördern. Das Gesundheitsdepartement erarbeitet derzeit ein Gesamtkonzept für Projekte der integrierten Versorgung. Vereinzelte Modellprojekte, die sich diesem Konzept zuordnen lassen, wie das „Home Treatment“ oder das Projekt „SomPsyNet“ wurden bereits in den letzten beiden Jahren gestartet
Hinweise
Auslöser des vorliegenden Berichtes
§ 67 Abs. 2 des Gesundheitsgesetzes vom 21. September 2011 beauftragt den Regierungsrat, dem Grossen Rat jährlich einen Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Zu den Krankenkassenprämien
Die Krankenkassenprämien widerspiegeln die Kosten für Leistungen, die zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erbracht werden. Im Kanton Basel-Stadt liegt die monatliche Prämie für das Jahr 2021 im Durchschnitt für Erwachsene bei 483 Fr. (sogenannte "mittlere Prämie" über alle Versicherungsmodelle und Franchisestufen) bzw. 611 Fr. (Standardprämie mit Unfalldeckung und 300 Fr. Franchise).
Der Kanton Basel-Stadt hat ein sehr dichtes, modernes und qualitativ hochstehendes Angebot an Leistungserbringern, die zulasten der Krankenversicherungen Leistungen erbringen können. Im schweizweiten Vergleich hat Basel-Stadt pro Kopf der Bevölkerung sowohl im Spitalbereich wie auch im ambulanten Bereich die höchste Zahl an tätigen Ärzten. Diese hohe Leistungserbringerdichte ermöglicht der Bevölkerung im Krankheitsfall einen raschen und einfachen Zugang zu einer Vielzahl an Allgemeinversorgern, zu spezialisierten und hochspezialisierten Leistungen. Die hohe Leistungserbringerdichte verursacht aber auch höhere Kosten.