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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • die Abstimmung über folgende kantonale Vorlage auf das Abstimmungswochenende vom 28. November 2021 festgelegt:
    ·         Kantonale Volksinitiative «JA zum ECHTEN Wohnschutz!». Dies nur unter der Voraussetzung, dass der Grosse Rat in seiner September-Sitzung beschliesst, die Initiative direkt und ohne Gegenvorschlag dem Volk vorzulegen. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Jürg Stöcklin (GAB) betreffend «Aufbruch ins Solarzeitalter – mehr Photovoltaik-Anlagen auf Basels Dächern und Fassaden» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat verfolgt eine Solarstrom-Offensive für den Kanton Basel-Stadt. Dies, um das hier vorhandene Potenzial zur Stromproduktion besser zu nutzen und einen weiteren Beitrag für die kantonale Klimapolitik zu leisten. Er unterstützt deshalb das Anliegen der Motion, die eine Fotovoltaik-Pflicht mit einer entsprechenden Übergangsfrist und Ausnahmen verlangt. Die Umsetzung bedingt jedoch vertiefte Abklärungen, vor allem zu der von der Motion geforderten Übergangszeit von 15 Jahren zur Sanierung von bestehenden Gebäuden. (Auskunft: Regierungsrat Kaspar Sutter, Vorsteher Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 41)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Michela Seggiani (SP) betreffend «Praxisbezug im Lehrkörper der FHNW» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat teilt das der Motion zugrundeliegende Anliegen nach praxisorientierter und praxisfundierter Ausbildung an der FHNW. Weil er eine differenzierte Information des Grossen Rates über die entsprechenden Bemühungen der beiden in Frage stehenden Hochschulen für wichtig hält, ist er bereit, die Motion als Anzug entgegenzunehmen. (Auskunft: Dr. Ariane Bürgin, Leiterin Bereich Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 40 10)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Edibe Gölgeli (SP) betreffend «Offenlegung der Finanzierung von Parteien und Wahl- und Abstimmungskomitees» als Anzug zu überweisen. Die Motionärinnen und Motionäre verlangen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Offenlegungspflicht in Bezug auf die Politikfinanzierung. Der Regierungsrat hat sich bereits in der Vergangenheit offen gezeigt für dieses Anliegen. Nachdem der Bund kürzlich gesetzliche Regelungen zur Transparenz bei der Politikfinanzierung verabschiedet hat, erscheint der Zeitpunkt geeignet, kantonale Bestimmungen im Sinne der vorliegenden Motion und im Einklang mit der nationalen Regelung zu erarbeiten. (Auskunft: Yvonne Schaffner, Leiterin Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Georg Mattmüller (SP) betreffend "neue BVB-Trams für die Zukunft von Basel» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat möchte mittel- bis langfristig auf eine Tramflotte mit Schiebetritten, wie dies in der Motion verlangt wird, umstellen. Diese Umstellung kann aber nur koordiniert über alle Tramtypen und auf einen einzigen Zeitpunkt hin geschehen. Je nach Umstellungszeitpunkt ergeben sich unterschiedlich hohe Mehrkosten. Der wirtschaftlich günstigste Zeitpunkt zur Umstellung auf eine Flotte mit Schiebetritten ist 2049 mit der Ausmusterung der 61 bestehenden Flexity-Trams. Zur Erhöhung der Sicherheit der Velofahrenden bis zum Umstellungszeitpunkt plant der Regierungsrat verschiedene Massnahmen wie beispielsweise das velofreundliche Gleis. (Auskunft: Adrienne Hungerbühler, Mobilität, Verkehrsinfrastruktur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 48 71 43 27)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Annina von Falkenstein (LDP) zur «Änderung des Bestattungsgesetzes betreffend Publikation von Todesfällen» nicht zu überweisen. Der Regierungsrat teilt das grundsätzliche Anliegen der Motion, erachtet aber eine Gesetzesanpassung nicht als notwendig. Vielmehr soll die Publikation der Bestattungsanzeigen auf der Website der Stadtgärtnerei zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit optimiert und um spezifische Suchfunktionen erweitert werden. (Auskunft: Anja Bandi, Leiterin Friedhöfe Basel, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 605 21 15)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Oliver Bolliger (BastA!) betreffend «temporäre Erhöhung des Freibetrags bei der Sozialhilfe aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie» nicht zu überweisen. Eine Spezialregelung wegen der Covid-19-Pandemie würde dem für die Sozialhilfe wichtigen Prinzip der ursachenunabhängigen Unterstützung widersprechen. Darüber hinaus müsste damit gerechnet werden, dass während des Bezugs von Sozialhilfe mit dem höheren Vermögen der bisherige Lebensstandard weiter finanziert wird (z.B. zu teure Wohnung), gerade wenn die Bezügerinnen und Bezüger davon ausgehen, dass es sich nur um eine kurze Notsituation handelt. (Auskunft: Ruedi Illes, Amtsleitung Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 16 07)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Sarah Wyss (SP) betreffend «nachhaltig und innovativ Tigermücken-Auswirkungen bekämpfen» abzuschreiben. Der Regierungsrat kommt nach eingehender Prüfung zum Schluss, dass die in «nature» publizierte Methode von Prof. Zhiyong Xi in der Schweiz erst dann als Bekämpfungsmethode für Tigermücken verwendet werden kann, wenn die dazu notwendige Grundlagenforschung finanziert werden kann und vor allem, wenn diese bewiesen hat, dass die Risiken der Methode tragbar sind. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis kann zum jetzigen Zeitpunkt deshalb nicht ermittelt werden. Gemäss Einschätzung des Schweizerischen Tropen- und Public Health-Instituts ist zudem die Methode für die Region Basel nicht gut geeignet, da Tigermücken laufend eingeschleppt werden und somit keine isolierte Tigermückenpopulation vorliegt. (Auskunft: Dr. Philipp Hübner, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 27)
  • die Verordnung über das kantonale Gebäude- und Wohnungsregister und das kantonale Gebäudemodell erlassen. Das Statistische Amt wird als zuständige Stelle für die Führung des kantonalen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR-BS) festgelegt. Es ist dafür zuständig, dass die Daten von den Datenlieferanten im GWR-BS erfasst und fristgerecht dem Bundesamt für Statistik für das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister übermittelt werden. Zudem werden die Zuständigkeiten für das kantonale Gebäudemodell in der Verordnung definiert. (Auskunft: Madeleine Imhof, Leiterin Statistisches Amt, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 87 25)
  • mit einer Änderung der Verordnung vom über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt die neue bundesrechtliche Regelung umgesetzt, wonach die Vergütung des Pflegematerials neu, unabhängig von welcher Person es verwendet wird, über die obligatorische Krankenpflegeversicherung erfolgt. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • gestützt auf den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel die vom Universitätsrat beschlossenen Aufnahmekapazitäten für Humanmedizin, Zahnmedizin, Sportwissenschaften und das Masterstudium in Pflegewissenschaft für das Studienjahr 2022/2023 genehmigt. Die Anzahl Anmeldungen für diese Studiengänge übersteigen weiterhin das Angebot an Ausbildungsplätzen (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • die Änderung des Gebührentarifs der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Nutzung des Netzes für elektrische Energie genehmigt. Gestützt auf die aktuellen Kalkulationen unter Berücksichtigung der übergeordnet national festgelegten Netzkostenelemente resultiert für das Jahr 2022 aufgrund Veränderungen bei den Netzkosten sowie von Anpassungen in der Struktur der Netzgebühren eine durchschnittliche Erhöhung der Stromtarife in Höhe von 2,5% (inkl. Abgaben). Die Tarife für Gewerbe, Industrie und Dienstleister sinken gesamthaft um 1,2 Prozent, diejenigen für Privatkunden steigen um 3,9 Prozent. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Erweiterung des Zugangs zur Impfung begrüsst. Jede Impfung zählt, weshalb die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie auch die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer unkompliziert Zugang zur Impfung in der Schweiz erhalten sollen. Die Kostenübernahme durch den Bund ist zu begrüssen, ein Selbstzahlsystem ist administrativ zu aufwendig. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Vorsteher Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 23)
  • vorgeschlagen, mit drei Massnahmen die Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundes zu unterstützen, namentlich in den Bereichen Förderung der Lohngleichheit und Erweiterung des gesetzlichen Gleichstellungsauftrages auf LGBTI-Personen. Der Bund hat die Kantone gebeten, ihre Massnahmen in den Handlungsfeldern berufliches und öffentliches Leben und Diskriminierung zu formulieren, welche zur Umsetzung der Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundes beitragen. (Auskunft: Leila Straumann, Leiterin Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 81)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Teilrevision des Transplantationsgesetzes begrüsst. Damit sollen die erforderlichen formell-gesetzlichen Grundlagen für verschiedene Datenbanken sowie das im Jahr 2017 eingeführte Überkreuz-Lebendspende-Programms geschaffen werden. Zudem soll im Rahmen dieser Teilrevision die Sicherheit der Transplantationsmedizin mit einem Vigilanzsystem erhöht werden und der Vollzug durch punktuelle Anpassungen des Gesetzes gestärkt werden. (Auskunft: Stephan Kaufmann, Leiter Bewilligungen und Support, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Saatgut geheissen. Es ist vorgesehen, dass Rapssaatgut marktüblicher Sorten im Umfang eines Jahresbedarfs an Pflichtlager gelegt werden. (Auskunft: Nicole Hostettler, Leiterin Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 50)
  • anstelle des zurückgetretenen Miriam Gantner für den Rest der laufenden Amtsperiode Opferhilfekommission beider Basel gewählt:
    o   Seraina Deplazes

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.