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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • die Initiative «für ein klimagerechtes Basel (Klimagerechtigkeitsinitiative)» für rechtlich zulässig erklärt und dem Grossen beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Initiative zur Berichterstattung zu überweisen. Der Regierungsrat wird innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten aufzeigen, was das Ziel «Netto-Null» bis 2030 in den einzelnen Bereichen für Basel-Stadt konkret bedeutet und wo er Möglichkeiten sieht, die Verminderung von Treibhausgasen allenfalls zu beschleunigen. Der Regierungsrat erachtet es aber als höchst unwahrscheinlich, die Treibhausgasemissionen in Basel-Stadt in allen Bereichen bis 2030 auf «Netto-Null» zu reduzieren. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Sarah Wyss (SP) und Sandra Bothe (GLP) betreffend «Einführung eines wirklichen BYOD’s oder Systemwechsels» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat möchte am eingeschlagenen Weg von Bring Your Own Device (BYOD) auf der Sekundarstufe II in Basel-Stadt festhalten und keine Geräte zentral für die Schülerinnen und Schüler beschaffen. Die Umsetzung des IT Projekts Mittelschulen, das bis Ende 2021 dauert, gibt Gelegenheit, die von den Schulen formulierten Mindestanforderungen an Geräte nochmals zu überprüfen und mit den bisherigen Erfahrungen mit BYOD und den pädagogischen Ansprüchen abzugleichen. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Christian Griss (CVP) betreffend «rauchfreie öffentliche Spielplätze» als Anzug zu überweisen. Zur weiteren Reduktion des Rauchens stehen die zivilgesellschaftliche Eigenverantwortung und Selbstregulierung im Zentrum. Der Regierungsrat will aber das Anliegen, Rauchverbote auf öffentlichen Spielplätzen einzuführen, vertieft prüfen (Auskunft: Armin Kopf, Leiter Grünplanung der Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 40)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Balz Herter (CVP) betreffend «steuerlicher Abzug der im Kanton günstigsten Grundversicherungsprämie» nicht zu überweisen. Dem Regierungsrat ist die Dringlichkeit der Problematik der hohen Krankenkassenprämien bewusst. Er ist aber weiterhin der Ansicht, dass der Vorschlag, diese an die Steuern zu koppeln, nicht zur Entlastung der besonders Betroffenen beiträgt. Er erachtet Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums sowie zielgerichtete Instrumente wie die Prämienverbilligung als erfolgversprechender. (Auskunft: Tibor Hochreutener, Stv. Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 62)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Joël Thüring (SVP) betreffend «Anpassung der PCG-Richtlinien des Kantons – Verwaltungsratsstellen sind im Sinne der Gleichberechtigung und Transparenz auszuschreiben» als Anzug zu überweisen. Die geforderte Anpassung tangiert die Kernkompetenz des Regierungsrates und ist daher rechtlich nicht zulässig. Der Regierungsrat nimmt das Anliegen unabhängig von dessen rechtlicher Zulässigkeit aber dennoch als Gelegenheit wahr, die Public Corporate Governance-Richtlinien im Hinblick auf weitere Präzisierungen vertiefter zu prüfen. (Auskunft: Yvette Harder, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jörg Vitelli, SP) betreffend «Wiedereinführung der Doppelhaltestelle Zoo Dorenbach» abzuschreiben. Der Regierungsrat hat die generellen Vor- und Nachteile von Doppelhaltestellen untersucht und ist zum Schluss gekommen, nur in gut begründeten Ausnahmefällen Doppelhaltestellen zu bauen. Ein solcher liegt hier nicht vor. (Auskunft: Adrienne Hungerbühler, Verkehrsinfrastruktur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 43 27)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Claudio Miozzari, SP) betreffend «genauere Berechnung der Elternbeiträge für die Tagesbetreuung von Kinder» abzuschreiben. Das System der harmonisierten Sozialleistungen hat sich seit der Einführung im Jahr 2009 bewährt und dient anderen Kantonen als Vorbild. Eine Anpassung der Regelung für die Neuberechnung des Elternbeitrags bei einer Änderung des massgeblichen Einkommens müsste für alle bedarfsabhängigen Sozialleistungen übernommen werden. Das hätte einen unverhältnismässig grossen administrativen Mehraufwand zur Folge. (Auskunft: Chantal Müller, Stv. Bereichsleiterin Familie, Jugend und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 73)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Kerstin Wenk, SP) betreffend «Kauf der Jäger- und Sandgrubenstrassen im Rosental-Areal sowie deren Öffnung für den Fuss- und Veloverkehr» abzuschreiben. In den Jahren 2016 und 2019 konnte der Kanton das Areal sukzessiv erwerben und damit die Voraussetzung für eine Neuentwicklung zu Rosental Mitte (rosentalmitte.ch) schaffen – einem offenen Wirtschaftsareal und vollwertigen Stadtteil. Seit Januar 2020 liegt das städtebauliche Leitbild für Rosental Mitte vor. (Auskunft: Dr. Barbara Neidhart, Leiterin Kommunikation & Marketing, Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 27)
  • in der Beantwortung der Petition "Aufarbeitung der gefällten Entscheidungen der BVB-Führung sowie deren Auswirkungen auf den Betrieb seit der Auslagerung im Jahr 2006" zum Ausdruck gebracht, dass der Regierungsrat gegenwärtig keinen Anlass für strukturelle Änderungen sieht. Die Anpassung des BVB-Organisationsgesetzes 2016 und der seit 2018 entsprechend neu zusammengesetzte Verwaltungsrat haben sich in den Augen des Regierungsrates bewährt. (Auskunft: Peter, Erismann, Bau- und Verkehrsdepartement, Stv. Leiter Generalsekretariat, Tel. 061 267 91 63)
  • in der Beantwortung der Petition «Gegen Schulabschlussreisen mit dem Flugzeug an Gymnasien» zum Ausdruck gebracht, dass gemäss schriftlichen schulinternen Regelungen die Benutzung des Flugzeugs für Abschlussreisen nicht mehr zulässig ist. (Auskunft: Ulrich Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • die Liste der Pflegeheime für den Kanton Basel-Stadt per 1. Januar den veränderten Gegebenheiten angepasst. In der neuen kantonalen Pflegeheimliste resultiert gegenüber dem bisherigen Stand vom 1. Januar 2020 eine Reduktion der Gesamtpflegeplätze um neun auf 3‘094 Pflegeplätze. (Auskunft: Dr. Peter Indra, Leiter Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • den Vertrag mit dem Verein familea betreffend Leistungen des Zentrums Pflegekinder Nordwestschweiz für die Periode 2021 bis 2024 mit einem Staatsbeitrag von 213‘000 Franken pro Jahr genehmigt. Dazu kommen monatliche Abgeltungen für begleitete Pflegeverhältnisse. Mit dem neuen Vertrag werden zwei wesentliche Neuerungen eingeführt: Pflegefamilien werden in Zukunft regelmässiger begleitet und die Fachbegleitung wird nach effektivem Aufwand abgerechnet anstatt wie bisher mit jährlichen Staatsbeiträgen abgeglichen. Die neuen Leistungen für begleitete Pflegeverhältnisse werden in den nächsten vier Jahren stufenweise eingeführt. Familea wird seine Dienstleistungen im Pflegekinderwesen neu unter dem neuen Namen «Zentrum Pflegekinder Nordwestschweiz» erbringen. (Auskunft: Michelle Castelli, Leiterin Jugend- und Familienangebote, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 85)
  • für die Sanierung der Wege, Wasserleitungen und Wasserschächte im Jahr 2021 auf dem Friedhof am Hörnli und dem Wolfgottesacker Rahmenausgaben in der Höhe von 1,2 Mio. Franken bewilligt hat. Bei diesen Unterhaltsarbeiten wird darauf geachtet, dass die Besucherinnen und Besucher des Friedhofs ungestört bleiben. (Auskunft: Thomas Gerspach, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 45)
  • für Massnahmen zum Erhalt der Infrastruktur von Freizeitgärten im Jahr 2021 Rahmenausgaben in der Höhe von 850'000 Franken bewilligt. Die Infrastruktur vieler Freizeitgartenareale wie etwa Wege, Wasserleitungen und WC-Anlagen ist veraltet und muss dringend saniert werden. Neben Unterhalt und Sanierung der Areale ist der Kanton Basel-Stadt aufgrund des von der Stimmbevölkerung angenommenen Gegenvorschlags zur Familiengarteninitiative zudem verpflichtet, die Areale ökologisch aufzuwerten und für die Öffentlichkeit zugängig zu machen. (Auskunft: Thomas Gerspach, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 45)
  • die Eintragung der Liegenschaften Amselstrasse 22 in Basel und Burgstrasse 165 in Riehen in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Die Liegenschaften sind ein materielles Geschichtszeugnis und stellen wegen ihres hohen geschichtlichen, insbesondere Bau-, kultur- und kunsthistorischen Zeugniswerts ein Baudenkmal im Sinne des Gesetzes über den Denkmalschutz dar. (Auskunft: Anne Nagel, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 44 80)
  • den Abschlussbericht betreffend Umsetzung der COVID-19-GRB-Mietzinsunterstützung sowie COVID-19-GRB-Geschäftsunkosten-Härtefallunterstützung zur Kenntnis genommen. Bei der Mietzinsunterstützung wurden 96 Prozent der Gesuche bewilligt und insgesamt rund 5,3 Mio. Franken ausbezahlt. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Gesuch betrug 3‘545 Franken. Bei der Härtefallunterstützung wurden nur 52 Gesuche eingereicht, 42 davon wurden genehmigt und ausbezahlt. Erwartet hatte man den Eingang von rund 1000 Gesuchen. Die Gründe, warum so wenige Gesuche eingegangen sind, konnten nicht eruiert werden. (Auskunft: Yvette Harder, Generalsekretärin, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 61)
  • der Ausführungs-Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen erlassen und die Verordnung über die vom Amt für Wirtschaft und Arbeit zu erhebenden Gebühren vom 13. Januar 1998 angepasst. Die Zusammenarbeit mit dem weiterhin selbstständig tätigen Eichmeister ist bereits in einer Vereinbarung neu geregelt. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen im Amt für Wirtschaft und Soziales, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • die Verordnung betreffend Ausrichtung von Inkonvenienzentschädigungen für Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung insofern angepasst, als die Inkonvenienzentschädigung im Kanton Basel-Stadt auf das Niveau der Entschädigung im Kanton Basel-Landschaft angehoben wurde. Damit erfüllt der Regierungsrat das vorgezogene Budgetpostulat von Kaspar Sutter (SP) zum Thema   Entschädigungen und Leistungen von Hebammen. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2022–2025 grundsätzlich gutgeheissen. Der Regierungsrat weist aber den Bund darauf hin, genügend Mittel für die Umstellung auf alternative Antriebe vorzusehen, damit der regionale Personenverkehr seinen Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstosses und zur Erreichung der Klimaziele zu leisten vermag. Gemäss Personenbeförderungsgesetz beschliesst die Bundesversammlung für die Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Verkehrsangebots jeweils für vier Jahre einen Verpflichtungskredit. Gegenüber der vorhergehenden Periode sieht der Bund eine moderate Erhöhung der Mittel zur Finanzierung von geplanten Angebotsausbauten und Folgekosten von Investitionen vor. (Auskunft: Oliver Biedert, Mobilitätsplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 78 89)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation grundsätzlich begrüsst. Gleichzeitig wurden aber auch Anpassungen angeregt. (Auskunft: Medienreferat, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 49 49)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das neue Finanzierungssystem Asyl, welches auf das bisherige aufbaut und dieses in einigen integrationsrelevanten Punkten anpasst und verbessert, begrüsst. Die Anreize für die Kantone, eine nachhaltige Integration von Geflüchteten zu stärken, werden damit erhöht. (Auskunft: Renata Gäumann, Koordination Asyl- und Flüchtlingswesen, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 685 17 67)
  • 92 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 2 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • festgestellt, dass anstelle der zurückgetretenen Sarah Wyss als Mitglied des Grossen Rates nachrückt:
    o   Georg Mattmüller, Liste 05 (SP und JUSO) des Wahlkreises Kleinbasel
  • festgestellt, dass anstelle der zurückgetretenen Ester Keller als Mitglied des Grossen Rates nachrückt:
    o   Claudia Baumgartner, Liste 10 (GLP) des Wahlkreises Grossbasel Ost
  • festgestellt, dass anstelle des zurückgetretenen Kaspar Sutter als Mitglied des Grossen Rates nachrückt:
    o   Daniel Sägesser, Liste 05 (SP und JUSO) des Wahlkreises Grossbasel West
  • festgestellt, dass anstelle der auf das Grossratsmandat verzichtenden Stephanie Eymann als Mitglied des Grossen Rates nachrückt:
    o   Beat von Wartburg, Liste 03 (LDP) des Wahlkreises Kleinbasel

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.