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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Lisa Mathys, SP) betreffend «finanzielles Risiko des IWB-Erdgas-Netzes» abzuschreiben. Die Planungen der IWB sind bereits heute darauf ausgerichtet, dass mögliche Wertverluste und finanzielle Risiken durch längerfristig nicht mehr rentabilisierbare Investitionen in das Gasnetz möglichst vermieden werden. Erweiterungen des Gasverteilnetzes sind im gesamten Versorgungsgebiet der IWB nicht mehr vorgesehen. Investitionen erfolgen noch in den Ersatz und die Erhaltung bestehender Leitungen und Anlagen zur Gewährleistung eines sicheren und gesetzes-konformen Betriebs. Die entstehenden finanziellen Auswirkungen sind auf diese Weise abhängig von effektiven Mengen- und Tarifentwicklungen steuerbar. Schäden für die IWB und den Kanton sind daher nicht zu erwarten. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • einen Anteil des Kantons Basel-Stadt am verbleibenden Restdefizit der Universität Basel des Jahres 2023 von 49,9% und damit von 84'350’887 Franken beschlossen. Der Globalbeitrag des Kantons Basel-Stadt an die Universität im Jahr 2023 beträgt damit 170'605'167 Franken. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60
  • beschlossen, den Verein sun21 für die Jahre 2022 und 2023 mit je einen Beitrag von 100’000 Franken aus dem Energie-Förderfonds zu unterstützen. Der kantonale Staatsbeitrag von gesamthaft 200'000 Franken hat den Charakter eines Sockelbeitrages; er deckt einen grossen Teil der Kosten des Vereinssekretariats ab und ist damit ein wesentlicher Beitrag an den Betrieb generell. Der Kanton und der Verein sun21 arbeiten bereits seit 1998 zusammen. Die vom Verein durchgeführten Veranstaltungen und Projekte dienen der vom Kanton gewünschten Zielerreichung in der Energie- und Klimapolitik. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • die Verteilung des Alkoholzehntels für das Jahr 2022 gemäss Antrag des Gesundheitsdepartements beschlossen. Der jährliche Reinertrag der Eidgenössischen Zollverwaltung aus der Spirituosensteuer wird zwischen Bund (90%) und Kantonen (10%, so genannter Alkoholzehntel) aufgeteilt. Der Anteil der Kantone ist zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von problematischem Alkoholkonsum sowie von Suchtmittel-, Betäubungsmittel- und Medikamentenmissbrauch zu verwenden. Die im Jahr 2021 dem Kanton Basel-Stadt überwiesenen Einnahmen aus dem Alkoholzehntel für das Steuerjahr 2020 betrugen 612‘176 Franken. (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27)
  • den Bericht über die Mittelverwendung im Kanton Basel-Stadt im Jahr 2021 und zur Mittelverteilung für das Jahr 2022 aus der Spielsuchtabgabe zur Kenntnis genommen. Aufgrund des Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, sind die Lotteriegesellschaften weiterhin verpflichtet, 0,5% der erzielten Bruttospielerträge in Form einer Spielsuchtabgabe an die Kantone auszuzahlen. (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27)
  • in Beantwortung der Petition «GlockenNachtruhe – Für einen ruhigen Schlaf in Basel» Verständnis dafür ausgedrückt, dass der nächtliche Glockenschlag für einen Teil der Menschen störend wirken kann. Andererseits ist der nächtliche Glockenschlag ein traditioneller Teil der Stadtkultur, der von einem Teil der Bevölkerung geschätzt wird. Der Regierungsrat will die jetzige Praxis grundsätzlich beibehalten. Anpassungen sollen nur im Einzelfall, wenn ein nächtlicher Glockenschlag einer Kirche oder eines anderen Gebäudes als sehr störend empfunden wird, möglich sein. Die Bedürfnisse der Anwohnenden werden in Zusammenarbeit mit Quartierorganisationen abgeholt. (Auskunft: Marco Greiner, Vizestaatsschreiber / Regierungssprecher, Tel. 061 267 86 36)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das Projekt «WeedCare – Studie zum regulierten Cannabisverkauf in Basel» begrüsst. Diese Studie ermöglicht es, zu untersuchen, wie sich der regulierte Cannabisverkauf in ausgewählten Basler Apotheken auf das Konsumverhalten und die Gesundheit von Cannabiskonsumierenden auswirkt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse tragen dazu bei, einen wissenschaftlich fundierten und evidenzbasierten Diskurs über eine künftige Cannabispolitik in der Schweiz führen zu können. (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 89 27)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung der vom Bund vorgeschlagenen Revision des CO2-Gesetzes grundsätzlich zugestimmt. Das vorliegende CO2-Gesetz kann aber nur ein erster Schritt sein. Denn die Massnahmen reichen noch bei weitem nicht, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den vom Bund vorgeschlagenen Anpassungen verschiedener Verordnungen im Umweltbereich grundsätzlich zugestimmt. Gleichzeitig hat er einzelne Änderungen und Ergänzungen vorgeschlagen. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Entwurf der Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung begrüsst. Die im Jahr 2021 von den eidgenössischen Räten erlassenen neuen Bestimmungen zur Transparenz bei der Politikfinanzierung im Bundesgesetz über die politischen Rechte bedürfen der Konkretisierung in einer neuen Verordnung. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • für die Amtsperiode vom 1. April 2022 bis 31. März 2026 als Mitglieder der Paritätischen Betriebskommission Motorfahrzeug-Prüfstation wiedergewählt:
    - Bernhard Frey Jäggi (Leiter Verkehr der Kantonspolizei)
    - Sarah Cruz-Wenger (als Vertreterin der Verkehrsverbände)
    - Marcel Allemann (als betriebswirtschaftlicher Experte der baselstädtischen Verwaltung)
  • 114 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 35 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 4 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Bettingen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.