Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, für die Realisierung der vierten Etappe des Erlenmattparks Ausgaben von insgesamt 5,4 Millionen Franken zu bewilligen. Das Projekt basiert auf dem Ergebnis eines Wettbewerbes und wurde unter Einbezug einer Begleitgruppe aus Nutzenden, Anwohnenden sowie dem Stadtteilsekretariat entwickelt. Der Erlenmattpark ist ein wichtiger Grün- und Freiraum für die Bevölkerung des dicht bebauten Kleinbasels. Gleichzeitig ist er ein bedeutender Lebens- und Vernetzungsraum für zahlreiche seltene Tier- und Pflanzenarten. Der Bund beteiligt sich – vorbehaltlich der Zustimmung zur Programmperiode 2025 bis 2028 – mit maximal rund einer Million Franken an den Kosten zur Förderung der Biodiversität im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs. (Auskunft: Frieder Kaiser, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 42 31)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug David Wüest-Rudin, GLP) betreffend «Aufnahme von «Smart City» als strategisches Ziel im nächsten Legislaturplan» abzuschreiben. Basel-Stadt nutzt den Smart City-Ansatz für die nachhaltige Entwicklung. Mit dem Smart City Lab Basel und zahlreichen Projekten ist Basel als Smart City national und international positioniert. Mit dem Schwerpunkt «Digitalisierung» im Legislaturplan 2021–2025 hat der Regierungsrat seine Absichten, digitale Daten und Prozesse im Sinne der Smart City einzusetzen, bekräftigt. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 42 30)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Pascal Messerli, SVP) betreffend «Einsparung von Papier sowie Druck- und Versandkosten» abzuschreiben. Mit der Einführung des Digitalprinzips gemäss Regierungsratsbeschluss vom 30. April 2019 werden die Forderungen des Anzugs nach einem reduzierten Papierdruck erfüllt. Die Departemente sind dazu angehalten, die geltenden Vorgaben einzuhalten und ihre Drucksachen so weit wie möglich zu reduzieren. (Auskunft: Melanie Imhof, Leiterin Kommunikation und Stabsprojekte, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 44 22)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Sarah Wyss und Georg Mattmüller, beide SP) betreffend «ambulante (hauswirtschaftliche) Dienstleistungen bedarfsgerecht und qualitativ hochstehend sicherstellen» abzuschreiben. Eine Unterversorgung im Bereich der hauswirtschaftlichen Dienstleistungen ist nicht feststellbar. Die Entwicklung der Anzahl Spitex-Anbieter in den letzten Jahren, die Vereinheitlichung der Voraussetzungen für alle Spitex-Anbieter sowie die Tatsache, dass die Leistungserbringung nach dem Grundsatz der Früherkennung und Prävention erfolgen muss, zeigen nicht nur, dass die aktuelle Situation im Bereich der hauswirtschaftlichen Spitex-Leistungen den Leitlinien der Alterspflegepolitik entspricht, sondern auch, dass die Grundversorgung sichergestellt ist. (Auskunft: Amélie Pilgram, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Telefon 061 205 32 50)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jürg Stöcklin, GAB) betreffend «Neustart 2020: Zukunftsgerichtete, nachhaltige Investition zur Abschwächung der Klimaerhitzung, zur Verbesserung des Stadtklimas und gleichzeitigen Stärkung der Wirtschaft nach dem Corona-Lockdown» abzuschreiben. Basel-Stadt hat die Covid-19-Pandemie wirtschaftlich gut überstanden, ein Investitionsprogramm ist dafür nicht mehr notwendig. Die notwendigen Investitionen in den Klimaschutz tätigt der Kanton unabhängig von der Pandemie. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 08 01)
- dem Grossen Rat beantragt, die Frist für die Berichterstattung zur Initiative «Basel baut Zukunft» um weitere drei Monate bis zum 15. Juni 2023 zu verlängern. In gemeinsamen Gesprächen mit Initiantinnen und Initianten sowie Eigentümerinnen und Eigentümern hat sich gezeigt, dass Zeit für weitere vertiefte Abklärungen benötigt wird. Damit der Grosse Rat und die vorberatende Kommission anschliessend genügend Zeit zur Behandlung der Initiative zur Verfügung haben, soll zugleich auch die Frist zur Durchführung einer allfälligen Volksabstimmung um weitere drei Monate, das heisst bis zum 22. August 2024 verlängert werden. Dafür ist die Einwilligung des Initiativkomitees bereits eingeholt worden. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 42 30)
- dem Grossen Rat beantragt, die Erneuerung der Staatsbeiträge für den gemeinsamen Fachausschuss Literatur der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in Höhe von 110’000 Franken pro Jahr als Rahmenausgabenbewilligung von insgesamt 440’000 Franken zu Lasten der Rechnung der Jahre 2023 bis 2026 zu bewilligen. Die bisherige Arbeit des Fachausschusses hat gezeigt, dass ein beachtliches Potenzial professioneller Literaturschaffender in der Region vorhanden ist. Die Qualität der geförderten Autorinnen und Autoren, Veröffentlichungen und Projekte rechtfertigt es, auch in den kommenden Jahren eine substantielle Förderung des Literaturschaffens in der Region Basel zu betreiben. Die Beiträge des Kantons Basel-Landschaft von 150’000 Franken pro Jahr sind vorbehaltlich der Genehmigung des Gesamtbudgets für die Kreditperiode 2023 bis 2026 durch den Landrat Basel-Landschaft zugesagt. (Auskunft: Dominika Hens, Beauftragte für Kulturprojekte im Bereich: Musik, Literatur, Kulturvermittlung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 66 18)
- dem Grossen Rat beantragt, eine Rahmenausgabenbewilligung zur Unterstützung der aktiven Provenienzforschung in den kantonalen Museen in der Höhe von insgesamt einer Million Franken (250’000 Franken pro Jahr) für die Jahre 2023 bis 2026/2029 zu bewilligen. Der Regierungsrat hält es für dringlich, die Museen in ihrem Bestreben, aktive Provenienzforschung systematisch zu betreiben, zu unterstützen. Die für einzelne Projekte vom Bundesamt für Kultur und weiteren Drittmittelgeberinnen und -gebern sowie durch das Globalbudget bezahlten Arbeitskräfte reichen für diese Aufgabe nicht aus. Es geht darum, Objekte und Sammlungen mit problematischem historischem Hintergrund ganzheitlich zu erfassen, zu recherchieren und zu dokumentieren sowie im Bedarfsfall dialogisch nach «gerechten und fairen Lösungen» gemäss der Washingtoner Erklärung suchen zu können. (Auskunft: Werner Hanak, stv. Leiter Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 68 89)
- in Umsetzung der Motion Sandra Bothe (GLP) betreffend «Lernbrücken für Lernlücken zum Ausgleich der Nachteile aufgrund der Corona-Schuljahre» die Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen vom 11. September 2012 geändert. In den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 können die Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse der Sekundarschule in ihrem Leistungszug bleiben, auch wenn sie in einen Leistungszug mit tieferen Anforderungen wechseln müssten. Für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/23 provisorisch in die ersten Klassen des Gymnasiums und der FMS übergetreten sind, gelten für die Beförderung die Bestimmungen für definitiv übergetretene Schülerinnen und Schüler. Schliesslich können auf Beginn des Schuljahres 2023/24 auch die Schülerinnen und Schüler definitiv ins Gymnasium oder die FMS übertreten, die nur in einem der beiden Zeugnisse der dritten Klasse die Berechtigung für das Gymnasium oder die FMS erreichen oder die die freiwillige Aufnahmeprüfung für das Gymnasium oder die FMS bestanden haben. (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement: Tel. +41 61 267 62 92)
- für den Quartierverein Dynamo Iselin für den Betrieb eines Quartierzentrums wiederkehrende Ausgaben für die Jahre 2022 bis 2023 in der Höhe von insgesamt 120'000 Franken (60'000 Franken pro Jahr) bewilligt. Das Quartierzentrum schafft Begegnungs- und Identifikationsorte sowie Möglichkeiten, am Leben in den jeweiligen Quartieren teilzuhaben und dieses aktiv mitzugestalten. (Auskunft: Roland Frank, Leiter Stadtteilentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 84 60)
- für den Verein Gundeldinger Koordination wiederkehrende Ausgaben für die Jahre 2022 bis 2023 in der Höhe von insgesamt 140'000 (70'000 Franken pro Jahr) bewilligt. Der Verein schafft Möglichkeiten, am Leben in den jeweiligen Quartieren teilzuhaben und dieses aktiv mitzugestalten. (Auskunft: Roland Frank, Leiter Stadtteilentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 84 60)
- Ausgaben für Betriebsbeiträge an den Verein Rheumaliga beider Basel (RLBB) für die Jahre 2023 bis 2024 in der Höhe von insgesamt 120ʹ000 Franken (60ʹ000 Franken pro Jahr) bewilligt. Für den langfristigen Erhalt ihres Leistungsangebots kann die RLBB aktuell u.a. aufgrund der Reduktion von Bundesbeiträgen nicht mehr genügend eigene Mittel aufbringen. Ohne weitere finanzielle Unterstützung droht eine Reduktion des Dienstleistungsangebots im Kanton Basel-Stadt. Der Kanton misst den Dienstleistungen der RLBB grosse Wichtigkeit zu. (Auskunft: Simon Fuchs, Kantonsarzt und Leiter Medizinische Dienste, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 67 48)
- das Kantonale Statistikprogramm 2023 genehmigt. Es dient dem Regierungsrat seit Inkrafttreten des Statistikgesetzes als Steuerungsinstrument für die kantonale öffentliche Statistik und trägt zur Transparenz bei. (Auskunft: Madeleine Imhof, Leiterin Statistisches Amt, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 87 25)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung der Kollektivanlagenverordnung (Limited-Qualified Investor Fund, L-QIF) grundsätzlich unterstützt. Allerdings bittet der Regierungsrat um eine vertiefte Prüfung im Hinblick auf mögliche Risiken. Die Ausführungsbestimmungen zum L-QIF sollen so ausgestaltet sein, dass die Finanzstabilität gewährleistet ist und keine zusätzlichen Risiken im Finanzsystem entstehen. (Auskunft: Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. +41 61 267 96 01)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zu den Verordnungen bezüglich der Bewirtschaftungsmassnahmen im Strombereich die geplanten Regelungen unterstützt, wobei er verschiedene Klärungs- und Präzisierungsanträge angebracht hat. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 17)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den vorgeschlagenen Teilrevisionen der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV), der Rohrleitungsverordnung (RLV) sowie der Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV) grundsätzlich zugestimmt. (Auskunft: Dr. Dominik Keller, stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 08 04)
- beschlossen, die Folgen der Teuerung bei den Einkommenssteuern auszugleichen (Ausgleich der kalten Progression). Das entspricht der Vorgabe im Steuergesetz. Ab Steuerperiode 2023 erhöht der Regierungsrat deshalb die relevanten Abzüge und Tarifgrenzen. Ab 2023 wird zudem der dritte und letzte Schritt der Senkung der Einkommenssteuern gemäss Steuervorlage 17 wirksam. Wenn der Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative Riehen "Entlastung von Familien" in der Referendumsabstimmung angenommen wird, dann werden die Einkommenssteuern zusätzlich gesenkt und die Vermögenssteuer wird reduziert. (Auskunft: Sven Michal, Generalsekretär, Finanzdepartement Basel-Stadt, 061 267 95 60).
- 74 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- zehn Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- anstelle des zurückgetretenen Gabriel Barell für den Rest der laufenden Amtsperiode als Mitglied der Tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen gewählt:
-Luigi Troiani
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.