Regierungsrat unterstreicht Bedeutung der Übernahme der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat unterstützt den Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache. Eine Ablehnung hätte die weitere Isolation der Schweiz im vereinten Europa zur Folge, zöge einen wirtschaftlichen Schaden nach sich und beeinträchtigte die innere Sicherheit.
Bei einer Ablehnung der Übernahme der EU-Verordnung (Grenz- und Küstenwache) endet die Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten automatisch, es sei denn, alle Staaten der EU und die Kommission würden der Schweiz überraschenderweise entgegenkommen. Ein Entgegenkommen aller Staaten der EU und der Kommission kann zwar nicht restlos ausgeschlossen, aber keinesfalls erwartet werden: Das Risiko einer Beendigung der Abkommen ist real und würde den Kanton Basel-Stadt übermässig treffen.
Seit 2002 entwickelt sich der Bilaterale Weg der Schweiz erfolgreich und hat zum Wohlstand und zur wirtschaftlichen Prosperität der Schweiz und der export- und innovationsstarken Nordwestschweiz beigetragen. Zudem sind für Basel-Stadt als Universitäts-, Fachhochschul- und innovativen Wirtschaftskanton die EU-Forschungsrahmen- und Bildungsprogramme von überragender Bedeutung. Entsprechend stuft Basel-Stadt den Entscheid des Bundesrats vom 26. Mai 2021, wonach er kein institutionelles Abkommen Schweiz-EU abschliessen möchte, als schwerwiegenden Fehler ein. Durch die Ablehnung der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes würde die Schweiz im vereinten Europa weiter isoliert.
Bei einem Wegfall des Schengen-Abkommens wäre die Nordwestschweiz als Grenzregion mit grösseren Verkehrsproblemen konfrontiert, da die Grenzbehörden wieder Personenkontrollen durchführen müssten. Mehr als ein Viertel der insgesamt 2,2 Millionen Schweizer Grenzübertritte pro Tag erfolgen in der Region Nordwestschweiz. In Grenzregionen ist die Personenfreizügigkeit im gelebten Alltag nur mit Schengen gewährleistet.
Darüber hinaus würde durch den Wegfall des Schengen-Abkommens die Justiz- und Polizeizusammenarbeit geschwächt. Im Bereich der inneren Sicherheit würde er zu einer substantiellen Lücke führen, da die Schweiz keinen Zugang mehr zu den Daten des Fahndungssystems SIS, der Visumdatenbank VIS und der Fingerabdruckdatenbank Eurodac hätte. Tritt die Schweiz aus dem Schengen-Raum aus, geht automatisch auch die Dublin-Mitgliedschaft verloren. Damit dürfte die Zahl der Asylgesuche markant ansteigen.
Für die wirtschaftliche Entwicklung der Region Basel und das Funktionieren der städtischen Gewerbe- und Infrastrukturbetriebe, zur Gewährleistung der inneren Sicherheit sowie zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Migration ist eine Teilhabe der Schweiz am Schengen-Abkommen unverzichtbar. Bereits im Rahmen der Vernehmlassung hat der Regierungsrat die adäquate Kontrolle der Aussengrenzen des Schengen-Raums und gegebenenfalls auch Rückführungen wichtig erachtet. Gleichzeitig hat er aber auch explizit seiner Erwartung Ausdruck verliehen, dass sich der Bund weiterhin für die ausnahmslose Einhaltung der Grundrechte bei allen Einsätzen von Frontex einsetzt.