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Regierungsrat beschliesst Anpassung des kantonalen Richtplans bezüglich Klima und Umwelt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Klimawandel bringt neue räumliche Herausforderungen mit sich. Deshalb wurde der kantonale Richtplan bezüglich der Themen Klima und Umwelt angepasst und die Anpassungen zur Stellungnahme öffentlich aufgelegt. Der Regierungsrat hat die Richtplananpassungen zum Umgang mit Hitze und Regenwasser im Siedlungsraum, zur Stärkung der Biodiversität und zur Verankerung von Klimaschutzmassnahmen nun beschlossen

Die öffentliche Vernehmlassung zur Anpassung Klima und Umwelt des Richtplans fand vom 26. März bis zum 30. Juni 2024 statt. Insgesamt nahmen 42 Stellungnehmende die Gelegenheit war, sich zum Richtplan zu äussern. Zudem hat der Bund die Änderungen geprüft und im Oktober 2024 eine positive Rückmeldung gegeben. Erstmals wurde für dieses formelle Vernehmlassungsverfahren die elektronische Mitwirkung eingesetzt. Knapp die Hälfte der Stellungnehmenden haben die Möglichkeit der elektronischen Stellungnahme genutzt. 

Die Stellungnahmen zeigen, dass die Integration der Anforderungen an den Klimawandel in den Richtplan mehrheitlich begrüsst wird. Aufgrund einiger Eingaben wurde in die Mobilitätsstrategie des Richtplans ein Verweis auf die Klimaschutzstrategie aufgenommen. Bezüglich des Schutzes der Biodiversität fordern mehrere Naturschutzverbände eine intensivere Auseinandersetzung im Richtplan. Mit dem Verweis auf die Biodiversitätsstrategie, das Biotopverbundkonzept sowie das Wildtierkorridorkonzept werden keine weiteren Ergänzungen im Richtplan vorgenommen. 

Der Gegenvorschlag zur Initiative «Basel baut Zukunft», der mehr preisgünstigen Wohnraum auf den Transformationsarealen vorsieht, ist rechtsgültig. Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Richtplanunterlagen war dieser Entscheid noch offen. Verschiedene Verbände und Parteien haben auf diesen Umstand hingewiesen und der Richtplan wurde dementsprechend ergänzt.

Die grössten zusammenhängenden Entwicklungsgebiete befinden sich im Norden von Basel. Mehrere Stellungnehmende vermissten Aussagen zum Gegenvorschlag zur Hafeninitiative und verlangten entsprechende Ergänzungen. Diesem Anliegen wurde entsprochen und entsprechende Hinweise in den Text aufgenommen. 

Verschiedene Parteien und Verbände haben zum Objektblatt Hochhäuser Stellung genommen. Insbesondere wird eine rasche Überarbeitung des Hochhauskonzepts gefordert. Die Themen werden entgegengenommen und die Anpassung des Hochhauskonzepts gestartet. 

Mehrere Stellungnehmende bemängeln, dass mit der Integration der Themen Klima und Umwelt neue regulatorische Anforderungen hinzukämen, welche die Planungs- und Bewilligungsverfahren zusätzlich erschweren würden. Dazu ist festzuhalten, dass der kantonale Richtplan die Aufgabe hat, alle raumrelevanten Interessen darzustellen und in dieser Funktion auch auf Interessenkonflikte aufmerksam zu machen. Er trifft keine grundeigentümerverbindlichen Vorgaben und führt daher nicht zu einer Erschwernis von Verfahren. 

Der Regierungsrat hat die Anpassungen des kantonalen Richtplans bezüglich Klima und Umwelt beschlossen. Mit dem Beschluss sind die Anpassungen für die kantonalen Behörden per sofort verbindlich. 

Was ist der Kantonale Richtplan?

Der kantonale Richtplan ist das übergeordnete behördenverbindliche Raumplanungsinstrument des Kantons. Er besteht aus einer Karte, in der die für den Kanton relevanten Vorhaben verortet sind, und einem Text zu räumlichen Sachthemen. Der Richtplan wird periodisch aktualisiert. Der kantonale Richtplan wird in Basel-Stadt vom Regierungsrat erlassen und dem Bund zur Genehmigung vorgelegt. Mit dem Erlass durch den Regierungsrat wird der Richtplan für die Behörden des Kantons Basel-Stadt verbindlich. Für den Bund und die Nachbarkantone wird er mit der Genehmigung durch den Bund verbindlich.

Hinweise

Der kantonale Richtplan ist hier einsehbar: 
www.richtplan.bs.ch