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Regierungsrat verabschiedet formulierten Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Neues Stadttaubenkonzept Kanton Basel-Stadt»

Medienmitteilung

Regierungsrat

Zur Umsetzung der unformulierten kantonalen Volksinitiative «Neues Stadttaubenkonzept» hat der Regierungsrat einen formulierten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht ein dreijähriges Pilotprojekt «Reaktivierung dreier Taubenschläge und Begleitmassnahmen in der Stadt Basel» vor. Ziel des Pilotprojektes ist es, die Stadttaubenproblematik zu minimieren. Gleichzeitig soll es dazu dienen, Erfahrungen zu sammeln, um zu bestimmen, welche Massnahmen längerfristig übernommen werden sollen. Der Regierungsrat beantragt mit seinem Ausgabenbericht dafür die finanziellen Mittel.

Der Grosse Rat hat am 16. Oktober 2024 die unformulierte kantonale Volksinitiative für ein «Neues Stadttaubenkonzept Kanton Basel-Stadt» zur Berichterstattung an den Regierungsrat überwiesen. Die Initiative fordert ein nachhaltiges und tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement. Dieses strebt durch die flächendeckende Einrichtung betreuter Taubenschläge, artgerechte Fütterung, den Austausch von Eiern zur Geburtenkontrolle sowie ein generelles Tötungsverbot eine langfristige Reduktion der Taubenpopulation auf 3'000 bis 4'000 Individuen an. Zudem verlangt die Initiative die Einrichtung von Pflegeplätzen für verletzte und kranke Tauben.

Der Regierungsrat anerkennt die Notwendigkeit eines neuen Stadttaubenkonzepts, nachdem das frühere im Jahr 2020 eingestellt worden war, und hat einen formulierten Gegenvorschlag erarbeitet: Im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojekts sollen drei bestehende Taubenschläge (Primarschule Thierstein, Gymnasium Leonhard und Schulhaus Wettstein) wieder in Betrieb genommen werden. An Problem-Hotspots soll eine Bestandsreduktion erreicht werden. Zudem soll der Vollzug des seit 2021 geltenden Fütterungsverbots gestärkt werden. Dieses wird durch die zusätzlichen Abfallkontrolleure im Amt für Umwelt und Energie durchgesetzt, welche der Regierungsrat im Rahmen des «Massnahmenpakets gegen Littering» vorsieht. Für die Planung und Durchführung des Pilotprojektes soll eine vogelkundliche Kompetenzstelle beim Amt für Wald und Wild beider Basel eingerichtet werden. Die Kosten für das dreijährige Pilotprojekt belaufen sich auf rund 520'000 Franken. Mit seinem Ausgabenbericht beantragt der Regierungsrat die finanziellen Mittel. Der Start des Pilotprojekts wäre ab 2026 möglich.

Der Regierungsrat nimmt in seinem Bericht sowohl Anliegen der Initiative als auch die Forderungen aus dem Anzug Harald Friedl und Konsorten betreffend Einrichtung eines Stadttaubenkonzepts auf und stimmt der Neuauflage eines Stadttaubenmanagements grundsätzlich zu. Einzelne Forderungen der Volksinitiative erweisen sich jedoch als nicht zielführend, um den Bestand der Stadttauben nachhaltig zu reduzieren. Insbesondere gilt dies für die geforderte flächendeckende Einrichtung von Schlägen. Diese würde jährlich 1.5 bis 2 Mio. Franken kosten, ohne dass deren Wirkung auf den Gesundheitszustand der Tauben und die Populationsgrösse bekannt wäre. Auch nicht in den Vorschlag des Regierungsrats übernommen wurde die Forderung nach einer systematischen Fütterung in den Taubenschlägen sowie ein generelles Tötungsverbot. Gerade beim letzten Punkt zeigt sich der Unterschied zwischen der unformulierten Initiative und dem Gegenvorschlag des Regierungsrates: Die Initiative geht davon aus, dass es sich bei den Stadttauben um verwilderte Haustiere handelt. Die Klassifizierung widerspricht der Jagd- und Tierschutzgesetzgebung des Bundes, welche die Stadttaube als bejagdbares Wildtier kategorisiert, welches ohne Pflege und Schutz durch den Menschen existieren kann.