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Jugendkulturfestival bleibt in der Innenstadt

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Die interdepartementale Kommission für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (KVöG) hat nach Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden rund um den Barfüsserplatz resp. Münsterplatz und nach Anhörung der Veranstalter das Jugendkulturfestival noch einmal grundsätzlich diskutiert. Sie empfiehlt den Bewilligungsbehörden – nach Vorliegen eines entsprechenden Gesuchs - eine erneute Durchführung in zwei Jahren in der Innenstadt.

Das Jugendkulturfestival (JKF) soll vom 7. bis 9. September 2007 im gleichen Rahmen wie 2005 in der Basler Innenstadt stattfinden können. Die Kommission für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund, in der nebst der Allmendverwaltung als Leitbehörde für die Bewilligung (BD) auch das Stadtmarketing (WSD), die Ressorts Kultur und Sport (ED) sowie die Kantonspolizei (SiD) vertreten sind, gelang einstimmig zur Meinung, dass die Jugendlichen auch in Zukunft ihre Öffentlichkeit und ihre Freiräume erhalten sollten, die es ihnen ermöglichen, ihr kulturelles Schaffen sowie ihre Anliegen zu präsentieren. Daher sollte es nach wie vor möglich sein, einige wenige Veranstaltungstage pro Jahr mit sogenannten "Jugendevents" in der Innenstadt durchzuführen.

Ein Gesuch seitens der Veranstalter für die Durchführung des nächsten Festivals im Jahre 2007 liegt aus nachvollziehbaren Gründen noch nicht vor. Über Einzelheiten der Durchführung kann heute also noch nichts gesagt werden. Sie werden nächstes Jahr nach Vorliegen des konkreten Gesuches definitiv festgelegt. Nachdem beim diesjährigen JKF alle Auflagen (insbesondere im Bereich Lärmschutz) und Spielzeiten eingehalten wurden und zugunsten der Anrainer eine "Mittagspause" eingeführt worden ist, erachtet die KVöG die durch das Festival verursachten Immissionen vor allem angesichts des Zweijahresturnus und der Beteiligung Tausender von Jugendlichen aus der ganzen Region als im übergeordneten Gesamtinteresse liegend.

Die KVöG legt im übrigen Wert auf die Feststellung, dass die in den Bespielungsplänen festgehaltenen Kontingente für lärmintensive Anlässe nach 24 Uhr zurückhaltend vergeben werden. Sie sind auch so ausgelegt, dass eine Gesundheitsgefährdung durch Schallein-flüsse ausgeschlossen werden kann.

(ca. 1'900 Zeichen)

Weitere Auskünfte

Marc Keller Telefon 061 267 42 51 Vorsitzender KVöG

Bau- und Verkehrsdepartement

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Münsterplatz 11
4051 Basel

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