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Entwicklungsplanung Dreispitz:

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Politische Steuerung legt angepassten Richtplan vor -- Nach der Auswertung der Vorprüfung und der Mitwirkung zum Entwurf des Richtplans Dreispitz legt die politische Steuerung der vier Planungspartner den angepassten und konsolidierten Richtplan den zuständigen Instanzen zum Beschluss vor. Bis im Sommer sollen die Gemeindeversammlung von Münchenstein sowie die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft darüber befinden.

Der Entwurf des Richtplans Dreispitz vom Oktober 2005 wurde aufgrund der kantonalen Vorprüfungen und der öffentlichen Mitwirkung angepasst. In dieser Form wird er als Teil der kommunalen Richtplanung zur Beschlussfassung der Gemeindeversammlung Münchenstein vorgelegt. In Basel wird der Regierungsrat über die Vorlage befinden. Abschliessend steht die Genehmigung des Münchensteiner Richtplans durch den Regierungsrat Basel-Landschaft an.

Die wesentlichste Anpassung des Richtplans wurde mit dem Verzicht auf das Entwicklungsgebiet im Bereich der "Südspitze" zwischen Ruchfeld- und Bruderholzstrasse vorgenommen. Das heutige Arbeitsplatzgebiet soll damit eine längerfristige Perspektive erhalten. Neue Nutzungen, vor allem Wohnungen, sollen stattdessen vermehrt im Bereich des Freilagers Platz finden, als "Campus des Bildes" zugleich künftiger Standort der Hochschule für Gestaltung und Kunst.

Bei den über 30 Stellungnahmen aus dem Mitwirkungsverfahren gab es eine mehrheitliche Zustimmung zum Richtplan, wobei insbesondere die heutigen Nutzer des Dreispitz’ auch Ablehnung und Vorbehalte gegenüber den Entwicklungszielen vorbrachten. Die Planungspartner verfolgen mit dem angepassten Richtplan weiterhin die Umsetzung der "Vision Dreispitz" als prioritäres Ziel und tragen den Bedenken der Mitwirkenden soweit möglich Rechnung. Nutzung und Umwelt waren die meistgenannten und kontrovers behandelten Themen:

Mischnutzung, Wohnen: Die Einführung von Wohnnutzungen im Dreispitz ist seit der städtebaulichen Vision von Herzog & de Meuron 2002 ein zentraler Bestandteil der Entwicklungsplanung. Mit dem angepassten Richtplan werden einerseits mehr Arbeitsgebiete ausgewiesen, um den Bedenken und den Entwicklungsperspektiven bestehender Dreispitz-Nutzer Rechnung zu tragen; andererseits sollen im Entwicklungsgebiet "Campus des Bildes" (Freilagerareal) mehr Wohn- und Dienstleistungsnutzungen Platz finden, um die wegfallenden Wohnanteile zu kompensieren und das Gebiet am "mittleren Broadway" zu stärken. Wohnnutzungen im auch künftig gewerblich geprägten Dreispitz unterscheiden sich jedoch von ruhigen Wohnquartieren und stellen ein spezielles Nischenangebot auf dem Wohnungsmarkt dar.

Entwicklung der Südspitze: Die Südspitze wird im angepassten Richtplan neu als Arbeitsgebiet definiert, um der bestehenden Zuweisung zum Industrie- und Gewerbestandort von kantonaler Bedeutung gemäss Regionalplan Siedlung des Kantons Basel-Landschaft, sowie den Entwicklungsperspektiven der heutigen Nutzungen besser Rechnung zu tragen.

Publikumsintensive Einrichtungen: Umweltrechtlich muss das künftige Fahrtenaufkommen für den Dreispitz begrenzt werden. Darum bekräftigen die Planungspartner die Limitierung der Verkaufsflächen, die ein überdurchschnittliches Verkehrsaufkommen erzeugen, um auch im Interesse der Christoph Merian Stiftung als Grundeigentümerin eine Entwicklung der anderen Nutzungen nicht zu gefährden. Das bestehende Einkaufszentrum im Norden ist damit nicht in Frage gestellt. Publikumsintensive Einrichtungen, wie im kantonalen Richtplan BL verzeichnet, sind z.B. in Form der geplanten Hochschule für Gestaltung und Kunst mit dem Richtplan möglich.

Umwelt: Luft/ Energie: Die Planungspartner halten an den bisherigen umweltrechtlichen Festsetzungen im Richtplan als einem Kompromiss zwischen der Ablehnung jeglicher Restriktionen und Forderungen nach einem Null-Emissions/ Null-Energie-Quartier fest. Nur so sind die Ziele der Innenentwicklung und Verdichtung im Dreispitz umweltrechtlich umzusetzen, ohne gleichzeitig eine Verdrängung der heutigen Nutzungen hervorzurufen. Dabei ist das lufthygienische Massnahmenpaket mit der Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs, mit der Begrenzung von Fahrten bzw. Parkplätzen, mit der Verringerung des Energieverbrauchs sowie mit der Einrichtung von zusätzlichen Grünräumen als Ganzes umzusetzen. Der Verzicht auf einzelne dieser Bausteine würde sonst zu starken Restriktionen in den anderen Bereichen führen.

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Hinweise

Rückblick Das Dreispitzareal entstand ab 1901 als ‚Öffentlicher Materiallagerplatz’ und wuchs bis in die fünfziger Jahre auf eine Fläche von 50ha. Dabei fungierte es seit jeher als trennender Keil zwischen dem Gundeldinger-/ Bruderholzquartier und den Flächen des Güterbahnhofes, des Grünraums Brüglingen wie dem Münchensteiner Wohnquartier Lange Heid. Die sich abzeichnende Entwicklungsdynamik und bevorstehenden Verlängerungen der Baurechtsverträge nahmen die Christoph Merian Stiftung als Grundeigentümerin und die öffentliche Hand zum Anlass, die städtebaulichen Potenziale auszuloten und beauftragten das Basler Architekturbüro Herzog & de Meuron mit der Erarbeitung einer städtebaulichen Studie. Mit der ‚Vision Dreispitz’ wurden 2002 von den Architekten planerische Leitideen für das Areal aufgezeigt, und das enorme Entwicklungspotenzial des Dreispitz’ veranschaulicht. Die ‚Vision’ dient als Inspirationsquelle für die Transformation des in sich geschlossenen und im Siedlungskörper trennend wirkenden Gebiets in einen offenen und lebendigen Agglomerationsteil mit einer vielfältigen Mischung aus bestehenden Gewerbebetrieben und neuen Nutzungen wie Dienstleistung, Wohnen oder Kultur. Dabei schliesst die ‚Vision’ an die heutige Entwicklung an und reagiert bewusst auf die vorhandenen Strukturen.

Interessierte können das Buch "Vision Dreispitz" von Herzog & de Meuron im Buchhandel erwerben, es ist im Christoph Merian Verlag erschienen. Die Entwicklungskonzeption und der Entwurf des Richtplans vom Oktober 2005 (je ca. 80 Seiten) können im Internet unter www.dreispitz.ch/zukunft.htm herunter geladen werden.

Bisher veröffentlichte Communiqués anlässlich: • Informationsveranstaltung zur "Vision Dreispitz" vom 13. November 2003 • Informationsveranstaltung zur Entwicklungskonzeption vom 30. Oktober 2002 • Abschluss Vernehmlassung zur "Vision Dreispitz" vom 10. März 2004 • Beginn Mitwirkung/ Informationsveranstaltung zum Entwurf des Richtplans
vom 26. Oktober und 9. November 2005

Weitere Auskünfte

Marc Keller Telefon +41 (0)61 267 42 51 oder 079 352 15 17 Informationsbeauftragter Baudepartement Basel-Stadt Marc Bayard Telefon +41 (0)61 416 11 53 Bauverwalter Stellvertreter Gemeinde Münchenstein Toni Schürmann Telefon +41 (0)61 226 33 36 Informationsbeauftragter Christoph Merian Stiftung

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