Neubau Zugangskontrolle Strafgericht Basel-Stadt
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Mit dem neuen Eingangspavillon an der Schützenmattstrasse 20 ist der 1997 im Hof des Strafgerichts aufgestellte provisorische Container für die Zugangskontrolle und das Weibelbüro ersetzt worden. Der Ersatz war zwingend da die Bewilligung für das Provisorium unwiderruflich im September 2007 erlosch. Das Hochbau- und Planungsamt hat ein Projekt realisiert das der Lage in der Stadtbild-Schutzzone und den Sicherheitsanforderungen des Gerichts in angemessener Weise Rechnung trägt.
Im Jahr 1988 erfolgte die Dislokation des Gerichts für Strafsachen provisorisch vom „Bäumli“ in das ehemalige Spalenschulhaus. 1994 wurde entschieden, dass das Strafgericht definitiv dort verbleiben soll.
1997 musste der Personenschutz am Strafgericht, auf Grund verschiedener Vorfälle an anderen Gerichten in der Schweiz, mittels Sofortmassnahmen erhöht werden. Es wurde ein Container mit Zugangskontrolle und den notwendigen Weibelarbeitsplätzen im ehemaligen Schulhof aufgestellt und der Aussenraum mit einer zusätzlichen Einfriedung und einem Zugangstor gesichert. Das für diese Massnahme notwendige Baubegehren wurde auf Antrag der Basler Denkmalpflege jedoch nur als Provisorium für die Dauer von fünf Jahren bewilligt. Die Denkmalpflege begründete ihren Antrag damit, dass der Container sich in dieser Form in der Stadtbild-Schutzzone als Definitivum nicht vertreten lässt.
Eine vom Baudepartement im 2002 beantragte Verlängerung stiess auf Widerstand beim Heimatschutz. Die Bewilligung wurde denn auch vom Bauinspektorat nur befristet bis längstens September 2007 erteilt. Das heisst der Container musste bis zu diesem Termin durch eine definitive, architektonisch ansprechende Lösung ersetzt werden.
Die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für den Neubau wurden vom Hochbau- und Planungsamt bereits Ende 2004 in Angriff genommen, galt es doch, nebst den Anliegen der Nutzer auch alle relevanten Fachinstanzen – insbesondere der Basler Denkmalpflege – frühzeitig in die Planung mit einzubeziehen. Der Kredit wurde im Juni 2006 bewilligt und die Baubewilligung im März 2007 erteilt. Die Bauarbeiten dauerten während laufendem Gerichtsbetrieb vom August 2007 bis März 2008.
Mit dem Neubau wurden die Betriebsabläufe und der Personenschutz deutlich verbessert. Ein Vorraum mit Schliessfächern ist durch einen Sicherheits-Schalterabschluss von der Weibelporte, respektive dem Weibelbüro mit 6 Arbeitsplätzen abgetrennt. Transparenz, tageslichtabhängige Lichtsteuerung, Videoüberwachung, Metalldetektor, Gepäckschleusen und ein Gepäckröntgengerät tragen im Weiteren zur Sicherheit bei.
Ziel der architektonischen Lösung war es, den Hofraum zu klären und aufzuwerten sowie ein Gebäude zu schaffen, das sich zurückhaltend in den Hof einfügt, aber dennoch mit seiner Eigenständigkeit gegenüber den grossen benachbarten Gebäudevolumen besteht. Die Lösung war ein Pavillon, der als einfacher Gebäudekubus den Hofraum gegen Norden abschliesst. Die Fassade versteht sich als durchlaufender Glasvorhang, der zwar den Innen- vom Aussenraum trennt, aber dennoch den Hofraum ins Gebäude fliessen lässt und somit dessen ganze Grösse wahrnehmbar macht. Die Glasteilung des Pavillons übernimmt die Vertikalität und den Rhythmus der Fassade des Saaltraktgebäudes. Die schmalen Lüftungselemente in der Fassade dienen nebst der natürlichen Belüftung auch als Sommer-Nachtauskühlung des Gebäudes. Die farbigen Gläser brechen die Einsicht ins Gebäude und erzeugen durch die sich ständig verändernden Lichtverhältnisse Leichtigkeit und Spiel in der Fassade.
Das Gebäude konnte zeitgerecht und mit Gesamtkosten von ca. CHF 1'375'000.- im festgesetzten Kostenrahmen realisiert werden. Für die Sicherheit wurden ca. 25% der Gesamtkosten ausgegeben.
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