Tag gegen den Lärm: Mittwoch 16. April 2008 - Stand- und Spielaktion des AUE
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Das Amt für Umwelt und Energie informiert am Tag gegen den Lärm auf spielerische Art über die Kosten die übermässiger Lärm verursacht. Auf dem Barfüsserplatz moderieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein menschengrosses „Leiterlispiel“. Die im Spiel gestellten Quizfragen und Informationstafeln orientieren über die hohen Kosten aber auch über die gesundheitsschädlichen sozialen und räumlichen Auswirkungen des Lärms.
Der Tag gegen den Lärm vom Mittwoch, 16. April 2008, steht unter dem Motto "Lärm kostet viel …! Das Amt für Umwelt und Energie (AUE) möchte die Bevölkerung am Tag gegen den Lärm über das ernste Thema heiter und spielerisch informieren. Auf dem Barfüsserplatz können Passantinnen und Passanten an einem übergrossen Leiterlispiel teilnehmen. Die jeweiligen Siegerinnen und Sieger erhalten ein Lärm-Leiterlispiel zum Nachhausenehmen. Als Trostpreise erhalten die Spieler Gehörschutzpfropfen. Die während des Spiels gestellten Quizfragen handeln vom Lärmschutz im Allgemeinen, vom lärmarmen Verhalten und selbstverständlich von den Kosten, die der Lärm verursacht. Vor dem Spiel können sich die Standbesucher über das Thema an Plakatwänden informieren. Mit dem so angeeigneten Wissen sind die Quizfragen einfach zu beantworten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Lärmschutz des AUE moderieren das Spiel, verteilen einen eigens für den Tag gegen den Lärm erstellten Flyer und geben an einem Stand auch Auskünfte und weiteres Informationsmaterial. Das Leiterlispiel können Interessierte auch auf der Webseite des AUE spielen (www.aue.bs.ch).
Lärm nervt nicht nur, er verursacht auch erhebliche Kosten. Das Bundesamt für Umweltschutz rechnet allein für die Lärmsanierung der Strassen mit Kosten von 4 Milliarden Franken für Lärmschutzwände, Überdeckungen und Einhausungen sowie für Schallschutzfenster und lärmarme Strassenbeläge. Die gesamten durch den Verkehr erzeugten Kosten schätzen die Fachleute zurzeit auf 7 bis 9 Milliarden Franken. Der Lärm verursacht aber auch erhebliche "externe" Kosten von zirka 1 Milliarde Franken. Darunter fallen auch hohe Wertverluste der Immobilien und Mietzinsausfälle in der Höhe von rund 1% pro Dezibel Lärmbelastung über dem Planungswert (Grenzwert für neue lärmverursachende Anlagen). Im Kanton Basel-Stadt bedeutet das einen Mietzinsausfall von 3 Millionen Franken pro Jahr. Neben hohen Kosten verursacht übermässiger Lärm aber auch nicht direkt kostenwirksame Wirkungen. Kinder zum Beispiel können durch chronische Lärmbelastung Entwicklungsstörungen erleiden. Sie weisen Defizite in der Aufmerksamkeit, bei der Konzentration und bei den intellektuellen Fähigkeiten auf.
Übermässige Lärmbelastung hat auch soziale und räumliche Konsequenzen. Auf der Suche nach Ruhe ist eine gewisse Stadtflucht zu beobachten. Weniger begüterte Personen bleiben zurück. Die Entmischung der Bevölkerung fördert aber Ausgrenzungen und bewirkt erhöhte Kosten der Städte für Sozialleistungen. Die Verlagerung der Mobilen aufs Land erhöht die Mobilität zu den Arbeitsplätzen in die Stadt. Die Folge ist eine Zunahme des Verkehrslärms und der Luftverschmutzung.
Der Kanton Basel-Stadt begegnet diesem negativen Trend durch die gezielte Förderung von attraktivem (ruhigem) Wohnen und durch die Förderung des öffentlichen Verkehrs. Der verbleibende Verkehr wird auf die Hauptverkehrsachsen kanalisiert. Entlang der Osttangentenautobahn soll der Verkehr vermehrt in Überdeckungen und Einhausungen geführt werden. Bei Wohngebäuden an Strassen mit übermässigem Lärm gewährt der Kanton Basel-Stadt - aufgrund eines Mehrjahresprogramms - Beiträge an Schallschutzfenster. Bisher gab der Kanton Basel-Stadt alleine für die Strassenlärmsanierung 56.5 Millionen Franken aus. Ferner finanzierte der Kanton bei 300 Gebäuden rund 4000 Schallschutzfenster. Bis ins Jahr 2011 sollen 20'000 Schallschutzfenster eingebaut sein.
Hinweise
Links:
http://www.laerm.ch/de/index_nav_taggegenlaerm.html
http:// www.aue.bs.ch
Weitere Auskünfte
Bau- und Verkehrsdepartement
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.15 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr