Ältestes Grundbuch der Schweiz feiert 150jähriges Bestehen mit Zukunftsplänen
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Vor 150 Jahren hat der Grosse Rat das Gesetz über die Einrichtung eines Grundbuchs verabschiedet. Mittels Informatik hat sich das Grundbuch zu einem wesentlichen Be-standteil des Basler Grundstückinformationssystems entwickelt. - Im Hinblick auf das Jubiläum hat das Grundbuch- und Vermessungsamt die historischen Katasterpläne aus der Gründungszeit neu aufbereitet und im Internet veröffentlicht so dass die interessierte Öffentlichkeit kostenlos unter anderem die räumliche Entwicklung der Stadt im GeoPortal des Kantons Basel-Stadt (www.stadtplan.bs.ch) verfolgen kann.
Im Hinblick auf das 150-Jahr-Jubiläum des Grundbuchs hat das Grundbuch- und Vermessungsamt historische Parzellenpläne und Übersichtskarten aus der Zeit nach 1860 digitalisiert und auf dem kantonalen GeoPortal (www.stadtplan.bs.ch) veröffentlicht. Sie wurden dabei in das heute gültige Koordinatensystem eingepasst und lassen sich dadurch leicht und in Sekundenschnelle mit den aktuellen Plänen vergleichen. Über die Strassen- und Adresssuche lässt sich auch bequem in den historischen Karten navigieren. Auf diese Weise kann die interessierte Bevölkerung unter anderem die räumliche Entwicklung der Stadt Basel verfolgen. Diese Dienstleistung im GeoPortal des Grundbuch- und Vermessungsamtes ist für alle Benutzerinnen und Benutzer kostenlos.
Seit Anfang 2000 wird das Grundbuch ausschliesslich elektronisch geführt. Davon profitieren nicht nur die zahlreichen Verwaltungsstellen und die freiberuflichen Basler Notarinnen und Notare, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben bei der täglichen Arbeit auf aktuelle Grundbuchinformationen zugreifen können, sondern in zunehmenden Mass auch Datenbezüger aus der Privatwirtschaft. Im vergangenen Jahr wurden über 57'000 Grundbuchauszüge von zugriffsberechtigten Benutzern elektronisch bezogen.
Insbesondere die Banken, Versicherungen und Pensionskassen versprechen sich mit einer Standardisierung der kantonalen Grundbuchsysteme und einer zunehmend elektronischen Abwicklung des Geschäftsverkehrs weitere Effizienzgewinne. In diese Richtung geht die vom Bund für das Jahr 2012 vorgesehene Einführung des papierlosen Schuldbriefs und das Projekt "eGRIS" (elektronisches Grundstücksinformationssystem), welches ein einheitliches Datenmodell für alle Grundbuchsysteme, einen standardisierten Zugriff auf die Grundstücksdaten sowie einen Grundstücksidentifikator vorschreibt. Gleichzeitig erhalten die Kantone die Möglichkeit, das öffentliche Beurkundungsverfahren auf elektronischem Weg durch-zuführen. Damit können die Voraussetzungen geschaffen werden, um in Zukunft Grundbuchgeschäfte elektronisch abzuwickeln.
Es ist nun die wichtige Aufgabe der verantwortlichen kantonalen Organe, im Rahmen der bevorstehenden Gesetzesanpassungen dafür zu sorgen, dass die Rechtssicherheit als Qualitätsmerkmal der Grundbuchführung auch in Zukunft erhalten bleibt.
Am 16. April 1860 verabschiedete der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt das Gesetz über die Einrichtung des Grundbuchs. Damit war Basel-Stadt der erste Kanton in der Schweiz überhaupt, der ein Grundbuch einführte. Das Basler Grundbuch diente als Vorlage zum eidgenössischen Grundbuchrecht, welches mit der Einführung des Zivilgesetzbuches (ZGB) am 1. Januar 1912 in Kraft gesetzt wurde.
Die Bedeutung des Grundbuchs ist seit seiner Einführung unverändert hoch. Es dient der Rechtssicherheit, gewährleistet die Eigentumsgarantie und bildet die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit Grundstücken. In den ersten hundert Jahren erfuhr das Grundbuchwesen keine wesentlichen Veränderungen. Erst in den 1970er Jahren kam im Kanton Basel-Stadt mit der Einführung der Informatik und dem Aufbau einer kantonalen Bodendatenbank Bewegung in die Registerführung. Gleichzeitig wurde die Grundbuchführung vom Lagerbuch auf das Karteikartensystem umgestellt. Bis zur Einführung des EDV-Grundbuchs dauerte es aber nochmals fast dreissig Jahre. Immerhin erleichterten elektronische Speicherschreibmaschinen inzwischen den Eintrag in die Hauptbuchkarten und das Erstellen von Registerauszügen.
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