Stücki hält sich nicht an die dem Volk versprochenen verkehrsbeschränkenden Vorgaben
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Das Einkaufszentrum Stücki wurde 2006 in einer Referendumsabstimmung genehmigt. Deshalb konnte dieses Einkaufszentrum erstellt werden. Der Regierungsrat hat in den Abstimmungsunterlagen dargelegt, dass der Autoverkehr dank einer verbesserten Anbindung des Areals an den öffentlichen Verkehr und dank eines Fahrtenmodells kontrolliert und die Vorgaben des Luftreinhalteplans beider Basel eingehalten werden. Da sich das Center Management nicht mehr an diese Versprechen halten will und Auflagen wiederholt missachtete, musste das Bau- und Verkehrsdepartement die Nutzung des Messe Checkpoints als zusätzlichen Parkplatz unterbinden. Die Baurekurskommission hat den entsprechenden Rekurs des Stücki abgewiesen. Das Stücki wehrt sich jetzt mit einem weiteren Rekurs beim Verwaltungsgericht. Dieses Verfahren ist noch hängig.
Die Ausgangslage ist klar: Der vom Grosse Rat beschlossene Bebauungsplan für das Einkaufszentrum Stücki schreibt ein sogenanntes Fahrtenmodell vor, konkret eine Beschränkung der Anzahl Parkplätze (auf 825 statt der gesetzlich maximal möglichen 887 Parkplätze) sowie eine Beschränkung der Anzahl Auto-Fahrten vom und zum Einkaufszentrum. Damit soll das durch das Einkaufszentrum verursachte zusätzliche Verkehrsaufkommen im Interesse des Quartiers und der Umwelt beschränkt werden. Im Gegenzug wurde eine Bushaltestelle vor den Haupteingang des Einkaufszentrums platziert (Linie 36), und mit einem Velo- und Fussgängersteg über die Wiese wurde der Fussweg von der Endhaltestelle der Linie 8 verkürzt.
Die Einführung eines Fahrtenmodells basiert nicht nur auf dem Grossratsbeschluss vom 15. März 2006, sondern war in der Volksabstimmung vom 24. September 2006 über die Bewilligung des für das Einkaufszentrum nötigen Bebauungsplans ein wesentliches Argument der Befürworter des Zentrums. Dies, insofern als das Fahrtenmodell die negativen Auswirkungen des durch das Zentrum verursachten Verkehrsaufkommens im Interesse des Quartiers und der Umwelt beschränken sollte.
Das Center Management hat sich an Spitzentagen regelmässig über das Fahrtenmodell hinweggesetzt und den Checkpoint der Messe Schweiz als Ausweitung seines Parkhauses benutzt. Dies führte am 4. Oktober 2010 zu einer Verfügung des Bauinspektorats, die eine Benutzung des Checkpoints untersagte. Ein Rekurs des Centers bei der Baurekurskommission wurde abgewiesen, ein Rekurs gegen dieses Urteil ist nun beim Verwaltungsgericht hängig. Dieses verweigerte das weitere Parkieren schon während des Rekursverfahrens mit dem Argument, dass es offensichtlich sei, dass damit gegen die Auflage im Bauentscheid verstossen werde.
Der Center Manager, Jan Tanner, ignoriert mit seiner Umgehungspraxis den Bauentscheid und die Versprechungen, die dem Abstimmungsvolk im Jahr 2006 gemacht wurden. Vor diesem Hintergrund mutet seine Verbalattacke gegen die Regierungsräte Wessels und Gass befremdlich an. Jan Tanner wurde in der Zwischenzeit zu einer Besprechung eingeladen, um ihm die Gelegenheit zu geben, seine Sicht der Situation darzulegen.
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