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Neuer Veloweg beim Tierpark Lange Erlen - Baumfällungen entlang des Wiesendamms

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Der Tierpark Lange Erlen soll in den nächsten Jahren erweitert werden. Diese Erweiterung bedingt den Neubau eines Velowegs ausserhalb des Tierparks als Ersatz der bestehenden Veloroute auf dem Erlenparkweg. Der neue Veloweg wird am Fuss des Wiesendamms gebaut. Dafür muss Ende Februar/Anfang März 2014 im Bereich zwischen Tierpark Lange Erlen und Wiesendamm ein Teil der bestehenden Bäume gefällt werden. Obwohl der Bau des neuen Velowegs erst ab September 2014 vorgesehen ist, müssen diese Fällungen im Winter und vor Beginn der Brutzeit der Vögel ausgeführt werden. Für gefällte Bäume sind Ersatzpflanzungen vorgesehen.

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat - im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Tierparks Lange Erlen - am 16. Oktober 2013 dem Neubau eines Velowegs am Fuss des Wiesendamms als Ersatz der bestehenden Veloroute im Tierpark Lange Erlen zugestimmt. Der heutige Veloweg befindet sich auf dem Erlenparkweg innerhalb des Tierpark-Areals. Mit der Erweiterung des Tierparks soll der bisherige Erlenparkweg teilweise zurückgebaut und in den Tierpark integriert werden.

Der Veloweg stellt eine wichtige Veloverbindung zwischen Lörrach, Riehen, Kleinbasel und Kleinhüningen dar. Durch die Verlegung des Velowegs an den Fuss des Wiesendamms wird sich eine klare Trennung von Fuss- und Veloverkehr ergeben: Unter anderem können auf der Höhe des Parkrestaurants des Tierparks Lange Erlen die bestehenden Gefahrensituationen zwischen Velofahrenden und Fussgängerinnen und Fussgängern entschärft werden. Der neue Veloweg wird als 3,5 Meter breiter, asphaltierter Weg vorwiegend den Velofahrenden zur Verfügung stehen. Fussgängerinnen und Fussgänger benutzen den bestehenden Weg auf der Dammkrone und können während der Öffnungszeiten das Wegnetz des Tierparks begehen.

Der Beginn des Baus des Velowegs ist im September 2014 vorgesehen. Vorgängig müssen im Bereich des neuen Velowegs Bäume gefällt werden. Gleichzeitig werden auch im Rahmen der ordentlichen Forstbewirtschaftung Baumfällungen durchgeführt. Eine Ersatzaufforstung wird in der gleichen Gegend geleistet. Die Fällungen müssen vor Beginn der Vogelbrutzeit durchgeführt werden, da die Vögel während der Brutzeit zu schützen sind und in dieser Zeit keine Bäume gefällt werden dürfen. Aus diesem Grund werden die Bäume bereits Ende Februar/Anfang März 2014 gefällt.

Weitere Auskünfte

André Frauchiger, Tel. +41 (0)61 267 93 20 Kommunikationsbeauftragter Tiefbauamt

Bau- und Verkehrsdepartement

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