Bundesrat genehmigt den überarbeiteten Richtplan des Kantons Basel-Stadt
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Das Bau- und Verkehrsdepartement nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat den überarbeiteten Richtplan des Kantons Basel-Stadt bereits genehmigt hat. Laut Bundesrat gelingt es dem Kanton mit dem Richtplan, die Verdichtung nach innen zu fördern und gleichzeitig die Siedlungs- und Wohnqualität zu verbessern. Basel-Stadt gehört damit neben Genf und Zürich zu den ersten Kantonen, die den Richtplan an die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes angepasst haben.
Das Bau- und Verkehrsdepartement nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Bundesrat den vom Planungsamt überarbeiteten Richtplan bereits genehmigt und positiv gewürdigt hat. Nötig wurden Anpassungen des kantonalen Richtplans mit der in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 gutgeheissenen Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG). Dieses verlangt unter anderem eine klare Begrenzung des Siedlungsgebietes. Gleichzeitig mit den neuen Richtplänen der Kantone Genf und Zürich genehmigte der Bundesrat den basel-städtischen Richtplan am 29. April.
In einer Medienmitteilung würdigte der Bundesrat den Basler Richtplan unter anderem hinsichtlich der Zurückhaltung bei der Festlegung der möglichen Erweiterungen des Siedlungsgebietes: „Der Kanton setzt den Schwerpunkt klar auf die Siedlungsentwicklung nach innen. Obwohl der Kanton bereits heute über eine hohe Auslastung der Bauzonen verfügt, will er die Verdichtung weiter intensivieren. Dabei sollen nicht nur der notwendige Raum geschaffen werden, um die zu erwartenden zusätzlichen Einwohnerinnen und Einwohner sowie Arbeitsplätze aufzunehmen, sondern gleichzeitig auch die Siedlungs- und Wohnqualität verbessert werden“. Mit seinem Richtplan, so der Bundesrat weiter, „setzt der Kanton Basel-Stadt zudem neue städtebauliche Akzente, indem er punktuelles Wachstum in die Höhe sowie Arealentwicklungen und die Umwandlung frei werdender Areale vorsieht.“
Die neuen Bestimmungen des RPG wurden vom Bundesrat auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt mit einer Übergangszeit von maximal fünf Jahren. Mit der schnellen Umsetzung dieser Vorschriften durch das Planungsamt trägt der Kanton der neuen Vorgabe Rechnung, wonach Bauzone so festzulegen sind, dass sie dem voraussichtlichen effektiven Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen.
Hinweise
Link auf den vom Bundesrat genehmigten kantonalen Richtplan: http://www.richtplan.bs.ch/
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