Öffentliche Planauflage „Roche Bebauungsplan Grenzacherstrasse“
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Die F. Hoffmann-La Roche AG (kurz Roche) plant eine Weiterentwicklung ihres nördlichen Arealteils an der Grenzacherstrasse. Als Grundlage für die dazu notwendigen nutzungsplanerischen Massnahmen erarbeitete Roche einen Entwicklungsplan, der die langfristige Entwicklung des Gesamtareals aufzeigt. Durch den Ersatz eines bestehenden Parkings mit rund 900 Parkplätzen unterliegt das Vorhaben zudem der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die öffentliche Planauflage für die Zonenänderung, den Bebauungsplan und den Umweltverträglichkeitsbericht startet am 8. Juni 2015.
Entwicklungsplan Roche
Das Roche-Areal Basel hat sich seit der Gründung der Firma im Jahr 1896 stetig weiterentwickelt. In den letzten zehn Jahren nahm der Entwicklungsdruck auf das Areal stark zu. Auf Antrag von Roche hat der Grosse Rat in den Jahren 2008 und 2010 daher auch je einen Bebauungsplan für die Bereiche entlang der Wettsteinallee sowie für das Südareal zwischen Grenzacherstrasse und Rhein erlassen. Den Plänen lagen eine umfassende Arealentwicklungsstrategie sowie ein städtebauliches Leitbild zugrunde.
Bereits während der Realisierung des 178 m hohen Bürogebäudes „Bau 1“ auf dem Südareal haben sich die Bedürfnisse verändert, so dass eine Aktualisierung der Entwicklungsstrategie notwendig wurde. In Zusammenarbeit mit dem Basler Architekturbüro Herzog & de Meuron entwarf Roche einen Entwicklungsplan, der die langfristige Entwicklung des Gesamtareals aufzeigt: In einer ersten Etappe der Umsetzung des Entwicklungsplans wird das Verwaltungsgebäude an der Ecke Grenzacherstrasse / Peter Rot-Strasse (Bau 74) durch ein Forschungszentrum mit vier Einzelgebäuden unterschiedlicher Höhe (18 m, 28 m, 72 m und 132 m Höhe) ersetzt. Parallel dazu entsteht gegenüber von Bau 1 ein weiteres Bürogebäude mit einer Höhe von 205 m (Bau 2).
Zonenänderung, Bebauungsplan
Der Entwicklungsplan dient als Grundlage für die nutzungsplanerischen Massnahmen, die zur Umsetzung der Ausbauvorhaben auf dem Nordareal notwendig sind, nämlich Zonenänderung und Bebauungsplan.
Das Nordareal von Roche ist heute der Zone 5a zugeordnet und mit einer Industrieschraffur überlagert. Diese zonenplanerische Konzeption ist veraltet. Mit der vorliegenden Planung wird das Areal nun einer geeigneteren Zone zugewiesen, die Industrieschraffur aufgehoben und das gesamte Nordareal mit einem Bebauungsplan überlagert.
Mit dem neuen Bebauungsplan wird die heute zulässige Gebäudehöhe im Arealinneren (40 m) in den neuen Bebauungsplan übernommen. Am Arealrand bleiben aber die heute vorgeschriebene Wandhöhe von 18 m und die maximale Gebäudehöhe von 24 m gültig. Ferner können die für die nun anstehenden Entwicklungsschritte entlang der Grenzacherstrasse notwendigen Vorschriften definiert werden: So wird die Höhe jedes Baubereichs mit Blick auf die städtebauliche Konzeption abschliessend definiert. Der Bebauungsplan ermöglicht es schliesslich auch, wichtige Merkmale des als historisch wertvoll eingestuften Industrieareals, wie die rasterartige Struktur der Baufelder, baurechtlich zu sichern.
Umweltverträglichkeitsprüfung, inkl. Verkehrsgutachten
Mit dem Ersatz von Bau 74 durch das neue Forschungs- und Entwicklungszentrum wird das dort bestehende Parking mit rund 900 Parkplätzen durch ein neues, etwa gleich grosses ersetzt. Aus diesem Grund unterliegt das Vorhaben auch der Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie ist ein bundesrechtlich geregeltes Verfahren, das die Auswirkungen eines Vorhabens auf alle Umweltbereiche untersucht und darlegt, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Vorgaben der Umweltschutzgesetzgebung einzuhalten.
Die vorliegende Umweltverträglichkeitsprüfung hat die Auswirkungen in den Bereichen Energie, Luft und Klima, Lärm und Erschütterungen, Wasser, Boden, Altlasten, Abfall, Biosphäre, Lichtimmissionen, Siedlungs- und Stadtbild untersucht. Mit einem Verkehrsgutachten als integralem Bestandteil der Prüfung wurden vor allem die Auswirkungen der durch den Mehrverkehr verursachten Veränderungen überprüft. Der Bericht kommt zum Schluss, dass das Projekt die umweltgesetzlichen Zielvorgaben erfüllt.
Verkehrskonzept
Als Ergänzung des bereits bestehenden Mobilitätskonzepts von Roche haben das Unternehmen und der Kanton ein Verkehrskonzept von einem Verkehrsplanungsbüro erarbeiten lassen. Dieses zeigt, dass die von Roche und vom Bau- und Verkehrsdepartement bereits geplanten Massnahmen für Fussgänger, Velo- und Autofahrende es ermöglichen, den längerfristig zu erwartenden Mehrverkehr stadt- und quartierverträglich abzuwickeln. Beim öffentlichen Verkehr sind jedoch mittel- bis langfristig zusätzliche Massnahmen nötig: Dabei stehen der Bau einer Tramlinie durch die Grenzacherstrasse sowie der Bau einer S-Bahn-Haltestelle Solitude im Fokus. Das Verkehrskonzept wird als Information parallel zur Planauflage veröffentlicht, ist jedoch nicht Gegenstand der Planauflage selbst.
Information der Anwohner
Die Öffentlichkeit sowie die Anwohner rund um das Roche Areal wurden bereits im Herbst 2014 über die Entwicklungsabsichten von Roche informiert. Anfang Mai wurden die Anwohner nochmals schriftlich über den Stand der Planung informiert und wurden zudem von Roche zu einer Serie von Informationsveranstaltungen eingeladen, bei denen sie Fragen zu den Ausbauplänen stellen konnten und über die weiteren Schritte im Genehmigungsverfahren informiert wurden. Roche und das Bau- und Verkehrsdepartement haben im Februar eine Delegation von Quartiervertreterinnen und -vertretern über erste Zwischenergebnisse aus der Erarbeitung des Verkehrskonzepts informiert.
Planauflage
Die Zonenänderung, der Bebauungsplan sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen nun während 30 Tagen vom 8. Juni 2015 bis am 7. Juli 2015 öffentlich auf. Die Unterlagen können werktags im Planungsamt, Rittergasse 4, 2. Stock, Ganghalle rechts, eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 92 25 entgegengenommen. Die Unterlagen sind auch unter www.bvd.bs.ch einsehbar.
Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit zu den Dokumenten sind bis am Dienstag, 7. Juli 2015, schriftlich und begründet an das Planungsamt, Rittergasse 4, 4001 Basel, einzureichen. Das Verkehrskonzept ist nicht Teil der Planauflage, wird aber als Information zur Kenntnis gebracht. Einsprachen gegen das Verkehrskonzept sind deshalb nicht möglich, Anregungen hingegen schon.
Weitere Auskünfte
Bau- und Verkehrsdepartement
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