Publikation der Naturgefahrenkarte „Hochwasser“ und Umsetzung von Hochwasserschutzmassnahmen am Birsig und in Riehen
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Dem Auftrag des Bundes folgend, hat der Kanton Basel-Stadt die gravitativen Naturgefahren im Kantonsgebiet untersucht und das Resultat am 3. März 2015 auf dem Kartenportal öffentlich aufgeschaltet. Betreffend Naturgefahren bestehen im Kantonsgebiet generell nur Risiken im Bereich Hochwasser. Das grösste Gefahrenpotential ist in der Talsole der Innenstadt, entlang der Birsig-Eindolung, vorhanden. Diese Risiken wurden aber bereits bei der Erarbeitung der Gefahrenkarte erkannt und in der Kantonalen Gefährdungsanalyse beschrieben. Das Tiefbauamt hat daraufhin eine breite Palette an Hochwasserschutzmassnahmen eingeleitet. Überflutungsgefahren im Bereich von schwachen Intensitäten (geringes Risiko) bestehen aber nach wie vor auf dem Gemeindegebiet von Riehen und in den Abflussbereichen des Dorenbachs und Allschwilerbachs in Basel-West. Der Rhein birgt generell nur ein geringes Risiko einer Überschwemmung im Kleinbasel.
Unter dem Eindruck mehrerer grossflächiger Überschwemmungen, Rutschungs- und Sturzprozessen sowie einigen schweren Lawinenwintern während der Zeitperiode von 1987 bis 2000 mit Gesamtschäden von über 5 Mia Franken in der ganzen Schweiz hat der Bundesrat die Nationale Plattform Naturgefahren PLANAT im August 2003 beauftragt, eine Gesamtübersicht über die von Bund, Kantonen und Gemeinden für den Schutz vor Naturgefahren eingesetzten Mittel und Ressourcen zu erstellen, die vorhandenen Grundlagen und Methoden für den Umgang mit Risiken zu evaluieren sowie die Strategie "Sicherheit vor Naturgefahren" wirkungsvoll bei den Akteuren zu verankern.
Die gesetzliche Grundlage ist im Raumplanungsgesetz verankert. Darin wird vorgeschrieben, dass die Kantone Grundlagen zu erarbeiten haben, die feststellen, welche Gebiete durch Naturgefahren erheblich bedroht sind. Der Wasserbauverordnung des Bundes folgend haben die zuständigen Fachkräfte des Kantons Basel-Stadt die Naturgefahren analysiert und – nicht ganz unerwartet – festgestellt, dass die Risiken in Basel primär im Bereich Hochwasser zu finden sind. Die Arbeiten an der Gefahrenkartierung gemäss den Vorgaben des Bundes sind abgeschlossen und die Karten sind seit 3. März 2015 auf dem Kartenportal des Kantons unter www.stadtplan.bs.ch Thema „Naturgefahren“ oder direkt auf www.geo.bs.ch/naturgefahren öffentlich einsehbar.
Die wichtigsten Erkenntnisse aus der Grundlagenerarbeitung sind, dass es ausser der Hochwas-sergefahr keine wesentlichen Gefahren aus sogenannt gravitativen Prozessen gibt. Eine geringe Restgefährdung besteht durch die inaktive Rutschung am „Schlipf“ in Riehen. Natürlich gibt es auch im Kanton Basel-Stadt meteorologische Naturgefahren (Starkniederschlag, Hagel, Sturm, Schnee/Kälte und Trockenheit). Diese wurden aber im Zuge der Gefahrenkartierung nicht untersucht. Des Weiteren darf natürlich auch die Gefährdung durch ein Erdbeben nicht ausser Acht gelassen werden.
Als Resultat aus der Gefahrenkartierung können drei Erkenntnisse im Speziellen hervorgehoben werden:
Die drei grossen Flüsse Rhein, Birs und Wiese bergen auf dem Kantonsgebiet Basel-Stadt nur ein geringes Gefahrenpotential. Es ist höchstens mit kleinen Schäden bei Ereignissen mit einer Wiederkehrperiode von über 100 Jahren zu rechnen. Dies gilt auch für die Wohnbezirke Weiherhof und Wasgenring-West, wo eine geringe Gefährdung vom Dorenbach bzw. Allschwilerbach ausgeht. Der Rhein birgt generell nur ein geringes Risiko einer Überschwemmung im Kleinbasel bei einem Abfluss von über 5‘000 Kubikmeter Wasser pro Sekunde, was etwa alle 300 Jahre vorkommen kann. Dies letztmals im Mai 1999.
Das grösste Gefahren- und Schadenspotential geht vom Birsig aus. Bei einem 100jährigen Regenereignis ist im heutigen Zustand davon auszugehen, dass der Zoologische Garten und weite Teile der Talsole von der Heuwaage bis zur Schifflände überschwemmt werden. Dies hängt vorwiegend damit zusammen, dass die beiden Eindolungen beim Zoo und unter der Innenstadt einerseits eine zu geringe Abflusskapazität aufweisen und andererseits die Gefahr einer Verklausung (Verstopfung) durch Schwemmholz und Geschiebe möglich ist.
Im Gemeindegebiet von Riehen ist auf grösseren Flächen mit Schäden durch Ereignisse am Bettinger-, Immen- und Aubach zu rechnen. Diese können häufig, also mehr als dreimal in 100 Jahren, vorkommen. In Bettingen besteht lediglich eine Restgefährdung bei sehr intensiven Niederschlägen.
Die von einer Hochwassergefahr betroffenen Flächen sind auf der Gefahrenkarte farbig markiert. Gefahrenkarten sind wissenschaftliche Grundlagen, die unabhängig von einer Nutzung Aussagen zu Gefährdungen durch Naturereignisse erlauben. Sie dienen auch als Grundlage für die Richt-und Nutzungsplanung sowie für die Projektierung von Schutzmassnahmen.
Aufgrund des festgestellten Gefahren- und Schadenspotentials beim Birsig hat das Tiefbauamt zusammen mit der Gebäudeversicherung Basel-Stadt und dem Zoo Basel bereits einige Hochwasserprojekte in die Wege geleitet. Diese umfassen vor allem eine Vergrösserung der Abflussvolumen bei den Eindolungen und Objektschutz bzw. mobiler Hochwasserschutz, um das Austreten des Birsigs in den Zoo und auf der Strassenoberfläche in die Innerstadt zu verhindern. Zusätzlich werden Rückhaltemassnahmen für Gehölz und Geschiebe, sogenannte Grobholzrechen beim Dorenbachviadukt und bei der Munimattbrücke eingebaut. Die Anlage beim Dorenbachviadukt ist bereits im Bau.
Der Schutz gegen Hochwasser ist aber eine Gemeinschaftsaufgabe vieler Akteure. So ist der Kanton für die Ermittlung der Grundlagen und die Erstellung von Schutzbauten entlang der grossen Gewässer, die Gemeinden für den baulichen Hochwasserschutz und die Notfallplanung bei den lokalen Gewässern verantwortlich. Die Land- und Gebäudeeigentümer sind für den Schutz ihrer Objekte zuständig. Die Gebäudeversicherung unterstützt diese Arbeiten durch Beratung. Zudem können vom Kanton auch raumplanerische und gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Das Tiefbauamt sorgt auch laufend durch Unterhalts- und Erneuerungsmassnahmen an der Gewässerinfrastruktur dafür, dass die Funktion des Hochwasserschutzes gewährleistet bleibt. Bei einem drohenden Hochwasserereignis werden Vorhersagen interpretiert, Prognosen erstellt und nach einem vorgegebenen Schema Massnahmen eingeleitet und die Bevölkerung gewarnt.
Weitere Massnahmen in der Umsetzung werden in einer kantonalen Arbeitsgruppe „Naturgefahren“ erarbeitet.
Für Riehen und Bettingen werden noch weitere Grundlagen erarbeitet. Durch den Kanton werden die Auswirkungen von Starkniederschlägen und des Oberflächenabflusses untersucht. Die Gebäudeversicherung berechnet das Schadenspotential für ein grossflächiges Ereignis. Die Ge-meinden erstellen eine Notfallplanung. Gemeinsam durch alle Akteure wird eine integrale Planung von Schutzmassnahmen, ein sogenannter „Masterplan Hochwasser“, erarbeitet.
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