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Schnee und Eis: Stadtreinigung putzt die Strassen – Grundeigentümer die Trottoirs

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Die Stadtreinigung entfernt Schnee und Eis von den Strassen, Grundeigentümer vor ihrer Parzelle. Gemäss geltender Verordnung müssen die Trottoirs in Basel - auf einem Streifen von mindestens einem Meter Breite – gefahrlos begangen werden können. Die Stadtreinigung und die Stadtgärtnerei geben Tipps, wie die Sicherheit gewährleistet und die Bäume vor dem für sie schädlichen Salz geschützt werden können.

Die Stadtreinigung ist im Winter dafür zuständig, dass die Strassen und öffentlichen Plätze von Schnee und Eis befreit und dadurch passierbar sind. Das ist eine aufwendige, zeitintensive Arbeit. Deshalb braucht es auch die Unterstützung von privater Seite: Entlang einer Parzellengrenze ist im Falle von Schnee und Eis auf Allmend von der Eigentümerschaft oder von deren beauftragten Person ein Streifen von mindestens einem Meter Breite jederzeit gefahrlos begehbar zu machen. Dies auch dort, wo keine Trottoirs vorhanden sind, wie beispielsweise am Fusse von Treppenanlagen und in Altstadtgassen. Diese Regelung gilt auch für die Zugänge zu Depots von Kehrichtsäcken und zu Kehrichtcontainern.

Glatteis und gleitgefährlicher, festgetretener Schnee sind mit feinkörnigem Splitt, Sand oder anderen geeigneten Streumitteln abzustreuen. Streusalze können eine Ergänzung sein, wenn der Schnee vorgängig geräumt worden ist und wenn das Schmelzwasser nicht in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen kann. Splitt kann den von der Stadtreinigung aufgestellten Behältern entnommen werden. Eine Standortliste der Streugutbehälter (Splittkisten) ist auf www.tiefbauamt.bs.ch/entsorgung-sauberkeit abrufbar. Die Stadtreinigung bittet darum, Splitt und Sand nach dem Auftauen auch wieder wegzuwischen, wenn die eisigen Temperaturen vorbei sind.

Der weggeräumte Schnee ist auf dem Trottoir längs des Randsteins zu deponieren, möglichst weit entfernt von Bäumen und ihren Wurzeln. Dabei sind die Strassenschalen und Entwässerungsschächte freizuhalten, damit das Schmelzwasser abfliessen kann. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden geniesst oberste Priorität. Trotzdem rufen Stadtgärtnerei und Stadtreinigung dazu auf, Streusalz nur mässig einzusetzen und nur dann, wenn dem Schnee und dem Eis sonst nicht beizukommen ist, beispielsweise bei Steigungen, auf Treppen oder in stark frequentierten Fussgängerbereichen. Die Streufahrzeuge der Stadtreinigung sind mit modernen technischen Streuvorrichtungen ausgerüstet, welche mit einer sehr feinen Dosierung minimale Mengen an Streusalz und Sole auf die Strasse verteilen.

Hinweise

Bei Fragen und Hinweisen steht die Sauberkeitshotline der Stadtreinigung des Tiefbauamtes unter Telefon 061 385 15 15 für Auskünfte zur Verfügung. Tipps der Stadtgärtnerei für einen schonenden Winterdienst gibt es unter www.stadtgaertnerei.bs.ch/salzschädenvermeiden.

Weitere Auskünfte

Peter Schär, Tel. +41 (0)61 385 14 10 Leiter Stadtreinigung, Tiefbauamt Basel-Stadt

Bau- und Verkehrsdepartement

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