Einsatz von Salzsole auch für den präventiven Winterdienst
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Ab diesem Winter werden nicht nur alle Fahrrad-Pendlerrouten wie die Hauptachsen für den motorisierten Verkehr behandelt und prioritär von Schnee und Eis befreit. Neu im Winterdienst ist auch der verbreitete Einsatz von flüssiger (Salz-)Sole. Diese hat den Vorteil, dass sie bei kritischen Wetterlagen bereits vor dem Schneefall oder Gefrieren der Strassenoberfläche ausgebracht werden kann und damit präventiv wirkt. Der Einsatz von Sole reduziert den Salzverbrauch, benötigt weniger Nachteinsätze der Mitarbeitenden des Winterdienstes und wirkt bereits vor dem starken Morgenverkehr. - Entlang von Parzellengrenzen sind im Falle von Eis und Schnee die Eigentümer verpflichtet, einen Streifen von mindestens einem Meter Breite jederzeit gefahrlos begehbar zu machen.
Die Stadtreinigung des Tiefbauamtes hat im letzten Winter den Einsatz von (Salz-)Sole getestet und dabei sehr gute Erfahrungen gemacht. Deshalb wird sie ab diesem Winter 2016/17 im Normalbetrieb verwendet. Da (Salz-)Sole bereits einige Stunden vor Schnellfall oder Glättebildung gestreut wird, nennt sich dies auch „präventiver Winterdienst“.
Mit dem Einsatz von Auftaumitteln wird die Bildung von Glatteis verhindert, indem der Gefrierpunkt von Wasser abgesenkt wird. Natriumchlorid, auch Salz, Kochsalz oder Steinsalz genannt, ist mit Abstand das wichtigste Auftaumittel im Strassen-Winterdienst. Eine gleichwertige Alternative ist bisher nicht vorhanden. Die weitere Entwicklung des Winterdienstes geht in Richtung präventiver Winterdienst mit Sole – vom Streuen von Salz in fester Form zum Ausbringen von Feuchtsalz und flüssiger Salzsole.
Sole hat mehrere grosse Vorteile: Erstens sind weniger Nachteinsätze der Mitarbeitenden der Stadtreinigung notwendig, da die Sole am Vorabend oder sogar am Nachmittag ausgebracht werden kann. Zweitens reduziert sich der Salzverbrauch, da Sole wesentlich feiner dosiert und durch Sprühen besser verteilt wird als festes Salz. Drittens muss nicht während des starken Morgenverkehrs im grossen Stil gegen Glatteis oder Schneefall vorgegangen werden, denn der Solefilm haftet und wirkt bereits auf der Strasse. Damit besteht auch nicht die Gefahr, dass Winterdienstfahrzeuge im Morgenverkehr steckenbleiben.
Der sogenannte „optimierte Winterdienst“ sieht vor, dass Schneeräumung und Enteisung nicht überall mit der gleichen Dringlichkeit vorgenommen werden: Die Strassen sind in drei Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Auch der Grad des Winterdienstes ist normiert: Schwarzräumung, verzögerte Schwarzräumung, Weissräumung, kein Winterdienst. Ein Routenplan definiert für jede Fläche, mit welcher Dringlichkeitsstufe (Priorität) und auf welchem Standard die Schneeräumung und Enteisung jeweils vorgenommen werden soll. Dieser Routenplan liegt für das ganze Gebiet der Stadt Basel vor.
Für die Grundeigentümer ändert sich in diesem Winter nichts: Sie müssen nach wie vor die Trottoirs vor ihrem Grundstück auf einem Streifen von mindestens einem Meter Breite von Schnee und Eis befreien. Glatteis und gleitgefährlicher, festgetretener Schnee sind mit feinkörnigem Splitt, Sand oder anderen geeigneten Streumitteln abzustreuen. Streusalze können eine Ergänzung sein, wenn der Schnee vorgängig geräumt worden ist und wenn das Schmelzwasser nicht in den Wurzelbereich von Bäumen gelangen kann. Eine Standortliste der Streugutbehälter (Splittkisten) ist auf www.tiefbauamt.bs.ch/winterdienst abrufbar. Stadtreinigung und Stadtgärtnerei rufen dazu auf, Streusalz nur mässig einzusetzen und nur dann, wenn dem Schnee und Eis sonst nicht beizukommen ist, beispielsweise bei Steigungen, auf Treppen oder in stark frequentierten Fussgängerbereichen.
Wie bereits bekanntgegeben: Neu werden entsprechend den Routen des motorisierten Verkehrs in Basel auch die Velorouten in Dringlichkeitsstufen eingeteilt, wobei alle Fahrrad-Pendlerrouten in die prioritäre erste Dringlichkeitsstufe 1 aufgenommen wurden. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um die Strassen Elsässerstrasse, Gärtnerstrasse, Klybeckstrasse, Freiburgerstrasse, Riehenstrasse, Grenzacherstrasse, Birsstrasse, Münchensteinerstrasse, Reinacherstrasse, Neuweilerstrasse, Wanderstrasse, Belforterstrasse, Burgfelderstrasse und Flughafenstrasse. Die übrigen Velowege werden wie die entsprechenden Strassen in zweiter oder dritter Dringlichkeit betreut.
Generell werden die Velofahrenden wie auch die übrigen Verkehrsteilnehmenden bei den winterlichen Verhältnissen mit Eis und Schnee um besondere Vorsicht gebeten; es wird dabei auch an die Eigenverantwortung appelliert.
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