Neues Verfahren zur Entfernung von Sprayereien bewährt sich
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Das Tiefbauamt zieht eine positive Bilanz der ersten 100 Tage des neuen Spray-Out Verfahrens. Bislang wurden in 160 Fällen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bei der Reinigung ihrer Liegenschaften finanziell unterstützt. Die Aktion Spray-Out fördert erfolgreich eine gepflegte Stadt. Die Fallkosten bewegen sich auf einem ähnlichen Niveau wie beim alten Verfahren. Das Tiefbauamt sorgt dafür, dass die unterstützten Reinigungsarbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
Die Erfahrung zeigt, dass weitere unerwünschte Sprayereien ausbleiben, wenn verschmierte Fassaden unverzüglich gereinigt werden. Der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich deshalb im Rahmen der Aktion Spray-Out an den Reinigungskosten versprayter Privatliegenschaften. Das neue Spray-Out Verfahren ist erfolgreich angelaufen und stösst bei den Hauseigentümerinnen und -eigentümern auf ein positives Echo. Bislang wurden bereits 170 Beitragsgesuche an das Tiefbauamt gestellt, davon sind 10 noch pendent. In weniger als fünf Prozent der Fälle standen die ausgestellten Rechnungen nicht im Verhältnis zu den ausgeführten Arbeiten. In diesen Fällen hat das Tiefbaumt die entsprechenden Betriebe angemahnt. Grundsätzlich fühlen sich die Malerbetriebe gegenüber ihren Kunden verpflichtet, leisten qualitativ hochwertige Malerarbeit und tragen so zu einem guten Stadtbild bei.
Im Rahmen von Spray-Out konnten dieses Jahr bereits rund 90‘000 Franken ausbezahlt werden. Die Fallkosten bewegen sich damit auf einem ähnlichen Niveau wie beim alten Verfahren. Insgesamt sind für die Säuberung von Privathäusern im Rahmen der Aktion pro Jahr 250'000 Franken vorgesehen.
Mit der Anpassung der Sprayereiverordnung wurde am 24. Januar 2017 das Verfahren der Aktion aus submissionsrechtlichen Bedenken so geändert, dass der freie Markt bei der Vergabe der Reinigungsaufträge ungehindert spielen kann. Das Verfahren ist einfach. Hausbesitzerinnen oder Hausbesitzer mit versprayter Fassade entscheiden, welchen Malerbetrieb oder Steinbearbeiter sie mit deren Reinigung beauftragen. Sobald die Abrechnung des Betriebs vorliegt, können sie innert eines Monats bis zu 80 Prozent ihrer Ausgaben vom Tiefbauamt zurückfordern. Das dafür notwendige Gesuch lässt sich online unter www.tiefbauamt.bs.ch/spray-out einreichen. Gesuchsformulare sind auch bei der Sauberkeitshotline unter 061 385 15 15 erhältlich. Das neue Verfahren gewährleistet, dass jeder Betrieb, unabhängig zum Beispiel von einer Mitgliedschaft in einem Verband, von der Aktion berücksichtigt werden kann.
Hinweise
Medienmitteilung über die Einführung des neuen Verfahrens vom 24.01.2017: www.bvd.bs.ch/news/2017-01-24-mm-67434.html
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