Bildungsraum Nordwestschweiz findet Akzeptanz
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Aargau Basel-Landschaft Basel-Stadt und Solothurn -- Die Bildungsdirektoren der Kantone Aargau Basel-Landschaft Basel-Stadt und Solothurn ziehen ein positives Fazit aus der erfolgten vierkantonalen Konsultation. Die Schaffung eines gemeinsamen Bildungsraums wird grösstenteils befürwortet. Der Regierungsausschuss beantragt daher den Kantonsregierungen die Ausarbeitung eines Staatsvertrags. Die Primarschule soll vollständig die Sekundarschule weitgehend harmonisiert werden. Die Ausgestaltung des Staatsvertrags soll die Umsetzung der nationalen Vorgaben und die Qualitätsentwicklung ins Zentrum stellen und in wichtigen Aspekten den in der Konsultation formulierten Vorbehalten Rechnung tragen.
Angesichts der bildungs- und staatspolitischen Tragweite des Projekts Bildungsraum Nordwestschweiz haben die vier Kantonsregierungen im Mai 2007 eine vierkantonale Konsultation über den Grundsatz lanciert. Die Bildungsdirektoren der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn, die Regierungsräte Rainer Huber, Urs Wüthrich-Pelloli, Christoph Eymann und Klaus Fischer, haben die Konsultation ausgewertet. Die Resultate zeigen, dass die Vorteile eines Bildungsraums in den vier Kantonen einleuchten und eine Zusammenarbeit auf Basis eines Staatsvertrags allgemein auf Zustimmung stösst.
Inhalte eines Staatsvertrags
Entsprechend den Ergebnissen der Konsultation soll sich ein Staatsvertrag auf Zielsetzungen konzentrieren, die die inhaltliche Harmonisierung und Qualitätsentwicklung der vier Schulsysteme betreffen. Vorgesehen wird die Ausrichtung des Bildungsraums auf den Grundsatz der integrativen Bildung. Die Kantone sollen die Verpflichtung eingehen, Lehrpersonen gute Rahmenbedingungen für den Umgang mit der Diversität und für die individuellen Förderung der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten. Unter diesen Voraussetzungen soll auch das Begabungsförderungsprogramm „Bereichern und Beschleunigen“ entwickelt werden. Vorgesehen werden weiter eine gemeinsame Stundentafel für die Volksschule, eine Abstimmung der Selektionsverfahren und -instrumente, Leistungstests, ein gemeinsamer Volksschulabschluss sowie eine vertiefte Zusammenarbeit auch auf der Sekundarstufe II.
Gemeinsame Neugestaltung der Primarschule und Einführung von Tagesstrukturen
Die Primarschule, die gemäss nationalen Vorgaben neu acht Jahre dauern wird, soll nach einem gemeinsamen Modell ausgestaltet werden. Dazu soll auch das Modell der Eingangsstufe (Grund- oder Basisstufe) gemeinsam gewählt werden. Die vier Bildungsdirektoren sehen vor, dass die Entscheidungsgrundlagen bis im Frühling 2008 vorliegen und das Modell der Eingangsstufe zusammen mit dem Staatsvertrag in die Vernehmlassung geschickt werden kann. Für die in allen vier Kantonen vorgesehene Einführung von bedarfsorientierten Tagesstrukturen sollen gemeinsam Qualitätsstandards ausgearbeitet werden.
Inhaltliche und zeitliche Harmonisierung der Sekundarstufe I
Die Ergebnisse der Konsultation zeigen, dass die Ausgangslage der vier Kantone bezüglich der Ausgestaltung der Sekundarstufe I zu unterschiedlich ist, um auf Anhieb eine vollständige Vereinheitlichung zu erreichen. Dennoch sind wesentliche Schritte zu einer Harmonisierung möglich. So hat die Konsultation als wichtiges Resultat ergeben, dass in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, in denen die Sekundarschule neu gestaltet werden muss, die Struktur acht Jahre Primarschule, drei Jahre Sekundarstufe I und vier Jahre Sekundarstufe II hohe Akzeptanz findet. In Solothurn erfolgt der Übertritt ins Gymnasium in der Regel bereits nach zwei Jahren, was in den drei anderen Kantonen als individuell möglicher Weg vorgesehen wird. In allen vier Kantonen soll eine inhaltliche Harmonisierung und eine hohe Durchlässigkeit zwischen den Leistungszügen erreicht werden. Bestehen bleibt die unterschiedliche Ausgangslage der Kantone in Bezug auf die Anzahl von Leistungszügen (zwei resp. drei). Dieser Unterschied kann jedoch dank der vorgesehenen inhaltlichen Harmonisierung minimiert werden. Damit ist die Mobilität gewährleistet.
Zusammenarbeit auch auf der Sekundarstufe II
Die Resultate der Konsultation zeigen, dass eine vierjährige Dauer des Gymnasiums unbestritten ist. Die Bildungsdirektoren sehen weiter vor, den Schulbesuch über die Kantonsgrenzen hinweg verstärkt zu ermöglichen. Verfahren und Standards für die Mittelschulabschüsse sollen gemeinsam weiterentwickelt werden. Im Berufsschulbereich wird insbesondere eine gemeinsame Umsetzung von Bundesvorgaben vorgesehen. Für den Berufsbildungsbereich wie für die Mittelschule soll die Begabungsförderung verstärkt werden.
Aufgenommene Kritikpunkte
Negative Stellungnahmen und Vorbehalte, die in der Konsultation geäussert worden sind, betreffen einzelne Aspekte und können im Wesentlichen berücksichtigt werden. So soll das vorgesehene Begabungsförderungsprogramm so ausgestaltet werden, dass es dem Grundsatz der integrativen Bildung entspricht und nicht auf Kosten der Funktionsfähigkeit der Regelklasse geht. Die Schule soll nicht komplizierter werden oder schwieriger führbar werden. Bei der Umsetzung des Staatsvertrags soll Rücksicht auf die unterschiedliche Ausgangslage der Kantone genommen werden: Zeitpunkt und Art der Umsetzung werden von der jeweiligen kantonalen Gesetzgebung bestimmt. Um die parlamentarische Mitwirkung zu gewährleisten, soll der Staatsvertrag ein eigentliches parlamentarisches Controlling vorsehen. Damit können die Parlamente planungsverbindliche Vorgaben für die Weiterentwicklung festlegen. Den Forderungen nach Transparenz über die Konsequenzen des Bildungsraums wollen die Bildungsdirektoren der Nordwestschweiz damit Rechnung tragen, dass sie ein Gesamtpaket zu den anstehenden Bildungsreformen in die Vernehmlassung schicken. Dieses Paket soll die Vorlage zur Ratifizierung der beiden gesamtschweizerischen Konkordate HarmoS und Sonderpädagogik, die Vorlage zur Ratifizierung des Staatsvertrags Bildungsraum und vor allem auch die dazu nötigen kantonalen Gesetzesanpassungen und Finanzplanungen umfassen.
Ergebnisse der Gespräche mit der Interparlamentarischen Kommission und den Interessensvertretungen der Lehrpersonen
Die Bildungsdirektoren haben ihre Schlussfolgerungen aus der Konsultation vorgängig mit der von den vier Kantonsparlamenten eingesetzten Interparlamentarischen Kommission besprochen. Der Regierungsausschuss durfte zur Kenntnis nehmen, dass die Interparlamentarische Kommission die Erarbeitung eines Staatsvertrags unterstützt. Die Rückmeldungen der Kommission sollen für die weitere Arbeit berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Ergebnisse des Gesprächs mit Delegationen der Interessensvertretungen der Lehrpersonen der vier Kantone.
Weiteres Vorgehen
Die Bildungsdirektoren haben den vier Kantonsregierungen Antrag zur Erarbeitung eines Staatsvertrags gestellt. Ein Entscheid der Regierungen darüber, ob und in welcher Form ein Staatsvertrag erarbeitet werden soll, ist für Ende Januar 2008 geplant. Eine Vernehmlassung zu einem Staatsvertrag könnte im besten Fall Ende 2008 erfolgen.
Weitere Auskünfte
Erziehungsdepartement
Öffnungszeiten
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr