Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Bildungsraum Nordwestschweiz<br> Regierungen streben gemeinsames Bildungssystem an

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Kantone Aargau Basel-Landschaft Basel-Stadt und Solothurn erreichen den Durchbruch.<br> Gemeinsame Medienmitteilung des Departements Bildung Kultur und Sport des Kantons Aargau der Bildungs- Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt und des Departements Bildung und Kultur des Kantons Solothurn -- Die Regierungen der Kantone Aargau Basel-Landschaft Basel-Stadt und Solothurn beabsichtigen eine gemeinsame Weiterentwicklung ihrer Bildungssysteme. Die Wahl der Schuleingangsstufe (Grund- oder Basisstufe) die Einführung von Tagesstrukturen sowie die pädagogische Umsetzung interkantonaler Vorgaben soll gemeinsam erfolgen. Kinder und Jugendliche sollen so gefördert werden dass Lerntempo und Spezialisierungen ihren individuellen Fähigkeiten entsprechen. Die drei Kantone Aargau Basel-Landschaft und Basel-Stadt wollen zudem die Sekundarstufe I gemeinsam ausgestalten. Die Zusammenarbeit der vier Kantone soll institutionalisiert werden.

Unter allen Kantonen weisen die vier Nachbarkantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn die grössten Unterschiede der Schulsysteme auf. Um sicher zu stellen, dass diese Strukturdifferenzen bei der Umsetzung der nationalen Harmonisierungsvorgaben ausgeglichen werden, haben sich die vier Regierungen zu einem weit reichenden Schritt entschieden.

Historische Chance nutzen

Die Regierungen wollen im Rahmen der nationalen Vorgaben ein gemeinsames Bildungssystem entwickeln und so den Bildungsraum Nordwestschweiz realisieren. Sie verfolgen dieses Ziel im Wissen darum, dass es von jedem der beteiligten Kantone die Bereitschaft zu einer wesentlichen Umsteuerung seiner bisherigen kantonalen Politik verlangt. Vor 20 Jahren, als in der Nordwestschweiz aufgrund der damals anstehenden Strukturreformen in den Kantonen Basel- Stadt und Bern das letzte Mal eine Harmonisierung versucht wurde, hat man diese politische Konsequenz gescheut. Nun bieten die erforderlichen Anpassungen an nationale Strukturvorgaben eine neue Chance. Angesichts der Erwartungen der Bevölkerung, die bei jeder sich bietenden Gelegenheit unmissverständlich alle Harmonisierungsbestrebungen unterstützt hat, und angesichts des Gewinns, den ein gemeinsamer Bildungsraum für die vier Nordwestschweizer Kantone bedeutet, sind die vier Regierungen entschlossen, diese historische Chance zu nutzen.

Eckwerte des gemeinsamen Bildungssystems

Das von den Regierungen entwickelte gemeinsame Schulmodell zielt darauf ab, die Interessen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler optimal zu fördern. Dazu ist eine Abkehr von einer auf Strukturfragen fixierten Sichtweise notwendig. Das vorgesehene Konzept zielt darauf ab, dass Kinder und Jugendliche ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen folgend künftig ihre Lernkarriere in unterschiedlichem Tempo absolvieren und sie inhaltlich individuell anreichern können. Der Maturitätsabschluss soll so bereits ab Alter 17 Jahre möglich sein. Dazu sind nicht nur flexible Strukturen notwendig, sondern auch pädagogische und didaktische Konzepte sowie Stundentafeln, die eine individuelle Förderung und Bereicherung erlauben. Ebenso sind Instrumente vorgesehen, die gerechte und transparente Übertrittsverfahren von einer Stufe in die andere gewährleisten.

Die vier Regierungen beabsichtigen daher, namentlich folgende Entwicklungen gemeinsam zu realisieren:

  1. Das Begabungsförderungsprogramm "Bereichern und Beschleunigen" auf Basis einer achtjährigen Primarstufe (inklusive Eingangsstufe), einer mit den nationalen Vorgaben kompatiblen Sekundarstufe I und eines vierjährigen Gymnasiums.
  2. Thematische Spezialangebote, die Kinder und Jugendliche ihren Interessen entsprechend wählen können, darin eingeschlossen spezifische Angebote der Begabtenförderung im Gymnasium und in der Berufsbildung auf Hochschulniveau.
  3. Die Eingangsstufe (Grund- oder Basisstufe).
  4. Blockzeiten und ein flächendeckendes, für die Schülerinnen und Schüler freiwilliges Angebot an Tagesstrukturen nach gemeinsamen Standards.
  5. Eine gemeinsame Lern- und Zeitorganisation zur pädagogischen Umsetzung der interkantonalen Vorgaben und zur Unterstützung der Einführung des neuen Modells "Beschleunigen und Bereichern" (Projekt Lernen 21+).
  6. Gemeinsame Leistungstests und Anforderungsprofile.
  7. So weit möglich vereinheitlichter Volksschulabschluss und gleiche Übertrittsverfahren.

Die Regierungen sehen mit diesen Massnahmen vor, die Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz, die im Fachhochschulbereich bereits etabliert ist, auf alle Stufen des Bildungssystems auszuweiten.

Gemeinsame strukturelle Ausgestaltung der Sekundarstufe I in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt

Die vier Regierungen berücksichtigen bei der Entwicklung des gemeinsamen Bildungsraums, dass ihre Ausgangslage für die Entwicklung der Sekundarstufe I unterschiedlich ist: Während der Kanton Solothurn die Sekundarstufe I bereits so ausgestaltet hat, dass sie den nationalen Vorgaben des HarmoS-Konkordats entspricht, müssen die Kantone Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt diese Anpassung erst noch leisten. Diese drei Regierungen wollen daher auch diese Schulstufe gemeinsam ausgestalten. Die Sekundarstufe I soll eine möglichst hohe Durchlässigkeit aufweisen und den Jugendlichen die Wahl für den berufsbildenden und den allgemeinbildenden Weg zum gleichen Zeitpunkt ermöglichen. Dazu ist es notwendig, dass die Sekundarstufe I grundsätzlich für alle Jugendlichen drei Jahre dauert (mit individuellen Beschleunigungsmöglichkeiten für leistungsfähige Jugendliche) und in zwei Leistungszügen und Niveaugruppen unter einem Dach geführt wird. Vierkantonal definierte Abschlussniveaus und Übertrittsverfahren gewährleisten die Durchlässigkeit im Bildungsraum Nordwestschweiz.

Institutionalisierung der Zusammenarbeit

Die Regierungen sind sich bewusst, dass die Realisierung dieses Konzepts – je nach kantonalem Fahrplan - nur langfristig möglich ist. Denn die vier Kantone haben je eine unterschiedliche Ausgangslage und sind heute teilweise bereits verschieden eingespurt, was die Umsetzung der nationalen Vorgaben des Harmos-Konkordats anbelangt. Eine sofortige Harmonisierung ist daher nicht möglich. Daher soll nach dem Prinzip der Konvergenz eine schrittweise Angleichung erfolgen: Jede künftige bildungspolitische Entwicklung soll fortan in Richtung auf die gemeinsam definierten Zielsetzungen erfolgen.

Um diesen Prozess zu ermöglichen, sehen die Regierungen neben einer pädagogischen Strategie mit langfristigen Harmonisierungszielen auch eine organisatorische Strategie vor: Diese definiert gemeinsame Abläufe und sieht zwei vierkantonale Gremien vor. Damit wird eine gemeinsame Entwicklung und auch die gemeinsame Nutzung der vorhandenen Ressourcen und Kapazitäten sicher gestellt. Der bereits für die FH Nordwestschweiz bestehende Regierungsausschuss soll für die vier Kantone die Planungsarbeit übernehmen und Empfehlungsfunktion erhalten. Die Gesetzgebung selbst bleibt Sache der einzelnen Kantone. Besondere Sorgfalt soll zudem der parlamentarischen Aufsicht und Mitwirkung geschenkt werden. Als gemeinsames Aufsichtsorgan wird eine Interparlamentarische Bildungskommission vorgesehen.

Warum ein Bildungsraum Nordwestschweiz?

Die Reichweite und der Umfang der anstehenden Reformprojekte bedeuten für jeden der vier Kantone einen Kraftakt. Dieser ist nur sinnvoll zu bewältigen, wenn die vorhandenen Kompetenzen gebündelt, Ressourcen gemeinsam genutzt und generell die notwendigen Entwicklungsarbeiten statt vier Mal nur ein Mal geleistet werden. Zudem ist die Interessenlage in den vier Nordwestschweizer Kantonen ähnlich: Es besteht Handlungsbedarf in Bezug auf die nationalen Harmonisierungsvorgaben, die Erfahrungen in der Zusammenarbeit im Fachhochschulbereich sind positiv und mit der gemeinsamen Pädagogischen Hochschule steht eine Institution für die Weiterentwicklung des Bildungssystems zur Verfügung. Die Regierungen sind überzeugt, dass nur eine gesamtregional optimale, gut in die übrige Schweiz eingebettete Lösung die notwendigen Voraussetzungen für die weitere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung der Nordwestschweiz schafft. Die Zusammenarbeit im Fachhochschulbereich hat gezeigt, welches Potenzial die vier Kantone in die Waagschale werfen können, wenn sie sich gemeinsame politische Ziele setzen und wenn sie bereit sind, ihre Ressourcen im Interesse einer gesamtregional optimalen Lösung gemeinsam einzusetzen.

Aufbau auf der erfolgreichen Fachhochschulfusion

Grundlage für die jetzt vorgesehene weit reichende Zusammenarbeit im Bildungsbereich sind die positiven Erfahrungen der vier Kantone im Zusammenhang mit der Fachhochschulentwicklung. Den vier Kantonen ist es 2005 gelungen, ihre sechs Fachhochschulen zu einer einzigen Fachhochschule – der FH Nordwestschweiz - zusammen zu führen und dabei einschneidende Standortkonzentrationen zu realisieren. Die gemeinsame Institution ist seither erfolgreich gestartet. Der Staatsvertrag, auf dem die Fusion beruht, institutionalisiert vierkantonale Zusammenarbeitsformen wie den Regierungsausschuss und die Interparlamentarische Kommission FHNW. Diese neuen Zusammenarbeitsformen und das Vertrauensverhältnis, das mit dem geglückten Fusionsprozess zwischen den Behörden und Verwaltungen der vier Kantone entstanden ist, bilden die tragende Basis für die nun vorgesehenen weiteren Schritte.

Konsultation der Parlamente vor Erarbeitung eines allfälligen Staatsvertrags

Die Regierungen wollen das vorgesehene Schulmodell und die Organisation der Zusammenarbeit in einem Staatsvertrag regeln. Angesichts der Tragweite dieses Vorhabens findet nun zunächst eine Konsultationsrunde statt, in der bis Ende September 2007 die Parlamente, die in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt bestehenden Bildungs- resp. Erziehungsräte sowie nach kantonalen Gepflogenheiten weitere wichtige Anspruchsgruppen die Möglichkeit erhalten, zum vorliegenden Konzept Stellung zu nehmen. Aufgrund der Resultate dieser Konsultation entscheiden die vier Regierungen anschliessend, ob eine tragfähige Basis für eine staatsvertragliche Regelung besteht. Ein allfälliger Staatsvertrag wird in der ersten Hälfte 2008 in den vier Kantonen in die Vernehmlassung geschickt.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Rainer Huber, Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau, Tel. 079 757 72 80 (ruft zurück) Regierungspräsident Urs Wüthrich-Pelloli, Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Tel. 061 925 50 51 Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Tel. 061 267 84 41 Regierungsrat Klaus Fischer, Departement Bildung und Kultur des Kantons Solothurn, Tel. 032 627 29 86

Erziehungsdepartement

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Leimenstrasse 1
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr