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Revision der Maturitätsbestimmungen

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Das Erziehungsdepartement Basel-Stadt unterstützt die vom Bund und von der Erziehungsdirektorenkonferenz angestossene Revision des Maturitätsanerkennungsreglements.

1995 haben der Bundesrat und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungs¬direktoren (EDK) die heute gültige Maturitätsanerkennungsregelung (MAR 95) in Kraft gesetzt. Seit 1997 gelangen die neuen Vorschriften über die Inhalte, Angebote und Abschlüsse der Gymnasien im Kanton Basel-Stadt zur Anwendung.

Im Grossen und Ganzen ist die neue Regelung auf ein positives Echo gestossen. Einzelne Bestimmungen waren indessen schon bald einer gewissen Kritik ausgesetzt. Der Bundesrat und die EDK haben deshalb die neue Matur einer Evaluation unterzogen und eine Arbeits¬gruppe eingesetzt, um Revisionsvorschläge auszuarbeiten. Diese Vorschläge wurden im November und Dezember 2006 einer Vernehmlassung bei den Kantonen unterzogen.

Das Erziehungsdepartement (ED) des Kantons Basel-Stadt hat sich zu den wichtigsten Revisionsvorhaben wie folgt geäussert:

Naturwissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften
Das MAR 95 hat die Fächer Biologie, Chemie und Physik zum Fachbereich Naturwissen¬schaften zusammengelegt. Die drei Fächer zählten damit nur noch je zu einem Drittel. Das ED stimmt dem Vorschlag zu, die drei Fächer wieder einzeln und damit voll zu zählen und auch deren Anteil an der gesamten Unterrichtszeit etwas zu erhöhen. Eine höhere Gewich¬tung der Naturwissenschaften innerhalb der gymnasialen Bildung ist gerade auch in Region Basel mit ihrem hohen Bedarf an Naturwissenschafterinnen und Naturwissenschaftern in Forschung und Wirtschaft eine erwünschte Entwicklung. Das ED legt in seiner Stellung¬nahme Wert auf die Feststellung, dass die Auftrennung des Bereichs Naturwissenschaften nicht auf Kosten der Interdisziplinarität gehen darf. Als Konsequenz ergibt sich auch die Notwendigkeit, den Bereich Geistes- und Sozialwissen¬schaften wieder aufzutrennen. Das ED unterstützt, dass die Fächer Geschichte, Geographie sowie Wirtschaft und Recht wieder je einzeln und damit voll zählen.

Philosophie und Informatik
Das ED unterstützt den Vorschlag, den Kantonen die Möglichkeit einzuräumen, neu Philosophie als Grundlagenfach und Informatik als Ergänzungsfach führen zu kön¬nen.

Aufwertung der Maturaarbeit
Die Einführung der Maturaarbeit ist wohl die wichtigste und erfolgreichste Innovation des MAR 95. Die Schülerinnen und Schüler engagieren sich in überdurchschnittlichem Mass für diese Arbeit. Titel und Bewertung werden ins Maturzeugnis aufgenommen. Die Bewertung zählt heute aber nicht für das Bestehen der Matur. Der Revisionsvorschlag will dies ändern: Die Note für die Maturaarbeit soll für das Bestehen der Matur mitzählen. Dieser Vorschlag findet bei den baselstädtischen Gymnasien etwa gleich viele Befürworter wie Gegner. Das ED gewichtet die Argumente für den Revisionsvorschlag etwas höher und stimmt ihm zu. Für ein Mitzählen der Note für die Maturaarbeit sprechen: Die Maturaarbeit ist in besonderer Weise geeignet, die Studierfähigkeit zu fördern und zu prüfen. Die Schülerinnen und Schüler liefern mit der Maturaarbeit nicht selten ihre beste Arbeit während ihrer Schulzeit ab. Das spricht dafür, der Maturaarbeit mehr Gewicht beizumessen. Gegen ein Mitzählen sprechen: Das Verfassen der Maturaarbeit erfolgt weitgehend ausser¬halb der Unterrichtszeit. Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die in ihrem Umfeld auf fach¬liche Unterstützung zählen können, sind im Vorteil. Ausserdem besteht die Gefahr, dass eine stärkere Gewichtung der Maturaarbeit die Risikobereitschaft sinkt, mit der Maturaarbeit unkonventionelle Pfade zu beschreiten.

Doppelte Gewichtung der Noten in Deutsch, in Mathematik und im Schwerpunktfach
Das ED lehnt diesen Vorschlag ab. Die moralisierende Differenzierung in bedeutende Fächer mit doppelter Gewichtung und unbedeutendere mit einfacher Gewichtung ist ein Rückschritt in ein hierarchisches Verständnis der Bildungsinhalte und desavouiert eine Kernidee des MAR.

Das ED regt in seiner Stellungnahme ausserdem an, die Regelung über die doppelte Kom¬pensation der ungenügenden Noten zu überprüfen: Das MAR verlangt, dass die Schülerinnen und Schüler ungenügende Noten doppelt kompensieren müssen. Diese Regelung schafft problematische Anreize, indem sie signalisiert, dass das Vermeiden von ungenügenden Noten wichtiger ist als das Erreichen von guten und sehr guten Noten. Das ist auf dem Hin¬tergrund des Ziels, exzellente Leistungen zu fördern, ein problematisches Zeichen.

Weitere Auskünfte

Hans Georg Signer, Telefon +41 (0)61 267 56 30 Leiter Ressort Schulen, Erziehungsdepartement Basel-Stadt

Erziehungsdepartement

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