Deutschförderung für Dreijährige
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Das Projekt ist bis Ende Oktober 2008 in Vernehmlassung -- Der Regierungsrat hat das Erziehungsdepartement damit beauftragt den Projektbericht «Mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten» in eine dreimonatige Vernehmlassung zu schicken. Im 23 Seiten umfassenden Bericht werden auch die rechtlichen Aspekte des Projekts ausführlich dargestellt. Die Vernehmlassung hat am 1. August 2008 begonnen.
Dem Projektbericht «Mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten» liegt die Frage zugrunde, wie die Bildungschancen von benachteiligten Kindern aus fremdsprachigen und bildungsfernen Milieus verbessert werden können. Das Projekt sieht vor, Kinder mit wenigen oder keinen Deutschkenntnissen bereits vor dem Kindergarten auf spielerische Art sprachlich zu fördern, damit sie ihre Schullaufbahn mit ähnlich guten Chancen beginnen können wie ihre Altersgenossinnen und Altersgenossen aus deutschsprachigen und bildungsnahen Familien.
Alle im Kanton wohnhaften Kinder sollen beim Eintritt in den Kindergarten über möglichst gute Deutschkenntnisse verfügen. Kinder mit keinen oder sehr wenigen Kenntnissen in der deutschen Sprache können deshalb vom Kanton zur Teilnahme an einer sprachlichen Frühförderung verpflichtet werden. Die erworbenen Deutschkenntnisse sollen den Kindern die Integration im Kindergarten ab dem ersten Tag erleichtern. Langfristig soll die Massnahme einen Beitrag zu besseren und höherwertigen Schulabschlüssen sowie zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit leisten.
Mit einem flächendeckenden Selektionsverfahren sollen Sprachstand und Sprachgebrauch ermittelt werden. Kinder mit keinen oder ungenügenden Deutschkenntnisse werden verpflichtet, im Jahr vor dem Kindergarten eine Spielgruppe oder ein Tagesheim mit integrierter Sprachförderung an mindestens zwei Vor- oder Nachmittagen zu besuchen. Weil bereits ein grosses privates Angebot besteht, soll auf den Aufbau eines staatlichen Frühkindergartens verzichtet werden. Für die Betreuungspersonen wird eine Weiterbildung konzipiert. Das Obligatorium kann eingeführt werden, sobald das bestehende Angebot qualitativ und quantitativ genügend ausgebaut ist. Dies ist frühestens 2013 der Fall.
Zur Stellungnahme eingeladen sind nebst Politik und Gesellschaft auch Spielgruppenleiterinnen, Träger von Tagesheimen, Tagesfamilien, die Kindergärten, Primarschulen sowie Eltern- und Migrantenvereine. Die Vernehmlassung steht allen Interessierten zur Rückmeldung offen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Oktober 2008.
Die sprachliche Frühförderung ist nur eine von mehreren Massnahmen zur Verbesserung der Lebenschancen benachteiligter Kinder. Der Regierungsrat hat sich neben dem erwähnten Bericht auch mit einem umfassenden Konzept zur Frühförderung von Kindern befasst, das eine interdepartementale Arbeitsgruppe vorgelegt hat. Weitere Themen im Frühbereich sind unter anderem die Früherkennung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen und die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern.
Hinweise
Vernehmlassungsunterlagen
Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf dem kantonalen Bildungsserver eduBS unter www.edubs.ch/die_schulen/konsultationen_vernehmlassungen erhältlich.
Informationen zum Projekt
Informationen zum Projekt «Mit ausreichenden Deutschkenntnissen in den Kindergarten» sind auf dem kantonalen Bildungsserver eduBS unter www.edubs.ch/die_schulen/schulen_bs/sprachliche-fruehfoerderung erhältlich.
Weitere Auskünfte
Erziehungsdepartement
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