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Die Bedeutung des neuen Integrationsgesetzes für die Sprachförderung in Basel-Stadt

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Gemeinsame Medienmitteilung des Sicherheitsdepartementes Basel-Stadt Integration Basel und des Erziehungsdepartementes Basel-Stadt Ressort Schulen -- Das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene kantonale Integrationsgesetz verpflichtet Basel-Stadt ein bedarfsgerechtes Angebot an Sprach- und Integrationskursen bereitzustellen. Die neue Fachstelle Erwachsenenbildung des Erziehungsdepartements Basel-Stadt beurteilt und finanziert entsprechende Projekte zur Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten.

Seit Anfang 2008 sind das kantonale Integrationsgesetz sowie auf Bundesebene das Ausländergesetz (AuG), das Asylgesetz (AsylG) und die Integrationsverordnung (VIntA) in Kraft. Neu muss Basel-Stadt Sprach- und Integrationskurse anbieten und die Bevölkerung darüber informieren. Bei erheblichen Integrationsdefiziten können Migrantinnen und Migranten im Rahmen einer Integrationsvereinbarung zu einem Sprach- oder Integrationskurs verpflichtet werden. Die Abteilung «Integration Basel» des Sicherheitsdepartements wird Medien und Öffentlichkeit demnächst darüber informieren.

Die neuen gesetzlichen Grundlagen erfordern eine neue Koordination der Integrationsprojekte im Kanton und ein neues Schwerpunktprogramm 2008 bis 2011 des Bundesamts für Migration. Gefördert werden Projekte in den Schwerpunkten Sprache und Bildung (Information, Kommunikation, Quartierentwicklung), Integrationsfachstellen und Modellvorhaben. Auch vorläufig aufgenommene Personen aus dem Asylbereich und Flüchtlinge erhalten Zugang zu den Projekten.

Aufgaben, Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen Bund und Kanton werden neu geregelt. Der Kanton ist seit 1. Januar 2008 für die Prüfung, Steuerung und Finanzierung der Integrationsförderung zuständig. Der Integrationskredit des Bundes wird an die Kantone ausgerichtet. «Integration Basel» des Sicherheitsdepartements hat dazu eine Koordinationsstelle eingerichtet. Sie fungiert als Triagestelle, bei der die Projekte gemäss Förderschwerpunkt eingereicht und zur Beurteilung an die dafür zuständigen Fachstellen weitergeleitet werden. Die Sprachförderung wird im neuen Schwerpunktprogramm zentral gewichtet.

Die ebenfalls seit Anfang Jahr bestehende «Fachstelle Erwachsenenbildung» des Erziehungsdepartements beurteilt und finanziert Projekte zur Sprachförderung von Migrantinnen und Migranten des Kantons Basel-Stadt und stellt das für die Umsetzung des Integrationsgesetzes erforderliche niederschwellige Kursangebot sicher. Das neu erarbeitete «Konzept zur integrativen Sprachförderung von Migrantinnen und Migrantinnen im Kanton Basel-Stadt» soll den Spracherwerb der Migrantinnen und Migranten mit konkretem Nutzen für die Behörden und die Basler Bevölkerung koppeln und auch bildungsungewohnten Menschen zielgerichtetes Lernen ermöglichen. Für alle Migrantinnen und Migranten bilden Deutschkenntnisse die Grundlage für eine frühzeitige, zielgerichtete und wirksame Integrationsförderung.

Gesetzt wird auf optimierte Beratung der Fremdsprachigen in Bezug auf ihre Deutschkurswahl, eine vermehrt inhaltlich ausgerichtete Veränderung der Angebote und auf gute Dokumentation der erbrachten Leistungen. Im Problemfall können Migrantinnen und Migranten erstmalig zu Deutschkursbesuchen verpflichtet werden. Das über viele Jahre gewachsene Angebot verschiedenster professioneller Privatschulen, subventionierter grosser Institutionen und Kleinstanbieter ist breit und deckt die Bedürfnisse der Deutschlernenden bereits zu einem guten Teil ab, ist aber besser zu vernetzen. Zu behebende Angebotslücken bestehen vor allem bei neuzugezogenen und schon lange hier wohnhaften Migrantinnen und Migranten, die über eher geringe Bildung und (noch) geringe Deutschkenntnisse verfügen und nicht zuletzt dadurch überdurchschnittlich häufig unter finanziellen und sozialen Schwierigkeiten leiden.

Angestrebt wird eine Verknüpfung von bereits Bestehendem mit Neuem, das bisherige Angebot soll bedarfsorientierter und übersichtlicher ausgerichtet werden. Entwicklungsarbeiten werden dabei mit den Beteiligten gemeinsam angegangen. Schwerpunkte bilden Beratung, inhaltlich ausgerichtete Kurse sowie eine neue Ausrichtung der Kursbestätigungen.

Hinweise

Weiterführende Informationen
Kantonales Integrationsgesetz:
www.welcome-to-basel.bs.ch

Ausländergesetz (AuG), Asylgesetz (AsylG) und Integrationsverordnung (VIntA):
www.bfm.admin.ch

Weitere Auskünfte

Fleur Jaccard, Telefon +41 (0)61 267 44 54 «Integration Basel» Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Silvia Bollhalder und Teresa Tschui, Telefon +41 (0)61 267 45 81 Fachstelle Erwachsenenbildung Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt

Erziehungsdepartement

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