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Die Bildungsdirektoren der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt entgegnen den Falschaussagen von Nationalrat Caspar Baader (SVP) in telebasel vom 23. September 2011

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

NR Caspar Baader hat mit seinem Abstimmungsverhalten über Bundessubventionen für die Universität dieser und auch den beiden Trägerkantonen geschadet. Nun versucht er, sich mit Falschaussagen zu rechtfertigen. Wir sehen uns veranlasst, gegen diese öffentlich getätigten Behauptungen Stellung zu beziehen. NR Baader greift allein das Erziehungsdepartement des Kantons Basel-Stadt an, dabei sind die Universität Basel, der Kanton Basel-Stadt und der Kanton Basel-Landschaft zusammen mit drei weiteren Kantonen gleichermassen vom unkorrekten Vorgehen des Bundes betroffen. Das Stimmverhalten von NR Baader hat objektiv auch dem Kanton Basel-Landschaft als Mitträger der Universität geschadet. NR Baader kannte die Folgen; er war sowohl im Juni wie im September eingehend von den Bildungsdirektoren informiert worden.

Zu den einzelnen unrichtigen Aussagen:

Falschaussage 1: „Es geht um ein rein buchhalterisches Problem des Kantons Basel-Stadt ohne Finanzfolgen / die Universität verliert kein Geld“
Die Universität wird im Jahr 2012 eine Forderung von rund CHF 75 Mio. in ihren Büchern führen. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bevorschussen davon in Form eines Darlehens je CHF 30 Mio. Diese Beiträge sind korrekt und periodengerecht verbucht, in Erwartung, dass der Bund kein Beitragsjahr auslässt – unbesehen, ob in einem synchronisierten oder nicht synchronisierten Zahlungsmodus. Der Bund wird im Auszahlungsjahr 2012 das Beitragsjahr 2011 auszahlen. Im Jahr 2013 will er das Beitragsjahr 2013 auszahlen. Die Subvention des Beitragsjahrs 2012 entfällt damit ersatzlos – für alle Universitäten. Diese Tatsachen können der BFI-Botschaft des Bundesrats vom 3. Dezember 2010 unter Ziffer 2.2.2 entnommen werden. Sie sind unbestreitbar. Mit dem Hinweis, dass in jedem Jahr eine Zahlung fliesst, wird versucht, die Subventionsstreichung für das Beitragsjahr 2012 zu verharmlosen.

Falschaussage 2: „Basel-Stadt will, dass die Universität Basel eine doppelte Auszahlung erhält“
Diese Behauptung ist vollkommen unverständlich. Der Antrag Malama, gegen den NR Baader gestimmt hat, verlangt jedenfalls nichts dergleichen. Sein Wortlaut ist: „Die Jahresbeiträge nach dem UFG [Universitätsförderungsgesetz] werden wie bisher jeweils im Jahr nach dem Beitragsjahr ausbezahlt. Eine Änderung des bisherigen Auszahlungsmodus erfolgt erst, wenn sich Bundesrat und alle Hochschulkantone auf eine Vorgehensweise geeinigt haben, die einen Vermögensverlust der Kantone vermeidet“. Dieser Antrag verlangt nichts anderes, als das, was der Bundesrat sowohl in den Parlamentsdiskussionen wie in den Medien verkündet hat. Allerdings weigert sich der Bundesrat, dies verbindlich zuzusichern, weshalb er auch diesen Antrag abgelehnt hat. Wie gesagt agieren hier nicht der Kanton Basel-Stadt allein, sondern fünf Kantone. Die fünf Kantone verlangen keine doppelte Auszahlung, diese Behauptung ist bereits falsch in der Botschaft des Bundesrats. Die fünf Kantone verlangen – wie bereits 2000 alle Universitätskantone – eine Weiterführung des bisherigen Systems, bis der Bund glaubwürdig zu seiner Verpflichtung steht, auch für das Beitragsjahr 2012, Bundessubventionen gemäss Universitätsförderungsgesetz (UFG) zu zahlen. Solange der Bund mit seinen Auszahlungen ein Jahr nachhinkt, kann von einer doppelten Zahlung oder doppelten Vereinnahmung ohnehin nicht die Rede sein. Der Bund würde - wenn schon - eine geschuldete Rate nachzahlen, aber das wird ja gar nicht verlangt.

Falschaussage 3: „Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft fordern eine rechtsungleiche Behandlung der Universität Basel“
Basel-Stadt und Basel-Landschaft fordern zusammen mit den Kantonen Freiburg, Neuchatel und Waadt, dass das bisherige System weitergeführt wird, bis der Bund für die berechtigten periodengerecht eingestellten Forderungen dieser Kantone eine glaubwürdige Anerkennung formuliert. Das Beitragsjahr 2012 soll in den Büchern aller zehn Hochschulkantone auf gleiche Weise figurieren können, unbesehen ob sie sie periodengerecht abgrenzen oder nicht. Es wird keine rechtsungleiche Behandlung der Kantone oder Universitäten verlangt. Es wird aber verlangt, dass der Bund anerkennt, dass es ein Beitragsjahr 2012 für die UFG-Subvention gibt. Die Forderung der fünf Kantone wurde von den Finanzkontrollen aller fünf Kantone begutachtet und nicht nur als richtig sondern auch als zwingend erklärt, um entsprechende Vermögensabschreibungen im Jahr 2012 zu verhindern.

In anderen Fällen hat der Bund sich durchaus in der Lage gesehen, Beitrags- und Zahlungsjahr zu synchronisieren, ohne dabei die finanziellen Folgen der Umstellung auf die Kantone abzuwälzen. Im Jahr 2007 hat der Bundesrat im Rahmen der Einführung seines neuen Rechnungsmodells verschiedene geschuldete aber noch nicht ausbezahlte Subventionen geregelt. So wurden beispielsweise die Subventionen gemäss dem Gesetz über die Invalidenversicherung im Sinne der periodengerechten Abgrenzung auf der Passivseite der Erfolgsbilanz aufgeführt. In der Folge wurde daraus der Zahlungsrückstand des Bunds ausgeglichen. Bis heute hat der Bundesrat trotz mehrmaliger Nachfrage nicht erklärt, warum die nachschüssig ausbezahlten UFG-Beiträge in dieser Rückstellung nicht berücksichtigt wurden.

Falschaussage 4: „Der Bund hat die Kantone seit zehn Jahren aufgefordert, ihr Buchungssystem umzustellen“
Von einer Aufforderung mit 10-jähriger Übergangsfrist kann keine Rede sein. Der Bund hat vor zehn Jahren erstmals versucht, seine rückwirkende Subventionspraxis zu synchronisieren, allerdings ohne die dafür notwendigen Rückstellungen zu tätigen. Dies scheiterte damals am geschlossenen Widerstand aller Universitätskantone. Zehn Jahre später wiederholt der Bund dieses Manöver: Einseitig wird die ersatzlose Synchronisierung vom Beitrags- und Auszahlungsjahr dekretiert, ohne entsprechende Rückstellung für eine solche Änderung der bisherigen Subventionspraxis. Das ist eindeutig nicht mit einer buchhalterischen Umstellung zu verwechseln. Die Folgen dieser Umstellung werden auf die Hochschulkantone abgewälzt, daran würde auch eine 10-jährige Übergangsfrist nichts ändern. Besonders augenfällig wird dies bei jenen Kantonen, die bereits gemäss neuen Rechnungslegungsstandards periodengerecht abgrenzen. In diesem Sinne wird bei einigen Kantonen dieser Vermögensabbau sichtbar, bei anderen nicht, obwohl er dort gleichermassen – etwa in der Form einer Reduktion stiller Reserven - stattfindet.

Es ist also nicht so, dass einige Kantone auf Bitten oder Anweisung des Bunds ihre Buchhaltung im Hinblick auf den Ausfall eines Subventionsjahrs umgestellt hätten und andere nicht. Kantone ohne periodengerechte Abgrenzung haben es einfach bei der nachschüssigen Verbuchung der Subvention belassen. Die beiden Basel haben 2007 im Zusammenhang mit dem Staatsvertrag über die gemeinsame Trägerschaft der Universität gemäss Weisungen der beiden Finanzdirektionen und Finanzkontrollen die periodengerechte Buchung eingeführt. Es ging darum, die bis zum Beitragsjahr 2006 allein dem Kanton Basel-Stadt zukommenden Subventionen von den ab 2007 gemeinsam vereinnahmten abzugrenzen.

Falschaussage 5 „Basel-Stadt soll mit BR Burkhalter zusammensitzen und das Problem lösen“
Es sind wie gesagt fünf Kantone, die das gleiche Problem haben. Seit der Bund vor fast zwei Jahren die Synchronisierung von Auszahlungs- und Beitragsjahr und damit das Überspringen des Beitragsjahrs 2012 einseitig verkündigt hat, stehen die fünf Kantone mit dem Bundesrat in einem intensiven Dialog, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dabei haben die Kantone aktiv alle Informationsbedürfnisse des Bunds erfüllt. Vorschläge für eine Lösung, die für beide Seiten gangbar wäre, sind von den Bildungsdirektionen der fünf Kantone in Zusammenarbeit mit ihren Finanzkontrollen vorgelegt worden. Der Bundesrat hat sich die ganze Zeit passiv verhalten und auf Zeit gespielt. NR Caspar Baader ist über die Bemühungen der Kantone informiert worden.

Die beiden Bildungsdirektoren werden sich weiter mit allen Mitteln dafür einsetzen, dass den Trägerkantonen und damit der Universität die notwendigen Mittel zukommen, um den Beitrag des hochklassigen Wissensstandorts zum schweizerischen Hochschulwesen sicherzustellen. Die Universität ist mit den anderen Hochschulen zentral für unseren Wirtschafts- und Kulturstandort, kurz: für die Lebensqualität der Region.

Hinweise

Oben stehende Medienmitteilung bezieht sich auf die Sendung 7vor7 vom 23. September 2011.

Folgende illustrierende Dokumente zum Thema können jederzeit elektronisch im Erziehungsdepartement, beim Leiter Hochschulen, Joakim Rüegger, Telefon 061 267 84 04 oder Mail joakim.ruegger@bs.ch bezogen werden:

  • Schreiben RR Dr. Christoph Eymann und RR Urs Wüthrich an die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in den Eidgenössischen Räten vom 20. September 2011
  • Schreiben der Regierungsrätinnen und Regierungsräte der fünf Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg, Neuchâtel und Vaud an die Mitglieder des Ständerats vom 7. September 2011
  • Schreiben RR Urs Wüthrich an NR Elisabeth Schneider-Schneiter, NR Caspar Baader und NR Christian Miesch vom 5. Juli 2011
  • Schreiben RR Dr. Christoph Eymann und RR Urs Wüthrich an die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft in den Eidgenössischen Räten vom 13. Mai 2011

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Christoph Eymann, Vorsteher des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt, Telefon 061 267 84 41 Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli, Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion des Kantons Basel-Landschaft, Telefon 061 552 50 60

Erziehungsdepartement

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