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Schullaufbahnen aus einem Guss

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Künftig sollen für alle basel-städtischen Schulen vom Kindergarten bis zu den weiterführenden Schulen die Spielregeln für die Aufnahme, Beurteilung, Beförderung, Abschlüsse und weitere Punkte in einer Verordnung geregelt werden. Die Projektleitung Schulharmonisierung schickt den Entwurf für eine solche Laufbahnverordnung bis Ende Jahr in eine Anhörung. Für die individuelle Beurteilung wird eine Kombination von Zeugnis, Lernbericht und Standortgespräch vorgeschlagen. Ab der fünften Primarklasse sollen die Zeugnisse in jenen Fächern, die für den Übertritt in die Sekundarschule zählen, neben der Beschreibung der Kompetenzen mit Worten auch Noten von 1 bis 6 enthalten. Die Zeugnisnoten dienen als Entscheidungsbasis für die Zuteilung in die anschliessenden Bildungsgänge. Der Verordnungsentwurf enthält zudem Vorschläge zur Einlösung des im Schulgesetz verankerten Versprechens, die Durchlässigkeit innerhalb einer Schulstufe zu verbessern und die Schullaufbahn zu beschleunigen.

Ein zentrales Ziel der Schulharmonisierung besteht darin, die Schullaufbahn als Ganzes zu konzipieren und Brüche zu vermeiden. Zu diesem Zweck wurde von der Projektleitung Schulharmonisierung unter Beizug einer Arbeitsgruppe ein Verordnungsentwurf erarbeitet, in dem alle für eine Schullaufbahn wichtigen Entscheide aus einem Guss geregelt werden.
Der Entwurf der Laufbahnverordnung geht nun von Mitte Oktober bis Mitte Januar in eine verwaltungsinterne Anhörung bei den schulnahen Anspruchsgruppen. Bis im Frühling 2012 wird der Entwurf überarbeitet. Der Vorsteher des Erziehungsdepartements wird die Laufbahnverordnung der Öffentlichkeit vorstellen, bevor sie dem Erziehungsrat und Regierungsrat zum Entscheid vorgelegt wird. Damit sie rechtzeitig mit der laufenden Umstellung auf sechs Jahre Primar- und drei Jahre Sekundarschule eingeführt werden kann, muss die definitive Verordnung im Herbst 2012 vom Regierungsrat beschlossen und ab dem Schuljahr 2013/2014 wirksam werden.

Kombination von Lernbericht und Zeugnis
In der Laufbahnverordnung werden die Vorgaben des HarmoS-Konkordats und des revidierten Schulgesetzes unter einen Hut gebracht und in praxistaugliche Regelungen heruntergebrochen. Über alle Schulstufen hinweg werden die Beurteilungsinstrumente (Lernbericht, Standortgespräch, Zeugnis in Form eines Zahlenrasters von 1 bis 6 oder in Worten und Prädikaten) für die Zeugnisse festgelegt und die Übertrittsanforderungen definiert. Bei der Beurteilung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenzen der Schülerinnen und Schüler soll es ein definiertes Zusammenspiel zwischen dem bewährten Instrument des Lernberichtes und den Zeugnissen geben. In der Anhörung werden dafür zwei Varianten zur Diskussion gestellt.

Übertrittsberechtigungen
Für die Weichenstellung am Abschluss der Primarstufe in die drei Leistungszüge der Sekundarschule (A, E und P) werden im Anhörungsentwurf ebenfalls zwei Varianten zur Diskussion gestellt: Entweder sollen für den Zuweisungsentscheid in den letzten zwei Primarschuljahren alle Fächer benotet werden oder nur die Kernfächer Deutsch und Mathematik. Als Richtziel in der Verordnung festgeschrieben ist eine gleichmässige Verteilung eines Jahrganges auf alle drei Leistungszüge der Sekundarschule.

Drei Jahre später bei der Prüfung der Zulassungsberechtigung zum Gymnasium und den anderen weiterführenden Schulen wird auf allen drei Leistungsniveaus ein bestimmter Notendurchschnitt aus allen Pflicht- und Pflichtwahlfächern ausser Sport vorausgesetzt. Zusätzlich gelten für die Kernfächer besondere Voraussetzungen. Die Anforderungen für das Gymnasium sind am höchsten. Für die Fachmaturitäts-, Wirtschaftsmittel- und Berufsmaturitätsschule sollen identische Eintrittsvoraussetzungen gelten. Der Übertritt ins Gymnasium ist bei nicht nur aus dem Niveau P, sondern bei entsprechenden Leistungen auch aus dem mittleren Niveau E möglich. Die Bestimmungen über die Abschlussprüfungen der Sekundarstufe II werden in separaten Erlassen geregelt. In beiden Basel werden analoge Übertrittskonditionen festgelegt.

Durchlässigkeit und Beschleunigung
Nicht erst beim Anschlussentscheid, sondern schon während der dreijährigen Sekundarschulzeit wird in der Laufbahnverordnung Wert auf grösstmögliche Durchlässigkeit gelegt. Bei guten Leistungen ist ein Wechsel in einen höheren Leistungszug verbunden mit individuellen Förderangeboten möglich. Bei ungenügenden Leistungen wechselt eine Schülerin oder ein Schüler ohne Repetition in einen weniger anspruchsvollen Zug. Dem neuen Schulgesetz entsprechend soll eine Verlängerung der Schullaufbahn nur in Ausnahmefällen beim Vorliegen persönlicher Probleme möglich sein. Begabten Kindern wird dagegen die ganze Schullaufbahn hindurch die Möglichkeit geboten, ihre Schullaufbahn durch Überspringen eines Jahres oder durch einen vorzeitigen Eintritt zu beschleunigen.

Einheitlicher Volksschulabschluss
Zur besseren Berufsorientierung wird bereits ein Jahr vor dem Volksschulabschluss im Zeugnis ausgewiesen, welche weiterführenden Ausbildungen mit dem bis dann erreichten Leistungsergebnis möglich wären. Am Ende der obligatorischen Schulzeit halten alle Schülerinnen und Schülern einen einheitlichen Volksschulabschluss in Form einer Zeugnismappe in den Händen. Diese enthält neben einem Abschlusszertfikat mit den Resultaten der schulübergreifenden Leistungschecks und einer Projektarbeit auch alle Zeugnisse der Sekundarschule sowie allfällige Zutrittsberechtigungen für weiterführende Schulen.

Weitere Auskünfte

Hans Georg Signer, Telefon +41 (0)79 788 55 43 Leiter Bildung und weiterführende Schulen Pierre Felder, Telefon +41 (0)61 267 62 92 Leiter Volksschulen

Erziehungsdepartement

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