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Der Umbau der Basler Schulen ist vorgespurt

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Die Umsetzung der Schulharmonisierung im Kanton Basel-Stadt läuft auf Hochtouren. Seit Ende März wissen alle Lehrpersonen, wo sie in Zukunft unterrichten werden, und für die neue Schullaufbahnverordnung liegt ein breit abgestützter Entwurf vor, den Regierungsrat Christoph Eymann an einer Medienorientierung vorgestellt hat und im Herbst dem Erziehungs- und Regierungsrat zum Beschluss vorgelegt wird. Auch die Schulraumoffensive ist ein rechtes Stück vorangekommen: Auf der Basis von Raumstandards, die der Regierungsrat im April verabschiedet hat, wurden für alle Um- und Neubauten Layouts entworfen, die schrittweise auf dem Geoviewer, dem digitalen Stadtplan des Kantons, für jeden Standort veröffentlicht werden.

Der Umbau der Schulen im Kanton Basel-Stadt beginnt sich zunehmend zu konkretisieren. Nachdem dieses Frühjahr der Schulwechsel von an die tausend Lehrpersonen einvernehmlich geregelt werden konnte, stehen gegenwärtig in der Werkstatt der Schulharmonisierung die Bereitstellung des erforderlichen Schulraumes und die Verabschiedung der Schullaufbahnverordnung zuoberst auf der Pendenzenliste. Eine gelungene Umsetzung der neuen Schullaufbahnverordnung und der vom Regierungsrat beschlossenen Schulraumoffensive sind entscheidende Elemente der Schulharmonisierung im Kanton Basel-Stadt.

Zeugnisse und Lernberichte ergänzen sich
In der Schullaufbahnverordnung werden erstmals alle Laufbahnentscheide vom Kindergarten bis zu den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe II kindgerecht und aufeinander abgestimmt geregelt. Die Verordnung setzt für alle Schulstufen Leitplanken für die Beurteilung, definiert Spielregeln für Aufnahme und Übertritt sowie den Wechsel zwischen Leistungsniveaus.
Zeugnisse mit Noten in allen Fächern soll es in Basel-Stadt in Zukunft früher als heute, ab der fünften Klasse der Primarschule, geben. Von der 1. bis 4. Klasse der Primarschule sollen die Kinder mit Worten beurteilt werden. Parallel dazu wird ab dem zweiten Kindergartenjahr auf allen Schulstufen jeweils am Ende des ersten Semesters ein Lernbericht abgeben, der in einem Standortgespräch mit den Eltern und ihren Kindern besprochen wird und in dem ein bis zwei Ziele für das kommende Schuljahr festgelegt werden.

Sicherung der Durchlässigkeit
Die Schullaufbahnverordnung regelt auch die Übertrittsbedingungen zwischen den Schulstufen und innerhalb der drei Leistungsniveaus auf der Sekundarstufe I. Die Übertrittsentscheide werden vom Lehrpersonenteam auf der Basis einer vorgegebenen Notenformel gefällt. Für beide Übergänge von der Primar- auf die Sekundarstufe I und dann auf die Sekundarstufe II kann dieser Entscheid durch eine freiwillige Aufnahmeprüfung korrigiert werden. Beim Übertritt von der Sekundarstufe I in die Bildungsgänge der Sekundarstufe II sollen die gleichen Übertrittsvoraussetzungen wie im Kanton Basel-Landschaft gelten.
Breiten Raum in der Schullaufbahnverordnung nimmt die Sicherung der Durchlässigkeit zwischen den Leistungsniveaus auf der Sekundarstufe I ein. Um nachträgliche Korrekturen der Einteilung zu erleichtern, sieht die Schullaufbahnverordnung diverse individuelle Fördermöglichkeiten vor. Am Ende der obligatorischen Schulzeit erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen Volksschulabschluss.

Raumstandards vom Regierungsrat bewilligt
Die Schullaufbahnverordnung wird nach der bereits erfolgten Einarbeitung der Ergebnisse einer Anhörung diesen Herbst 2012 dem Erziehungs- und dann dem Regierungsrat zum Beschluss vorgelegt und soll dann gemäss Zeitplan der Schulharmonisierung auf das Schuljahr 2013/14 in Kraft treten. Bereits bewilligt hat der Regierungsrat am 24. April die Raumstandards, die als Richtlinien für die zahlreichen Um- und Neubauten an über 50 Schulstandorten dienen. Mit diesen Standards wird für jede Schulstufe definiert, wie viel Unterrichtsräume pro Klasse zu Verfügung stehen und wie diese ausgestattet sein sollen.
Überall dort, wo grössere oder kleinere Bauvorhaben anstehen, haben in den letzten Wochen Besprechungen stattgefunden, wie diese Standards umgesetzt werden können. In diesen Sitzungen wurde festgelegt, wie mit den vom Grossen Rat bewilligten Sammelkredit die Raumaufteilung und Ausrüstung der Zimmer standortgerecht verbessert werden kann. Die künftigen Nutzerinnen und Nutzer konnten dabei via die zwei bis drei Raumverantwortlichen, die an jedem Standort eingesetzt wurden, ihre Bedürfnisse einbringen und an der Detailplanung mitwirken.

Publikation via kantonalen Geoviewer
Sobald klar ist, wann an einem Standort was baulich verändert wird, werden die wichtigsten Eckdaten der Planung via Internet öffentlich zugänglich gemacht. Als Informationsmedium dient dabei der digitale Stadtplan des Kantons, der sogenannte Geoviewer. Nach und nach wird an jedem Schulstandort, der im Geoviewer aufgerufen werden kann, ein Dokument aufgeschaltet, dem in geraffter Form zu entnehmen ist, mit welchen baulichen Massnahmen in den nächsten Monaten und Jahren zu rechnen ist.

Hinweise

Der digitale Stadtplan des Kantons ist abrufbar unter www.stadtplan.bs.ch/geoviewer

Weitere Auskünfte

Hans-Georg Signer Leiter Bildung +41 (0)61 267 56 30 Pierre Felder Leiter Volksschule +41 (0)61 267 62 92 Regina Kuratle Projektleiterin Schulharmonisierung +41 (0)61 267 56 12

Erziehungsdepartement

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