Integrationskraft der Volksschule wächst
MedienmitteilungErziehungsdepartement
Die integrative Volksschule mit dem dreistufigen Unterstützungsangebot wird im Kanton Basel-Stadt Schritt für Schritt und behutsam umgesetzt. Lernende mit besonderem Bildungsbedarf sollen wenn möglich in der Regelschule gefördert werden. Im vergangenen Schuljahr ging die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die in privaten Sonderschulen unterrichtet wurden, um 40 zurück. Die frei werdenden Mittel werden den Volksschulen zum Ausbau ihres Förderangebots zur Verfügung gestellt.
Die Verankerung der integrativen Schule wird behutsam fortgesetzt. Es handelt sich um einen Auftrag des Grossen Rates, der die Schulen stark herausfordert. In den vergangenen Jahren wuchs die Zahl der Kinder mit einer Behinderung, die erfolgreich in einer Regelklasse unterrichtet und zusätzlich unterstützt werden, auf 220 an. Demgegenüber sinkt die Nachfrage an privaten Sonderschulplätzen: Im vergangenen Schuljahr ging die Zahl der Schülerinnen und Schüler in privaten Sonderschulen, unter anderem in der Sprachheilschule Riehen, von 296 auf 256 zurück. Die eingesparten Mittel werden den Volksschulen zum Ausbau ihres Förderangebots und als Reservepool zur Verfügung gestellt. 2013 handelt es sich um rund eine Million Franken.
Lehr- und Fachpersonen in den Schulen arbeiten eng zusammen und können flexibel und rasch auf den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler eingehen. Die betroffenen Kinder werden nicht aus dem Klassenverband herausgerissen. Verstärkte Massnahmen hingegen bedeuten für die Betroffenen meist einen grösseren Eingriff in die Schulbiografie, verursachen aus rechtlichen Gründen zeitraubende Abklärungen und den Einbezug mehrerer Stellen. Mit Sonderschulung verbunden verursachen sie Risiken bei der schulischen und beruflichen Integration der Schülerinnen und Schüler.
Die Förderung in der Volksschule Basel-Stadt erfolgt in drei Stufen: Kern der integrativen Schule bildet das Grundangebot, das heisst der Unterricht in der Regelklasse. Der Unterricht ist auf die individuellen Lernvoraussetzungen der Lernenden abgestimmt und fördert gleichzeitig die Gemeinschaftsbildung. Reicht die Förderung im Rahmen des Grundangebotes nicht aus, stehen den Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf in einem zweiten Schritt Förderangebote wie zum Beispiel Logopädie oder Heilpädagogik zur Verfügung. Zur Finanzierung des Grund- und Förderangebots sind die Schulen mit kollektiven Ressourcen ausgestattet. Diese werden den Schulen aufgrund der Anzahl Schülerinnen und Schüler sowie eines definierten Sozialindexes zugeteilt und von diesen selbstständig verwaltet. So verfügen die Schulen über Flexibilität bei der Klassenbildung und bei der Ausgestaltung ihres Förderkonzepts.
Die verstärkten Massnahmen schliesslich werden auf der Basis einer standardisierten Abklärung des Schulpsychologischen Dienstes für diejenigen Schülerinnen und Schüler ergriffen, bei denen Grund- und Förderangebot nicht ausreichen. Für diese Kinder stehen zusätzliche, individuelle Ressourcen bereit. Verstärkte Massnahmen müssen von der Volksschulleitung bewilligt werden.
Grundlage der integrativen Volksschule bilden das Konkordat Sonderpädagogik, die Schulgesetzänderung vom Juni 2010 und die Verordnung Sonderpädagogik vom Dezember 2010.
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