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Integrationsauftrag wird an den Schulen behutsam umgesetzt

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Die Volksschule soll Ort der Förderung möglichst aller Kinder und Jugendlichen sein, also auch von Schülerinnen und Schülern, die wegen einer Behinderung oder einer Sprachstörung besonderen Bildungsbedarf aufweisen. Diesen Integrationsauftrag haben die Schulen Basel-Stadt mit dem Beitritt des Kantons zum Konkordat Sonderpädagogik, dem revidierten Schulgesetz und der Sonderpädagogikverordnung erhalten. Die vom Grossen Rat beschlossenen Förderangebote der Volksschulen werden ausgebaut, während die Anzahl Plätze an den Sonderschulen nach und nach zurückgeht. Dies löst bei Eltern und betroffenen Sonderschulen teilweise Widerstand aus. Die Umstellung geschieht jedoch behutsam.

In Basel-Stadt haben integrative Lösungen, das heisst das Unterrichten von Kindern in Regelklassen, Vorrang vor separativen Schulungsformen. Ziel ist es jedoch nicht, alle Kinder zu integrieren. Der Besuch einer Sonderschule soll im Einzelfall auch in Zukunft möglich sein. So gehen von den sieben sprachbehinderten Kindern, die im vergangenen Schuljahr das zweite Kindergartenjahr der Sprachheilschule Riehen (GSR) besucht haben, fünf weiterhin in eine Sonderschule, zwei davon in eine Sprachheilschule. Keine einzige laufende Schulung wird abgebrochen. Zehn Schülerinnen und Schüler aus Basel-Stadt sind im August zudem neu in die GSR eingetreten.

Neue Basis der Zusammenarbeit

Vor den Sommerferien war die Situation der GSR unter anderem aufgrund einer Petition Thema in Öffentlichkeit, Politik und Medien. Verschiedentlich war von einer Kündigung des Vertrags durch den Kanton und vom Ende der Zusammenarbeit die Rede. Die GSR hat aber spätestens Anfang 2012 von sich aus entschieden, ihre Schulen an einem Standort ausserhalb des Kantons Basel-Stadt zusammenzuführen. Ein Kantonswechsel hätte weitreichende Folgen für das Verhältnis der Schule zum Kanton Basel-Stadt, da der jeweilige Standortkanton die Verantwortung für den Betrieb der Sonderschulen trägt. Der Kantonswechsel schliesst eine weitere Zusammenarbeit des Kantons Basel-Stadt mit der GSR zwar nicht aus, stellt sie aber auf eine andere Basis.
Im Bereich der Sonderschulen ist der Abschluss von Leistungsvereinbarungen für die Dauer von zwei bis drei Jahren üblich. Der bisherige Vertrag des Kantons Basel-Stadt mit der GSR lief Ende Schuljahr 2012/13 aus. Eine neue Vereinbarung mit Gültigkeit bis Ende Schuljahr 2014/15 ist in Vorbereitung. Im laufenden Schuljahr hat die GSR genügend Schülerinnen und Schüler, um das vereinbarte Kontingent auszuschöpfen.

Förderung im Rahmen der Volksschule

Integration ist keine neue Erscheinung. Die Volksschule verfügt bereits über viel Erfahrung in der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf. Vor der Aufnahme der Logopädie in das Förderangebot der Schulen besuchten die meisten Kinder mit logopädischem Förderbedarf nicht etwa die GSR, sondern die Volksschule in Verbindung mit einer Therapie am Logopädischen Dienst (LPD). Seit der Aufnahme der Logopädie in das Förderangebot der Volksschule werden die Schülerinnen und Schüler durch eine Fachperson Logopädie, die bei der jeweiligen Schule angestellt ist und zum pädagogischen Team gehört, unterstützt.

An jeder Schule gibt es Möglichkeiten zur logopädischen Einzel- wie auch zur Gruppenförderung. Für Logopädinnen und Logopäden, die ihr Diplom schon vor einigen Jahren erlangt haben, gibt es gezielte Weiterbildungen zum logopädischen Praxisfeld in der integrativen Schulung. Ein Fachzentrum Förderung und Integration unterstützt die pädagogischen Teams mit einem Beratungs- und Coachingangebot. Um den Know-how-Transfer zu gewährleisten, wurde eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitenden des Erziehungsdepartements und der GSR gebildet.

Ressourcen für Förderung

Zur Finanzierung des Grund -und Förderangebots sind die Schulen mit kollektiven Mitteln ausgestattet. Genügen diese Ressourcen nicht, kann die Schulleitung bei der Volksschulleitung zusätzliche Förderressourcen beantragen. An jeder Schule ist sichergestellt, dass Schülerinnen und Schüler mit schweren Störungen der Sprachentwicklung gemäss Dringlichkeitsprinzip immer einen Förderplatz erhalten. Mit der Integration werden keine Mittel gestrichen, sondern die frei gewordenen Mittel werden aus der Sonderschulung in die Förderangebote der Volksschule umgelagert. Integration ist keine Sparübung, sondern fusst auf pädagogischen Überlegungen.

Angemessenes Reformtempo

Der Kanton Basel-Stadt geht bei der Umsetzung des Integrationsauftrags behutsam vor. Noch immer werden sechs Prozent der Kinder im schulpflichtigen Alter in separativen Angeboten unterrichtet. Im interkantonalen Vergleich ist dies eine hohe Quote, in der Stadt Zürich beispielsweise liegt diese Quote bei 4,5 Prozent.

Weitere Auskünfte

Pierre Felder, Leiter Volksschulen Telefon +41 (0)61 267 62 92 Mobile +41 (0)79 770 29 90

Erziehungsdepartement

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