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Vierkantonale Richtlinien für das "Gemeinsame Prüfen vor Ort" an den Gymnasien

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Medienmitteilung des Bildungsraumes Nordwestschweiz -- An den Gymnasien im Bildungsraum Nordwestschweiz (AG, BL, BS, SO) werden künftig mindestens alle drei Jahre gemeinsame Prüfungen pro Fach und Schule durchgeführt. Dazu hat der Regierungsausschuss gemeinsame Richtlinien beschlossen. Ziel ist es, die Unterrichtsentwicklung an den Mittelschulen zu stärken und den prüfungsfreien Zugang zu den Universitäten zu sichern.

Die vorliegenden Richtlinien gelten ab Schuljahr 2014/15 und regeln das "Gemeinsame Prüfen vor Ort". Die Durchführung der gemeinsamen Prüfungen liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Mittelschule. Die Prüfungen werden von den Lehrpersonen der lokalen Fachschaften vorbereitet, klassenübergreifend durchgeführt und ausgewertet. Damit werden folgende Ziele verfolgt:

Stärkung der Maturität

Der Bildungsraum Nordwestschweiz engagiert sich auch in Zukunft für eine starke Maturität. Diese ist nicht nur Abgangsbescheinigung, sondern gewährleistet den freien Zugang zu den universitären Hochschulen (Ausnahme Medizinstudium). Ende 2010 hat der Regierungsausschuss des Bildungsraums bereits vierkantonale Richtlinien für die „Harmonisierte Maturität“ erlassen. Bis 2014 werden an allen Gymnasien im Bildungsraum pro Schule und Fachbereich einheitliche Maturitätsprüfungen eingeführt. Die beiden Bildungsraum-Vorhaben “Harmonisierte Maturität” und “Gemeinsames Prüfen vor Ort” stärken das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Abnehmer in die Maturität.

Kooperative Entwicklung des Unterrichts und des Prüfens

"Gemeinsames Prüfen vor Ort" ist Anlass zur kritischen Selbstprüfung der Lehrenden und Lernenden. Lehrpersonen setzen ihren Unterricht und die Leistungen ihrer Schülerinnen und Schüler einem Vergleich aus. Das Lehren, das Lernen und seine Wirkungen werden in einem selbst bestimmten Rahmen reflektiert. Die Unterrichtsentwicklung der Gymnasiallehrpersonen in eigener Verantwortung ist ein explizites Ziel der Einführung des "Gemeinsamen Prüfens vor Ort".

Stärkung der Zusammenarbeit in den Fachschaften

Wie die “Harmonisierte Maturität” stellt das “Gemeinsames Prüfen vor Ort” die einzelne Schule und ihre Fachschaften in den Mittelpunkt der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Beide Vorhaben setzen bei der Entwicklungstradition der Gymnasien an: beim Willen und der Bereitschaft der Gymnasiallehrerinnen und -lehrer, sich in der Fachschaft vor Ort zu engagieren und abzustimmen – hinsichtlich der Interpretation des Lehrplans, der zu stellenden Anforderungen und der Beurteilungsmassstäbe.

Weitere Auskünfte

Hans Georg Signer, Leiter Bildung des Erziehungsdepartements Basel-Stadt und Vorsitzender der Leitungskonferenz Mittelschulen des Bildungsraums Nordwestschweiz Tel. 079 788 55 43 Kathrin Hunziker, Leiterin der Abteilung Berufsbildung und Mittelschulen des Departements Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau Tel. 062 835 21 92 (erreichbar von 11.00 – 12.00 Uhr) Werner Baumann, Leiter Schulleitungskonferenz Gymnasien, Kanton Basel-Landschaft Tel. 061 405 55 55 (erreichbar von 10.00 – 14.00 Uhr) Andreas Brand, Amtschef des Amtes für Berufsbildung, Mittel- und Hochschulen des Departements für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn Tel. 032 627 29 62 (erreichbar von 13.30 – 16.00 Uhr)

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