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Solidaritätsstiftung: Kein Kurswechsel des Finanzdepartements

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Die vom Finanzdepartement signalisierte Bereitschaft die von der Bündnis-Fraktion lancierte Motion für eine Basler Solidaritätsstiftung entgegenzunehmen stellt keinen Kurswechsel in der Frage der Verwendung der Goldmillionen dar.

Die heutige Berichterstattung in den Medien, wonach die Vorsteherin der Finanzdepartements, Dr. Eva Herzog, bereit sei, die von der Bündnis-Fraktion lancierte Motion für eine Basler Solidaritätsstiftung entgegenzunehmen, hat einigen Wirbel verursacht. Die Bereitschaft zur Entgegennahme stellt jedoch keinen Kurswechsel in der Frage der Verwendung der Goldmillionen dar.

Die Motion greift die seinerzeit von Bundesrat Koller lancierte Idee einer schweizerischen Solidaritätsstiftung auf kantonaler Ebene wieder auf. Dabei wird vorgeschlagen, einen Teil der 240 Millionen Franken aus dem Erlös des Nationalbankgoldes für eine Basler Solidaritätsstiftung zu verwenden, wobei in der Motion kein konkreter Betrag oder Anteil genannt wird. Der Regierungsrat wird lediglich dazu aufgefordert, mittels Gesetzesvorlage eine "Basler Solidaritätsstiftung" zu ermöglichen.

Aufgrund dieser sehr offenen Formulierung hat Eva Herzog ihre Bereitschaft signalisiert, diese Motion entgegenzunehmen. Dies bedeutet keinen Kurswechsel, denn das Geld soll nach wie vor möglichst vollumfänglich zur Schuldentilgung verwendet werden. Eva Herzog hat sowohl bei ihrer Aussage vom Dezember 2004 als auch bei der Beantwortung der Interpellation Fernand Gerspach betreffend Goldreserven der Nationalbank vom 4. Februar 2005 (beantwortet am 9. März 2005) betont, dass der grösste Teil der Gelder für den Schuldenabbau verwendet werden soll. Sie hat auch beide Male davon gesprochen, dass ein Teil der Mittel für "spezielle Projekte" eingesetzt werden könnte, wobei Investitionen zur Steigerung der Standortattraktivität für Wirtschaft und Bevölkerung des Kantons im Vordergrund standen.

Vergangene Woche hat Eva Herzog gegenüber der Basler Zeitung erklärt, von Seiten des Finanzdepartements sei keine spezielle Vorlage für die Verwendung der Goldmillionen geplant. Zum Zeitpunkt dieser Aussage hatte sie noch keine Kenntnis vom bevorstehenden Vorstoss zur Basler Solidaritätsstiftung, der auch nicht mit ihr abgesprochen worden ist.

Falls der Grosse Rat die Motion überhaupt an den Regierungsrat überweist, so hat dieser drei Monate Zeit für eine Stellungnahme. Dies gibt dem Regierungsrat dann die Möglichkeit, seine Haltung gegenüber der Basler Solidaritätsstiftung detailliert darzulegen.

Weitere Auskünfte

Regierungsrätin Dr. Eva Herzog, Telefon +41 (0)61 267 95 50 Vorsteherin Finanzdepartement