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Der neue Lohnausweis wird eingeführt

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Per 1. Januar wird in Basel-Stadt der neue Lohnausweis eingeführt. Er gilt ab Steuerperiode 2007 (Lohn 2007).

Im Juni 2006 hat die Schweizerische Steuerkonferenz den Kantonen empfohlen, den neuen Lohnausweis für die Lohn- und Steuerperiode 2007 einzuführen. Die Steuerverwaltung Basel-Stadt, deren Aufgabe der korrekte Vollzug des kantonalen Steuergesetzes und des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer ist, hat sich dieser Empfehlung angeschlossen und wird den Lohnausweis auf 1. Januar 2007 einführen.

Der neue Lohnausweis ist obligatorisch von allen Arbeitgebenden ab Steuerperiode 2007 (Kalenderjahr 2007) für die Löhne und Gehälter 2007 zu verwenden, soweit die Lohnbescheinigung anfangs 2008 erfolgt. Nur wenn die Lohnbescheinigungen bereits während des Kalenderjahres 2007 vorgenommen werden (bspw. bei einem Auslandwegzug oder einem Todesfall), kann auf die Verwendung des neuen Lohnausweises verzichtet und stattdessen noch das alte Lohnformular eingesetzt werden. Ab Lohn- und Steuerjahr 2008 ist der neue Lohnausweis ausnahmslos anzuwenden.

Der neue Lohnausweis sowie die dazugehörigen Unterlagen (E-Lohnformular, Wegleitung, Kurzanleitung, Musterspesenreglement, Fragen- und Antwortkatalog) sind in den Websites der Steuerverwaltung Basel-Stadt ( www.steuerverwaltung.bs.ch ), der Eidgenössischen Steuerverwaltung ( www.estv.admin.ch ) und der Schweizerischen Steuerkonferenz ( www.steuerkonferenz.ch ) abrufbar. Diese Unterlagen sind aktualisiert und an die Erkenntnisse angepasst worden, die eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Wirtschaft und der Steuerbehörden im Rahmen eines 2006 durchgeführten Pilotprojekts gewonnen hat.

Bestehende Spesenreglemente und -regelungen sind von der Einführung des neuen Lohn-ausweises nicht betroffen und gelten so lange weiter, bis im Einzelfall eine Anpassung an die Vorgaben zum neuen Lohnausweis verlangt wird. Für genehmigte Spesenreglemente, bei denen der Privatanteil für Geschäftswagen noch mit 1% des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) pro Monat beziffert wurde, ist keine neue Genehmigung für die Anpassung des Privatanteils an den neuen Ansatz von 0,8% nötig.

Die Steuerverwaltung Basel-Stadt ist überzeugt, dass der neue Lohnausweis, einmal eingeführt, wegen seiner grösseren Transparenz sowohl für die Arbeitgebenden und die Steuer-zahlenden wie auch für die Steuerbehörden Vereinfachungen mit sich bringen wird.

Keinen Zusammenhang mit der Einführung des neuen Lohnausweises hat die Lohnmeldepflicht. Ab 1. Januar 2006 haben die Arbeitgebenden der Steuerverwaltung jeweils eine Kopie des Lohnausweises ihrer Mitarbeitenden abzugeben. Das gilt für den alten und für den neuen Lohnausweis. Mehr zum Lohnmeldeverfahren, vgl. www.steuerverwaltung.bs.ch/aktuell .

Weitere Auskünfte

Christian Mathez Telefon +41 (0)61 267 96 33 (nur für Medien) Stv. Steuerverwalter, Leiter Rechtsdienst Finanzdepartement