Basler Steuerpaket kommt den Steuerzahlenden im 2009 erstmals zugute
MedienmitteilungFinanzdepartement
Das Ende 2007 beschlossene Steuerpaket ist auf die Steuerperiode 2008 hin in Kraft getreten. Die konkreten Steuersenkungen sind für die grosse Mehrheit der Steuerzahlenden im laufenden Jahr erstmals spürbar.
Am 13.12.2007 verabschiedete der Grosse Rat die Gesetzesvorlage zum sog. Steuerpaket. Ziel der Vorlage war - als Alternativvorschlag zu zwei Volksinitiativen - eine allgemeine Reduktion der Steuern zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit des Kantons im interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerb. Gleichzeitig sollte auch die Forderung nach einer Steuerbefreiung des Existenzminimums erfüllt werden.
Das Steuerpaket sieht einen völlig neu konzipierten Steuertarif bei der Einkommenssteuer der natürlichen Personen und eine Senkung des maximalen Steuersatzes der Gewinnsteuer bei den Kapitalgesellschaften vor. Ausserdem enthält es einige Verbesserungen im Bereich der Immobilienbesteuerung.
Die Änderungen gelten ab der Steuerperiode 2008. Da im Kanton Basel-Stadt Steuerveranlagung und -bezug postnumerando erfolgen, also nach Ablauf der für die Steuerbemessung massgeblichen Steuerperiode, wirken sich die Neuerungen für die grosse Mehrheit der Steuerzahlenden erstmals im 2009 aus.
Neuer Einkommenssteuertarif für natürliche Personen
Um das Ziel einer allgemeinen Steuersenkung in Kombination mit der Steuerbefreiung des Existenzminimums zu erreichen, wurde der Einkommenssteuertarif neu konzipiert. Er besteht nur noch aus zwei Tarifstufen mit einheitlichen Steuersätzen für Einzelpersonen (Tarif A) und für Ehepaare und Alleinerziehende (Tarif B). Der Steuersatz der ersten Tarifstufe beträgt 23.5% und gilt bis zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 200'000 für Alleinstehende bzw. CHF 400'000 für Ehepaare und Alleinerziehende. Für das darüber hinausgehende Einkommen der zweiten Tarifstufe beträgt der Steuersatz 26%. Die Steuerung der Steuerprogression erfolgt nicht mehr primär über den Tarif, sondern hauptsächlich über die Sozialabzüge. Die hohen Sozialabzüge bewirken, dass das Existenzminimum steuerbefreit wird. Als Anreiz zur Ausübung einer Berufstätigkeit und zur Vereinfachung der Deklaration wurde die Berufskostenpauschale vereinheitlicht und auf CHF 4'000 pro Person erhöht. Tab. 1 zeigt die Struktur des neuen und alten Einkommenssteuertarifs am Beispiel einer Einzelperson, Tab. 2 die neuen Abzüge und Freibeträge für verschiedene Haushaltskategorien.
Mit der Verkürzung des Steuertarifs auf zwei Stufen und dem einheitlichen Steuersatz für Einzelpersonen, Ehepaare und Alleinerziehende ist die Tarifstruktur stark vereinfacht worden. Da die erste Tarifstufe bis zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 200'000 für Alleinstehende bzw. CHF 400'000 für Ehepaare und Alleinerziehende gilt und darunter die allermeisten Einkommen fallen, wirkt sich die neue Einkommenssteuer für die grosse Mehrheit der Steuerzahlenden faktisch wie eine proportionale Steuer (Flat Rate Tax) aus. Die Steuerprogression bleibt bestehen, wird aber indirekt über die Abzüge gestaltet. Dies erleichtert die Steuerberechnung und ermöglicht die Steuerbefreiung des Existenzminimums auf einfache Weise. Ausserdem wird die sog. "Heiratsstrafe" beseitigt, die bei einem progressiv ausgestalteten Tarif infolge der Zusammenveranlagung der Einkommen von verheirateten Personen ansonsten entsteht. Tab. 3 zeigt, wie die Gleichstellung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren im neuen System funktioniert.
Die Steuererleichterungen bei den natürlichen Personen verursachen dem Kanton Einnahmenausfälle von rund CHF 93 Mio. Für die Steuerpflichtigen machen die Steuerentlastungen durchschnittlich 10% aus. Dies ist allerdings eine Durchschnittsgrösse; im Einzelfall können die Steuerentlastungen je nach Einkommens- und Haushaltskategorie sehr unterschiedlich ausfallen. Deutliche Entlastungen erhalten die unteren bis mittleren Einkommen, insbesondere Familien mit Kindern. Auch bei den hohen Einkommen kommt es zu namhaften Steuererleichterungen. Unter Umständen wirken sich die Steuerentlastungen aber auch nur geringfügig aus, in Einzelfällen kann es zu Mehrbelastungen kommen. Vollständig steuerbefreit wird das existenznotwendige Einkommen.
Mit dem Steuerpaket hat der Kanton Basel-Stadt seine Konkurrenzfähigkeit im Steuerwettbewerb verbessern und die Steuerunterschiede gegenüber dem Kanton Basel-Landschaft reduzieren können. Tabelle 4 zeigt die Steuerbelastung in Basel-Stadt und in Baselland für einige ausgewählte Gemeinden.
Steuerentlastungen für Kapitalgesellschaften und im Bereich der Immobiliensteuern
Ein wichtiges Anliegen des Steuerpakets war auch eine Verbesserung der Attraktivität des Wirtschafts- und Steuerstandorts für Unternehmen. Als wirksamste Massnahme wurde eine Senkung des maximalen Gewinnsteuersatzes für juristische Personen in zwei Schritten beschlossen, nämlich von bisher 24.5% auf 23% für 2008 und auf 22% ab 2009. Damit soll der Kanton als Standort von Firmen mit hoher Wertschöpfung weiterhin attraktiv bleiben. Die Steuerausfälle betragen für den Kanton rund CHF 52 Mio. (im 1. Jahr: CHF 29 Mio.).
Im Bereich der Immobilienbesteuerung ist der Steuersatz der Grundstücksteuer für juristische Personen von 4‰ auf 2‰ gesenkt und die Stempelsteuer abgeschafft worden. Bei der Grundstückgewinnsteuer können neu Betriebsverluste mit Grundstückgewinnen verrechnet werden und ist der Spekulationszuschlag bei Bauinvestitionen ermässigt worden.