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Unternehmenssteuerreform III: Gemeinsame Position der Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Gemeinsame Medienmitteilung der Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft -- Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben an ihrer gestrigen Sitzung eine gemeinsame Position zur Unternehmenssteuerreform III ver-einbart. Sie fordern, dass der Bund neue und international kompatible Sonderregeln – wie die in der EU verbreitete Innovationsbox – verankert. Zweitens verlangen sie vom Bund eine angemessene Kompensation für die zu erwartenden Mindereinnahmen. Die Kompensation darf nicht zu einer Verschärfung des Steuerwettbewerbs führen.

Gewisse Modelle der Schweizer Unternehmensbesteuerung stehen zunehmend international unter Druck. Es ist absehbar, dass die Schweiz Anpassungen an ihrem Steuersystem vor-nehmen muss. Mit der anstehenden Reform der Unternehmenssteuern wollen Bund und Kantone die internationale Akzeptanz des Schweizer Steuersystems sicherstellen, die Att-raktivität des Standorts Schweiz wahren und die notwendigen Einnahmen für die staatlichen Aufgaben sicherstellen.

Die Region Basel ist als Wirtschaftszentrum von der Unternehmenssteuerreform III beson-ders betroffen. In international ausgerichteten und innovativen Wirtschaftsbranchen, die vom Umbau des Steuersystems direkt betroffen sind, sind hier zehntausende Arbeitskräfte tätig. Sie tragen in beiden Kantonen einen erheblichen Anteil der Steuereinnahmen bei.

Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben an ihrer gestrigen Sitzung eine gemeinsame Position zur Unternehmenssteuerreform III vereinbart. Sie for-dern, dass der Bund als Ersatz für die heutigen Statusgesellschaften neue Sonderregeln einführt. Namentlich ist im Steuerharmonisierungsgesetz eine – in vielen EU-Staaten bereits verbreitete – Innovationsbox zu verankern. Weitere Optionen müssen geprüft werden. Die neuen Lösungen sind so auszugestalten, dass die internationale Akzeptanz des schweizeri-schen Steuersystems sichergestellt ist.

Keine Option ist dagegen eine generelle, deutliche Senkung der Unternehmenssteuern als Lösungsansatz: Dieser Weg würde in beiden Kantonen zu nicht finanzierbaren Einnahme-ausfällen führen und trotzdem die Herausforderung der internationalen Wettbewerbsfähig-keit nicht lösen können: So lange in Europa Sonderlösungen verbreitet sind, kann auch die Schweiz für mobile Erträge nicht auf gleich lange Spiesse verzichten.

Die Reform wird zu grossen finanziellen Herausforderungen für die Kantone führen. Der Bund hat massgebliches Interesse am Gelingen der Reform und muss sich deshalb nach Ansicht der beiden Regierungen in substanzieller Höhe an den Kosten der Reform beteili-gen. Die Ausgleichsmassnahmen müssen sich in erster Linie an direkt und indirekt betroffe-ne Kantone richten und dürfen nicht zu einer Verschärfung des Steuerwettbewerbs beitra-gen.

Darüber hinaus wird die Reform auch den Nationalen Finanzausgleich (NFA) verändern. Die neu zu erarbeitenden Boxenlösungen sind bei der Berechnung der wirtschaftlichen Leis-tungsfähigkeit angemessen zu berücksichtigen.

Weitere Auskünfte

Dr. Eva Herzog, Telefon +41 (0)61 267 95 50 Vorsteherin des Finanzdepartements Basel-Stadt Adrian Ballmer, Telefon +41 (0)61 552 52 05 Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft