Basler Alterspflegepolitik setzt weiter auf die geriatrische Behandlungskette
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Die geriatrische Behandlungskette ist aufgrund der heutigen Ausgangslage ein wichtiger Bestandteil der Alterspflegepolitik im Kanton Basel-Stadt. Zu diesem Schluss kommt der Regierungsrat in Beantwortung von zwei parlamentarischen Vorstössen. Das geriatrische Kompetenzzentrum als Teil der geriatrischen Behandlungskette ist heute im Felix Platter-Spital angesiedelt. Das Spital ist jedoch erneuerungsbedürftig. Nach 37 Betriebsjahren ohne Gesamtsanierung drängen sich am Hauptgebäude umfassende Instandsetzungsarbeiten auf. Der Regierungsrat hat sich deshalb mit möglichen Sanierungsvarianten auseinandergesetzt.
Nach 37 Betriebsjahren ohne Gesamtsanierung drängen sich am Hauptgebäude des Felix Platter-Spitals (FPS) umfassende Instandsetzungsarbeiten auf. Letztmals wurden am FPS im Jahre 1998/99 Sofortmassnahmen von rund 10 Millionen Franken für Anpassungen im Sicherheitsbereich ausgeführt. Die entsprechende Betriebswilligung wurde deshalb nur für eine Dauer von fünf Jahren bewilligt. Diese Frist ist mittlerweile abgelaufen. Würde nun die notwendige Gesamterneuerung erneut verschoben, müssten dringliche Baumassnahmen – insbesondere am Hauptgebäude und im Sicherheitsbereich – in der Grössenordnung von rund 53 Millionen Franken realisiert werden.
Der Regierungsrat kommt nun zum Schluss, dass diese dringlichen Baumassnahmen in dieser Grössenordnung aus mehreren Gründen nicht realisiert werden sollten. Die auf Grund der behördlichen Auflagen zwingend notwendigen baulichen Eingriffe am Hauptgebäude würden mit einer Investitionssumme von rund 43 Millionen Franken eine umfangreiche Teilsanierung darstellen. Damit verbunden wäre eine Verschlechterung des Betriebsergebnisses während der Bauphase von rund zwei bis drei Jahren, da während der Sanierung des Hauptgebäudes der Spitalbetrieb etappenweise ausgelagert werden müsste. Zudem würden die Teilsanierung des Hauptgebäudes und die Instandsetzung der Pavillons mit Investitionen in Millionenhöhe nur aus Gründen der Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit ergriffen und brächten keine nachhaltigen Verbesserungen der betrieblichen und sonstigen baulichen Situation am FPS, was mittelfristig eine teure Gesamtsanierung trotzdem notwendig machen würde.
Da in jedem Fall das Leistungsangebot am FPS auf die geriatrischen Kernkompetenzen konzentriert werden soll, ist eine neue Betriebsorganisation erforderlich, die ihre Wirksamkeit und Effizienz nur entfalten kann, wenn die bauliche Infrastruktur entsprechend angepasst wird. Deshalb soll die Spitalnutzung auf dem FPS-Gelände in jedem Fall verdichtet werden und daraus ein beträchtlicher Gewinn an attraktivem Wohnraum auf dem Areal resultieren.
Aufgrund dieser Ausgangslage spricht sich der Regierungsrat zwar für den Erhalt der geriatrischen Behandlungskette und eines geriatrischen Kompetenzzentrums aus. Bevor aber ein definitiver Entscheid betreffend das weitere Vorgehen getroffen wird, müssen noch weitere Entscheidungsgrundlagen bis Ende Jahr erarbeitet werden. Noch nicht abgeklärt ist zur Zeit die notwendige Betriebsgrösse eines geriatrischen Kompetenzzentrums (Anzahl Betten) und die Definition der im Rahmen dieser Aufgabe abzudeckenden Leistungsbereiche. Die laufenden Versorgungsplanungen in den Bereichen Rehabilitation und Geriatrie sollen hier Resultate bringen.
Nicht zuletzt ist im Rahmen einer breiten Standortevaluation abzuklären, welche der Varianten "Neubau auf dem heutigen Areal", "Neubau auf einem anderen Areal" oder "Nutzung bestehender freier oder freiwerdender Raumkapazitäten an anderen Standorten" künftig weiter verfolgt werden soll. Beide Aktivitäten sollen bis Ende 2004 abgeschlossen werden. In Kenntnis dieser Ausgangslage und Absicht des Regierungsrates hat die Feuerpolizei die erforderlichen Brandschutzmassnahmen am Hauptgebäude auf ein Minimum reduziert. Die dafür notwendigen Investitionen werden auf rund 7 Millionen Franken geschätzt und sollten bis Ende 2005 realisiert sein.
Die Planung und Realisierung der definitiven Lösungsvariante sollen bis ins Jahr 2010 abgeschlossen sein. Ein entsprechender Ratschlag für einen Projektierungskredit soll baldmöglichst erarbeitet werden. Dabei sind die laufende Versorgungsplanung, die Standortevaluation und die mögliche Nutzung bestehender Raumkapazitäten an anderen Standorten zu berücksichtigen.
Gleichzeitig beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die beiden Anzüge von Verena Herzog "betreffend Bereitstellung von zusätzlichen Pflegeheim-Plätzen mit dem entsprechenden Personal" sowie Lorenz Nägelin "betreffend Überprüfung der Aufteilung der Akut-Geriatriebetten auf verschiedene Institutionen" als erledigt abzuschreiben. Zur Beantwortung der Fragen wurde ein "Planungsbericht zur Alterspflegepolitik des Kantons Basel-Stadt" erstellt. Darin wird eine aktualisierte Standortbestimmung im Bereich Alterspflege vorgenommen. Diese zeigt, dass sich der Kanton Basel-Stadt im Gegensatz zu anderen Kantonen schon früh auf die demographische Entwicklung im Altersbereich vorbereitet hat und heute auf ein funktionierendes, in sich vernetztes Versorgungsnetz zurückgreifen kann, während viele andere Kantone diese Herausforderung und die damit verbundenen Investitionsvorhaben noch vor sich haben. Ziel und Herausforderung der baselstädtischen Alterspflegepolitik bleibt die möglichst rasche Wiederherstellung der Selbständigkeit des pflegebedürftigen alten Menschen und die bedarfsgerechte Behandlung am richtigen Ort. Betont wird in diesem Zusammenhang die wichtige und eher auszubauende Funktion der Spitex, während im Bereich der geriatrischen Angebote und der Pflegeheime die Stabilisierung des heutigen Angebots im Vordergrund steht.
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