Pragmatische Lösung für Behandlungen in der Entzugsklinik Cikade gesucht
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Eine Schliessung der Klinik Cikade in Böckten ist weder beabsichtigt noch liegt diese im Interesse der Gesundheitsdienste des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt. Bis Ende 2004 hatte der Kanton Basel-Stadt für die Behandlung baselstädtischer Drogenkranker in der Entzugsklinik Cikade eine Tarifvereinbarung mit der Suchthilfe Region Basel (SRB). Leider gelang es trotz intensiver Verhandlungen bisher nicht einen Anschlussvertrag abzuschliessen. Trotz dem vorläufigen Scheitern der Vertragsverhandlungen streben die Gesundheitsdienste bezüglich der Einweisung Drogenabhängiger in die Cikade eine pragmatische Lösung an.
Trotz intensiver Verhandlungen gelang es bislang nicht, einen Anschlussvertrag an die Tarifvereinbarung mit der SRB abzuschliessen. Seit März 2005 sind die Verhandlungen blockiert, weil die SRB ein Angebot des Kantons ausschlug. Bei den Vorbereitungen der neuen Tarifverhandlungen wurde man in den Gesundheitsdiensten darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Kostengutsprache für Hospitalisationen in der Cikade weitgehend von der Ärztin der SRB erfolgten.
Die durch die SRB geführte Klinik Cikade ist eine Institution, welche auf der Spitalliste des Kantons Basel-Landschaft als private Spezialklinik für Suchtkranke figuriert. Aus Sicht des Kantons Basel-Stadt ist die Cikade daher als ausserkantonale Klinik zu behandeln. Für ausserkantonale Hospitalisationen kommt grundsätzlich Art. 41.3 KVG zur Anwendung, welcher die Tariffrage wie auch das Einweisungsprozedere abschliessend regelt. Anträge für Kostengutsprachen müssen von einem Arzt oder einer Ärztin beim Kantonsärztlichen Dienst Basel-Stadt gestellt werden, wobei der antragstellende Arzt oder die Ärztin selbst nicht für die Zielklinik tätig sein darf. Deshalb werden für Kostengutsprachen nur noch Anträge von Ärztinnen und Ärzten akzeptiert, die nicht direkt für die SRB tätig sind. Die SRB beklagt nun, dass seit dieser Anpassung die Klinik Cikade nicht mehr ausgelastet sei. Diesbezüglich bleibt festzuhalten, dass von den seit April 2005 beim Kantonsärztlichen Dienst eingegangenen 38 Anträgen deren 34 gutgeheissen worden sind. Von seiten der Klienten- oder der Ärzteschaft ist auch wegen der Zuweisungspraxis keine einzige Beschwerde eingegangen.
Die SRB hat sich, trotz mehrfacher Aufforderung, um Tarifverhandlungen mit den Krankenkassen oder mit der Ärzteschaft nicht bemüht. Auch hat die Klinik Cikade, trotz mehrmaligen Nachfragen, ihre Bücher gegenüber den Gesundheitsdiensten nicht offengelegt. So bleibt nach wie vor unbegründet, warum die Tagespauschalen in der Cikade bis doppelt so hoch sind wie in anderen vergleichbaren Entzugskliniken und warum sich die baselstädtischen Ausgaben für Entzugsbehandlungen in der Cikade zwischen den Jahren 2000 und 2004 bei ungefähr gleichbleibender Patientenzahl und Hospitalisationszeit mehr als verdoppelt haben. Im übrigen bleibt festzuhalten, dass für Patientinnen und Patienten aus Basel-Stadt der Kanton derzeit einen höheren Kostenanteil zahlt als der Kanton Basel-Landschaft, u.a., weil einige Krankenkassen in Basel-Stadt einen tieferen Referenzbetrag entschädigen.
Seitens der Gesundheitsdienste besteht kein Interesse an der Schliessung der Klinik Cikade, weshalb sie an einer einvernehmlichen Lösung interessiert sind, dies auch aufgrund der sehr hohen Auslastung der stationären Institution für Drogenabhängige in Basel-Stadt, der Abteilung U2 in den Universitären Psychiatrischen Kliniken (UPK). Die stationäre Behandlung drogenabhängiger Menschen hat aber unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und zu einem angemessenen Preis zu erfolgen.
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