Neue gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen und zum Tabakverkauf
MedienmitteilungGesundheitsdepartement
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat ein Massnahmenpaket zur Tabakprävention und zum Schutz vor Passivrauchen beschlossen sowie eine Vorlage "betreffend neue gesetzliche Regelungen zum Tabakverkauf und Angebote für Nichtrauchende im Gastwirtschaftsgewerbe" gutgeheissen und an den Grossen Rat weitergeleitet. Das Massnahmenpaket sieht unter anderem eine rauchfreie öffentliche Verwaltung per 1. Juli 2007 sowie ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren vor. Zudem wird der Nichtraucherschutz in Gaststätten geregelt: Ein mit den Verbänden erarbeiteter Verhaltenskodex verlangt bis Ende 2008 dass 90 Prozent aller Gastbetriebe Plätze für Nichtrauchende bereit halten. Dabei muss die Hälfte aller Innenplätze für Nichtrauchende eingerichtet und reserviert sein.
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat ein Massnahmenpaket mit gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Passivrauchen und zum Tabakverkauf verabschiedet. Damit wird der Grundsatz beachtet, wonach Tabakprävention und Gesundheitsschutz dann Wirkung zeigen, wenn sie auf einer Gesamt-Strategie basieren und gleichzeitig auf mehreren Handlungsebenen ansetzen.
Obwohl das Gefährdungspotential durch das Rauchen von Tabak als sehr hoch eingeschätzt wird, rauchen gemäss Gesundheitsbericht Basel-Stadt 2005 rund 33 Prozent der Basler Bevölkerung im Alter von über 15 Jahren. Bei den Jugendlichen zwischen 11 und 16 Jahren hat sich der Tabakkonsum auf hohem Niveau eingependelt, bei den 15- bis 16-Jährigen ist seit 1998 ein Rückgang zu verzeichnen. Gegenwärtig rauchen im Kanton Basel-Stadt 21 Prozent der Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppe. (vgl. auch Medienmitteilung vom 1. Juni 2006 )
Verkaufsverbot von Tabakwaren an Minderjährige
Mit einer Ergänzung des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes (§ 35a) soll ein Verkaufsverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren eingeführt und so der Jugendschutz verstärkt werden. Die Einführung dieses Verkaufsverbots an Minderjährige wird als geeignete Massnahme gesehen, um den Einstieg Jugendlicher in den Tabakkonsum zu verhindern. Bestandteil der Regelung ist ein Verbot des unbeaufsichtigten Verkaufs von Tabakprodukten über Zigaretten- und andere unbeaufsichtigte Automaten. Der Verkauf über Automaten soll demnach nur noch erlaubt sein, wenn deren Betreiber durch geeignete Kontrollen den Verkauf an unter 18-Jährige verunmöglichen.
Angebot für Nichtrauchende in Gaststätten
Mit einem vom Wirteverband Basel-Stadt und Basler Hotelier-Verein erarbeiteten Verhaltenskodex für alle Betriebe, die unter das Gastgewerbegesetzes fallen, soll ein griffiger Nichtraucherschutz in den Gaststätten erreicht werden. Unter diese Regelung fallen alle Restaurationsbetriebe, die zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Konsum an Ort und Stelle berechtigt sind. Eingeschlossen sind damit unter anderem auch Bars und Diskotheken. Das Angebot für Nichtrauchende soll durch Eigenverantwortung und Selbstregulierung und nicht über eine gesetzliche Regelung mit totalem Rauchverbot erreicht werden. Der Regierungsrat unterstützt diese Initiative ausdrücklich und sieht darin einen gangbaren Weg, um den teilweise gegensätzlichen Anliegen von Gesundheitsschutz und Wirtschaftsfreiheit zu entsprechen. Überdies ermöglicht diese Lösung eine markante Verbesserung des Nichtraucherschutzes im Vergleich zu heute.
Der Vorgehensplan sieht als Erstes die Einführung einer Kennzeichnungspflicht aller Betriebe bis Ende 2006 vor. Danach sind an der Eingangstüre die Angebote für Nichtrauchende deutlich zu deklarieren. Bis Ende 2007 müssen 60 Prozent aller Gastbetriebe Plätze für Nichtrauchende bereit halten. Dabei sind 30 Prozent aller Innenplätze für Nichtrauchende eingerichtet und reserviert. Bei mehr als einem Gastraum verfügt mindestens einer über rauchfreie Essenszeiten. Bis Ende 2008 sollen 90 Prozent aller Gastbetriebe Plätze für Nichtrauchende bereit halten. Dabei muss die Hälfte aller Innenplätze für Nichtrauchende eingerichtet und reserviert sein. Lokale mit mehr als einem Gastraum halten mindestens einen Raum für Nichtrauchende bereit. Räume, in denen geraucht wird, müssen über eine gute Lüftung verfügen.
Die Verantwortung für die Umsetzung des Nichtraucherschutzes liegt beim einzelnen Betrieb beziehungsweise bei den Fachverbänden. Der Wirteverband hat sich zudem verpflichtet, die eingeleiteten Massnahmen zu evaluieren und Bericht zu erstatten. Schliesslich unterhält der Wirteverband eine Meldestelle für Konsumentinnen und Konsumenten. Sollten die Zielsetzungen bis Ende 2008 nicht erreicht werden, hat der Regierungsrat ausdrücklich in Aussicht gestellt, dem Grossen Rat ein totales Rauchverbot in Gaststätten zu unterbreiten. Um der Zielsetzung des Schutzes des Nichtrauchenden in den Gastronomiebetrieben eine gewisse Verbindlichkeit zukommen zu lassen, sollen sich die inhaltlichen Ziele des Verhaltenskodex des Wirteverbandes schliesslich in den Grundzügen in einem Gesetzestext niederschlagen (Gastgewerbegesetz § 34).
Rauchfreie öffentliche Verwaltung
Der Regierungsrat hat zudem beschlossen, die kantonale Verwaltung per 1. Juli 2007 für rauchfrei zu erklären. Dazu wird ein generelles Rauchverbot in allen Verwaltungsgebäuden und in Dienstfahrzeugen erlassen. Die Departemente, die für die Umsetzung dieser Massnahme verantwortlich sind, können spezielle Orte bezeichnen, an welchen das Rauchen gestattet ist, um die rauchenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kundinnen und Kunden nicht zu diskriminieren.
In der Basler Verwaltung wird demnach eine einheitliche Grundregelung betreffend Nichtraucherschutz gelten, nämlich ein allgemeines Rauchverbot. Damit zeigt sich der Kanton Basel-Stadt als fortschrittlicher Arbeitgeber, der dem Gesundheitsschutz und dem Wohl der Arbeitnehmenden grosse Bedeutung beimisst. Entsprechend werden Massnahmen zum Schutz vor Passivrauchen initiiert und von Massnahmen begleitet, die die Rauchentwöhnung fördern. Das Personal wird dabei auf niederschwellige Rauchentwöhnungsprogramme aufmerksam gemacht.
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