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Fall von Blauzungenkrankheit im Kanton Basel-Stadt

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Die für den Menschen ungefährliche Blauzungenkrankenheit wurde erstmals in der Schweiz in einem Rindviehbestand im Kanton Basel-Stadt festgestellt. Der Kantonstierarzt hat in Absprache mit dem Bundesamt für Veterinärwesen entsprechende Sofortmassnahmen getroffen. Eine Schutzzone von 20 Kilometern rund um den Bestand wird errichtet. Die Blauzungenkrankheit ist eine Tierseuche bei Wiederkäuern.

In einem Rindviehbestand im Kanton Basel Stadt wurden sechs von 19 Rindern positiv auf die Blauzungenkrankheit getestet. Ein Tier, das schwere Krankheitssymptome zeigte, wurde eingeschläfert. Ab Montag wird eine Schutzzone von 20 Kilometern rund um den betroffenen Bestand errichtet. Lebende Wiederkäuer dürfen die Schutzzone nicht verlassen – ausser zur direkten Schlachtung mit Genehmigung des Kantonstierarztes. Innerhalb der Schutzzone gibt es keine Einschränkungen im Tierverkehr. Schutzmassnahmen vor den Mücken, welche die Krankheit übertragen, müssen in der Schutzzone eingehalten werden, wie zum Beispiel das Einstallen der Tiere eine Stunde vor der Dämmerung. Alle Massnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung der Tierseuche durch Vermeidung von Tierbewegungen in die übrige Schweiz und durch Begrenzung des Kontakts der Tiere mit Mücken einzudämmen.
Die Blauzungenkrankheit breitet sich seit 2006 zur Zeit in Deutschland, Belgien, Holland und Frankreich aus. Vor kurzem wurden auch Ausbrüche in England und Dänemark gemeldet. Auch in Lörrach, unmittelbar angrenzend an die Schweiz, wurden über das Wochenende Verdachtsfälle gemeldet. Angesicht der schnellen Ausbreitung der Krankheit in Europa in den letzten Wochen, muss auch mit weiteren Fällen in der Schweiz gerechnet werden.
Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch kleine Mücken der Gattung Culicoides übertragen und befällt Wiederkäuer (siehe Medienmitteilung vom 9. Oktober 2007; www.gd.bs.ch unter "news"). Der gegenwärtig im Mitteleuropa verbreitete Virustyp führt sowohl bei Rindern wie auch bei Schafen und Ziegen zu Symptomen wie Lahmheit, vermehrtes Speicheln, Schwellungen am Kopf sowie offene Stellen im Maul. Verdächtige Krankheitssymptome müssen sofort dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.

Weitere Auskünfte

Dr. Markus Spichtig Telefon +41 (0)61 385 32 14 Kantonstierarzt Leiter Veterinäramt

Gesundheitsdepartement

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