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Angebotsüberprüfung Bedarfsabklärung und Massnahmen im Suchtbereich

Medienmitteilung

Gesundheitsdepartement

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat von den Ergebnissen einer Angebotsüberprüfung und der Bedarfsabklärungen im Suchtbereich Kenntnis genommen. Die Überprüfung zeigt auf welcher Bedarf an Angeboten in den Bereichen ambulante Beratung Therapie betreutes Wohnen und Schadensminderung für Menschen mit einer Suchtproblematik insbesondere auch beim Alkoholmissbrauch besteht. Die vorgeschlagenen Massnahmen wurden heute vorgestellt. Sie sollen eine wesentliche Verbesserung der Steuerung und Vernetzung im Suchthilfebereich und eine Optimierung der Behandlungsangebote im Kanton Basel-Stadt bewirken.

Der Suchtbereich ist stetigen Veränderungen unterworfen. Damit der Kanton Basel-Stadt in der Lage ist, dieses komplexe System bedarfsgerecht zu steuern, sind Überprüfungen des bestehenden Angebots sowie des tatsächlichen Bedarfs notwendig. Aus diesem Grund beauftragte die Regierungsrätliche Delegation für Suchtfragen die Abteilung Sucht des Gesundheitsdepartements mit einer Angebotsüberprüfung sowie Bedarfsabklärungen im Suchtbereich. Aufgezeigt werden sollte einerseits, welcher Bedarf an Angeboten in den Bereichen ambulante Beratung, Therapie (inklusive Nachsorge), betreutes Wohnen und Schadensminderung für Menschen besteht. Andererseits wird dargelegt, wie diesem Bedarf im Rahmen des bestehenden finanziellen Handlungsspielraums entsprochen werden kann und wo Schwerpunkte zu setzen sind.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat von den Ergebnissen des Berichts und entsprechenden Massnahmen Kenntnis genommen. Eine Reihe von Massnahmen soll nun eine Verbesserung der ergebnis- und wirkungsorientierten Steuerung sowie der Vernetzung der verschiedenen Akteure im Suchthilfebereich bringen. Zudem soll eine Optimierung der Behandlungsangebote im Kanton Basel-Stadt erreicht werden.

Das 4-Säulen-Modell wird differenziert
Die bisherige Strategie einer Suchtpolitik des Bundes mit jeweils separaten Programmen für illegale Drogen sowie für Alkohol und Tabak hat sich in den letzten Jahren dahin entwickelt, dass die unterschiedlichen Substanzen integriert werden, um die Effizienz und Wirksamkeit der Suchthilfemassnahmen zu verstärken und Angebotslücken zu schliessen.

Das 4-Säulen-Modell der Drogenpolitik (Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression) soll sich sowohl auf legale und illegale Substanzen, sowie auf substanzgebundene Süchte beziehen und um die Dimension der Konsummuster erweitert werden. Dadurch entsteht ein Würfelmodell, in dem sich die bisherigen vier Säulen nicht nur mit allen Süchten befassen, sondern auch mit den Konsummustern vom risikoarmen Konsum bis zur Abhängigkeit. Daraus können kohärente und ganzheitliche Programme für die jeweilige Risikogruppe abgeleitet werden.

Entwicklungen im Suchtbereich und Massnahmenplanung: weniger stationäre, mehr ambulante Angebote
Die im vergangenen Jahr umfassend erfolgte Überprüfung des bestehenden Angebots sowie des Bedarfs im Suchthilfebereich des Kantons Basel-Stadt konzentrierte sich auf die Bereiche Beratung, Schadensminderung, Therapie und Wohnen. Dabei wurde für alle Bereiche übergreifend die Notwendigkeit einer Definition von strategischen und operativen Controllingsystemen festgestellt. Diese sollen die Festlegung und Überprüfung der Wirkungen, des Bedarfs, der Zielgruppen und Leistungen im jeweiligen Bereich ermöglichen. Als Massnahmen wurden unter anderem definiert:

- Die durch das Projekt initiierte Vernetzung unter den Akteuren der Suchthilfe wird als wesentlicher Erfolgsfaktor beurteilt. Deshalb wird die Abteilung Sucht ein Konzept zur konkreten Fortführung dieser Vernetzung erarbeiten und potentielle Vernetzungsmöglichkeiten mit Dritten (Polizei, Sozialhilfe, Spitäler) prüfen.

  • Mit Blick auf die finanziellen Ressourcen soll es künftig bei nicht beanspruchten Mitteln eines Teilbereichs der Suchthilfe zu einer Verschiebung in andere Teilbereiche kommen können. Eine solche Verschiebung ist inbesondere vom stationären Therapiebereich in die Bereiche Beratung Alkoholabhängiger und Schadensminderung angezeigt. Im ambulanten Bereich besteht gegenwärtig ein ungedeckter Bedarf. Ziel ist es, diese Bereiche entsprechend dem Bedarf auszubauen. Im Bereich der Substanzabhängigkeiten sorgt der Alkoholmissbrauch für den grössten Handlungsbedarf. Der Anteil der Alkoholabhängigen ist innerhalb der Abhängigkeitserkrankungen nicht nur mit Abstand am höchsten, sondern sorgt auch für die meisten Folgekosten.
  • Im Bereich der psychosozialen Betreuung soll das Angebot an niederschwelligen Beschäftigungs- und Tagesstrukturen für sozial randständige Personen erweitert werden. Zudem soll im Bereich Wohnen die kantonale Steuerung der Angebote für Suchtmittelabhängige mit Schwergewicht auf die Wohnungsvermittlung ausgebaut werden.

Mit den vorgeschlagenen Massnahmen soll eine wesentliche Verbesserung der Steuerung sowie der Vernetzung der verschiedenen Akteure im Suchthilfebereich und eine Optimierung der Behandlungsangebote im Kanton Basel-Stadt erreicht werden. Dabei soll das gut funktionierende Kooperationsmodell zwischen den sich ergänzenden öffentlichen sowie privaten Anbietern im Suchthilfebereich weiterhin so bestehen bleiben.

Weitere Auskünfte

Regierungsrat Dr. Carlo Conti, Telefon +41 (0)61 267 95 21 Vorsteher Gesundheitsdepartement Eveline Bohnenblust, Telefon +41 (0)61 265 89 80 Leiterin Abteilung Sucht

Gesundheitsdepartement

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